Vielen Dank für die Antwort,
Erlösrelevant ist es im Zusammenhang mit dem ZE für die Testung, da ja bei nachgewiesenem Virus das ZE höher ist.
Ich tendiere zu U09.9! da es ja ärztlicherseits so diagnostiziert wurde. Im ICD 10 steht allerdings:
U09.9!
Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet
Diese Schlüsselnummer ist zu verwenden, wenn bei einer anderenorts klassifizierten Störung angegeben werden soll, dass sie in Zusammenhang mit einer vorausgegangenen Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) steht. Diese Schlüsselnummer ist nicht anzuwenden, wenn COVID-19 noch vorliegt.
Die U07.1! ist somit ja nicht zusätzlich zu kodieren. Oder verstehe ich das falsch? Sprich der Virus ist zwar noch nachweisbar, aber es liegt ja keine Covid Infektion mehr vor.