Beiträge von Thunderbolt

    Hallo allerseits,

    Hauptdiagnose ist ja die Diagnose, die retrospektiv gesehen die Aufnahme und Behandlung im Krankenhaus notwendig gemacht hat.
    Wenn medizinisch halbwegs begründbar ist, daß die Ursache für die Thrombose und damit für den Krnakenhausaufenthalt letztendlich die Metastase gewesen ist, würde ich auch die Metastase kodieren.

    Allerdings würde ich mir auch schon Kopien der Befunde für den MDK der jeweiligen Krankenkasse vorhalten, denn ich könnte mir vorstellen, daß sie versuchen, genau da einzuhaken :biggrin:

    Vielleicht diskutieren Sie das unter diesem Aspekt nochmal mit dem behandelnden Facharzt durch, damit Sie im Zweifelsfall vor der Kasse nicht dumm dastehen.

    Liebe Grüße und viel Erfolg,

    Norbert Neumann

    Wow, das ist wirklich dreist seitens der Kasse. Und man fragt sich, für wie dämlich die Kassen einen halten.
    Es ist meines Wissens klar festgelegt, daß die Fälle des Jahres 2004 (auch die Überlieger ins Jahr 2005) nach den DKR 2004 abgerechnet werden.
    Ich finde es schon ein wenig erbärmlich wie manche Kassenmitarbeiter versuchen Geld \"einzusparen\" und letztendlich durch zusätzlichen Verwaltungsaufwand und dadurch notwendigen Arbeitseinsatz nur noch mehr Geld verbraten.

    Freundliche Grüße aus Bayern,

    Norbert Neumann

    Hallo Student,

    nach Aufnahme ist erstmal die Meldung eines §301-Datensatzes an die Kasse fällig, u.a. mit der Einweisungsdiagnose.
    Nach Entlassung des Patienten ist dann wieder ein §301-Datensatz fällig, diesmal mit Entlassungsdiagnose und durchgeführten OPS. Nach diesem Satz wird dann auch abgerechnet. Wenn sich noch etwas ändern sollte (z.B. nachgereichte Laborergebnisse, Änderungen formaler Fehler durch das Controlling o.ä.) kann auch noch ein Änderungsdatensatz an die Kasse geschickt werden.
    Sinn und Zweck ist (natürlich) die bessere Kontrolle durch die Kassen. Wenn im Entlassungsdatensatz völlig andere Dinge stehen, als im Aufnahmedatensatz, wird die Kasse i.d.R. hellhörig.
    Von \"elektronischer Rasterfahndung\" mal ganz zu schweigen.
    Die DRG wird also sicher nicht bei Aufnahme festgeschrieben. Man kann sich im Nachhinein noch ganz herrlich mit den Kassen darüber streiten - oder eigene Fehler entdecken und ausbügeln :deal:

    Herzliche Grüße aus Bayern,

    Norbert Neumann


    Edit: Tippfehler

    Sehr geehrter Herr Stern,

    vielen Dank für Ihre Antwort, die ich unseren Intensivmedizinern so übermitteln werde.

    Bezüglich der Suchfunktion streue ich Asche über mein Haupt - ich gebe zu, ich hatte nicht daran gedacht :rotwerd: . Allerdings wäre ich mir so oder so nicht sicher gewesen, ob es zwischen den Richtlinien 2004 und 2005 nicht doch einen Unterschied gegeben hätte.

    So kann ich jetzt wenigstens wieder ruhig schlafen :)

    Mit freundlichen Grüßen,

    Norbert Neumann

    Auf eine Frage unserer Intensivstation fanden weder ich (neu im Gewerbe), noch unser Med.Dok. Assistent eine zufriedenstellende Antwort.

    Es geht um die Kodierung der CPAP-Beatmung von Erwachsenen Patienten auf Intensivstation, die NICHT zur Entwöhnung nach Langzeitbeatmung, sondern intermittierend, z.B. bei Vorliegen einer COLD erfolgt.

    Unser Intensivmediziner wies zurecht darauf hin, daß eine genaue zeitliche Erfassung jedes Intervalls mit \"Uhrzeit Beginn\" und \"Uhrzeit Ende\" einen erheblichen Aufwand bedeuten würde.

    Dementsprechend meine Frage:
    Wie wird o.g. Fall kodiert, muß wirklich jedes Intervall einzeln geschlüsselt werden, oder genügt die Pauschale Angabe der Beatmungsdauer (und wenn ja: wie definiert sie sich?) oder fließt das ganze gar (und wenn ja: wie?) in die OPS 8-980.- \"intensivmedizinische Komplexbehandlung\" ein??

    Ich bedanke mich schon mal für (hoffentlich umfangreiche) kompetente Hilfe :grouper: , damit ich nicht so :strauss: ende.

    Freundliche Grüße aus der Oberpfalz,

    Norbert Neumann