Guten Tag.
Ist es zulässig, den OPS 5-320.0 (Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe eines Bronchus durch Bronchoskopie) f ür die Blutstillung (Elektrokoagulation) einer Sickerblutung nach Biopsie vom Bronchus zu nehmen?
Der Kodip verweist unter Blutstillung Bronchus auf diesen Kode, allerdings ist unter OPS 1-430.1 (Endoskopische Biopsie Bronchus) kein Hinweis gelistet, dass eine Blutstillung gesondert zu kodieren ist.
Gruß, codeman.