Beiträge von SLitschel

    Guten Tag,

    ich arbeite bei der Firma Biovision, dem Hersteller von EpiGARD (die Firma Consept ist "nur" unser Distributor für das EpiGARD). Ich bin für die Zulassung bzw. Zertifizierung der Produkte zuständig. Ich hatte diese Woche eine Anfrage einer Klinik bzgl. einer Beanstandung der Abrechnung durch den MDK. Der MDK hat die Abrechnung der Verwendung von EpiGARD nach Kompartmentspaltung unter Code 5-916.7 beanstandet. Daher hatte die Klinik angefragt, ob ich mit dem MDK-Gutachter sprechen könnte. Dazu hatte ich gestern ein Telefonat mit diesem Gutachter. Der Gutachter hat mich nach der genauen Zulassungsbezeichnung gefragt, und als ich ihm diese genannt habe, meinte er, dann war es auf jeden Fall kein "off-label-use" und die Abrechnung korrekt.
    Also EpiGARD ist im DIMDI als " temporaerer Hautersatz,Wundauflage" registriert. Die genaue Zweckbestimmung, für die das EpiGARD zertifiziert ist, lautet:
    EpiGARD ist ein synthetischer Hautersatz zur temporären Wunddeckung, zur Wundreinigung und Konditionierung des Wundgrundes.
    Indikationen
    Bei äußerlichen Wunden mit off ener Wundbehandlung und zur Vorbereitung
    eines sekundären Wundverschlusses, wie:
    • Temporäre infektionsabschirmende Wunddeckung von Defektwunden.
    • Weichteilverletzungen offener Frakturen und von offenen Spongiosaplastiken.
    • Temporäre infektionsabschirmende Wunddeckung nach chirurgischer Nekrosenentfernung bei schweren Verbrennungen zur Verhinderung mikrobieller Invasion und zur Eindämmung des Plasmaverlustes.
    • Interimsdeckung von Wundfl ächen bis zur endgültigen autologen Transplantation.
    • Temporäre Wunddeckung bei provisorischem Wundverschluss sowie als Schutz freiliegender Knochen, Sehnen, Bänder und Gelenkkapseln.
    • Wundreinigung von infi zierten Defektwunden und Verbrennungswunden.
    • Wundreinigung bei Ulcera Cruris, Dekubitalgeschwüren, oberflächlichen Hautläsionen und Operationswunden.
    • Konditionierung des Wundgrundes besonders vor Transplantationen.

    Zur ausschließlichen Behandlung von jeglichen Defektwunden mit ebenem Wundgrund ohne anschließende Hauttransplantation, wie:
    • Flächige Wunden zur Förderung der Granulation und der Epithelisierung.
    • Hautdefekte aller Lokalisationen, insbesondere Hautdefekte an den Fingern.
    • Defekte, die durch operative Exzisionen entstehen.
    • Defektabdeckung bei notfallmäßigen Kompartmenteröffnungen an den Extremitäten.
    • Wundabdeckung zur Unterstützung der autologen enzymatischen Wundreinigung bei Defektwunden.

    Ich hoffen diese Angabe helfen Ihnen weiter. Wenn nicht, können Sie sich gerne auch an uns als Hersteller wenden, wir helfen Ihnen gern weiter.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Litschel