Beiträge von Kitama-2014

    Hallo Peppler,

    die Krankenkassen senden seit kurzem Fehlermeldungen über die Länge der Entzugsbehandlung.

    Bei uns finden während dieser, 1 bis 2 Belastungserprobungen über das Wochenende statt.

    In den Hinweisen des Kodes steht, dass wenn die Behandlung unterbrochen wird für jede Episode ein neuer Kode aus diesem Bereich anzugeben ist.

    Nach Rücksprache mit 2 Oberärzten wurde die Meinung vertreten, dass die Belastungserprobungen zur Entzugsbehandlung dazuzählen.

    Ein Aufwand findet rückwirkend statt, durch Labor Untersuchungen und Nachbesprechungen.

    Wie wird dies bei euch gehandhabt?

    Grüße

    Kitama

    Danke für Eure Rückmeldungen.

    Ich bin in Baden-Württemberg tätig und unser MDK ist sehr aktiv, wir haben die Höchstprüfquote in der AKG.
    Die Gutachten sind im Durchschnitt ca. 15 Seiten lang, je nach Aufenthaltsdauer.
    Im Grunde genommen wird alles angezweifelt was den Erlös triggert.

    Und als unverschämt empfinde ich so manches Gutachten auch.
    Da beschreibt der Gutachter ausführlich den schlechten psychischen Zustand des Patienten und behauptet dann im Schlusssatz, dass es sich in diesem Fall um eine Regelbehandlung handelt.
    Glaube die Gutachter sind mit den PEPP-Regeln gar nicht ganz vertraut.

    Leider ist unserer Dokumentation noch nicht so ausgereift um immer wirkungsvoll argumentieren zu können.

    Und Fallverhandlungen werden bisher von den Krankenkassen abgelehnt.

    Wünsche Euch ein erholsames Wochenende :)

    Hallo Peppler,

    wollte mal fragen wie eure MDK-Prüfquote ist und wie ihr damit umgeht?

    Wir haben sehr viele Gutachten bezüglich primärer und sekundärer Fehlbelegung.

    Und die Intensivbehandlung wird auch häufig angezweifelt.

    Freue mich auf Rückmeldungen und Erfahrungsaustausch.

    Viele Grüße
    Kitama

    Guten Tag zusammen,

    habe 2 Fragen bezüglich des Intensivmerkmales "Anwendung von Sicherungsmaßnahmen" und hoffe hier auf Antwort.

    1. Gilt dieses Merkmal wenn ein Patient gesetzlich untergebracht ist und zur Belastungserprobung Einzelausgang erhält?

    2. Seit diesem Jahr muss eine ärztliche Anordnung vorliegen, gibt es schon Erfahrungswerte in Kliniken? Wie sieht die Anordnung diesbezüglich aus?