Beiträge von codeman

    Guten Tag Frau Bross, ich sehe das anders.
    1. im Kapitel L00-L99 steht unter Exkl. : .....bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen (S00 -T98)
    2. in den Untertexten im Kodip zu T81.4 steht doch \"Wundabszeß nach med. Maßnahmen\" \" Wundabszeß postop.\".
    Wie spezifisch muß es denn sein. Die Wunde nach AE unfaßt doch alles von der Haut bis zum Peritoneum, also Bauchdecke, und der postop. Komplikationscharakter kommt doch auch nicht zu kurz.
    Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden, was der MDK dazu sagt.
    Einen schönen Abend, codeman.

    Hallo Forum u. Administrator
    Wenn ich einen Topic im Archiv aufsuche u. auswähle , erscheint immer.... diese Seite kann nicht angezeigt werden... .
    Liegt das an meinem PC oder werden in der Datenbank z.Z.Arbeiten ausgeführt, die einen Zugriff nicht möglich machen. Wenn ja, wie lange ?
    Gutes neues Jahr.
    codeman

    Hallo, die Frage von DRGist ist durchaus berechtigt.
    In 8Wochen eine gr. metastatischeOsteolyse ist ja nicht so wahrscheinlich, es sei denn der Bereich war auf den Primäraufnahmen nicht abgebildet. Was sagen die Radiologen konkret? Andererseit wäre eine Osteolyse entzundlicher ARt wohl eher um die distale Schraube herum lokalisiert.
    Uns wurde ein ähnlicher Fall -allerdings ohne vorherige Ostheosynthese-abgelehnt, weil wir keine histologische Sicherung betrieben haben und keine weitere Knochenmetastase vorlag.
    Sie haben doch die DHS ausgebaut u. waren vor Ort, warum hat man dann keine Stanze entnommen? Davon hängt doch einiges ab, z. B. eine Chemo?
    Sonntägliche Grüsse, codeman

    Hallo phlox,
    dann müßten die Kassen ja auch bei DRG_Fällen die Verweildauer unabhängig von oGVD u. uGVD prüfen lassen. Ist uns bei DRG -Abrechnungen noch nicht passiert.
    Aber durchaus denkbar ,um die 100 Euro zu sparen. Sollte aber vorher zumindest bei den Kassen juristisch geklärt sein.
    Gruß, codeman

    Zum Tag der Einheit.
    Bearbeite gerade ein MDK -Gutachten .
    Pat. mit Mal. perforans und Stenose Femoralis communis.
    OP: Wunddebridement des Mal.perf. und TEA und Patchplastik Gefäß.
    Unsere Haupt-Diagnose war Diab. mit periph. vask. Komplikationen.
    Der MDK will den Diab. Fuß -Diab. mit mult. Kompl. mit der Begründung, dass mit der Flußverbesserungder Gefäßop. letzlich auch das Mal. perf. behandelt wird und außerdem der diab. Fuß nach DKR mit E11.70 zu kodiern ist.
    Wir haben unsere HD E11.50 gewählt nach der Aussage in der DKR unter Beispiel 5 :.....zwei oder mehr Diag., die der Definition der HD entsprechen.....
    Okay, sowohl unsere als auch die MDK Begründung stehen in der DKR Diabetes mell drin, aber welche hat hier Vorrang??
    Wer wei\' Rat für den Widerspruch?
    Danke, codeman