Beiträge von paperclip

    Hallo an Alle!

    Ich möchte gerne die Gelegenheit nutzen und das (leidige) Thema Adhäsiolyse noch einmal aufgreifen. ?(

    Thoraxchirurgischer Patient wird mit Verdacht auf Lungenmetastasen bei Rektumkarzinom zur Exstirpation der Rundherde aufgenommen.

    Auszug aus dem OP - Bericht:
    LSL. Zunächst Versuch der Thorakoskopie. Der gesamte Pleuraspalt ist verwachsen. Zunächst werden die Verwachsungen gelöst. Es besteht eine diffuse Blutungsneigung. Da keine Übersicht erlangt werden kann wird konvertiert. Anterolaterale Thorakotomie über dem 5. ICR. Einbringen des Thoraxsperrers. Ausgedehnte Adhäsiolyse. Die gesamte Lunge wird schlußendlich mobilisiert. Es können insgesamt 4 Herde detektiert werden (1 Ol, 2 ML, 1 UL). Diese werden als 4 getrennte Keilexcisionen reseziert und getrennt zur histologischen Untersuchung geschickt. Blutstillung. Ausgiebige Spülung. Blähen der Lunge. Diese entfaltet sich vollständig. Einbringen einer 24er TSD. Schichtweiser Wundverschluß. Klammern der Haut. Desinfektion. Verband.

    Kodiert unsererseits wurde die 5-322.e4 (Keilresektion); 5-333.0 (Adhäsiolyse Lunge); 1-691.0 (Thorakoskopie)

    Der MDK bemängelt nun die Kodierung des OPS 5-333.0. Argumentation: "Die Adhäsiolyse erfolgte im Rahmen des OP-Zuganges zwecks Exstirpation pulmonaler Rundherde. Somit ist der OPS - i. S. monokausaler Kodierung - nicht gesondert abbildbar.


    Die Thoraxchirurgen sagen aber, dass hier ein deutlicher Mehraufwand vorlag und nicht im normalen Umfang einer Exstirpation enthalten ist.
    Das MC ist sich diesbezüglich auch nicht ganz sicher. In der DKR 1102a wird nur auf abdominale Adhäsionen verwiesen....

    Daher meine Frage in die Runde. Wie sehen Sie das? Hat der MDK damit recht oder haben wir hier eine reale Chance? (Fall von 2015)

    Vielen Dank schon im Voraus für evtl. Meinungen / Ratschläge etc. :)