Beiträge von rokka

    Hallo,

    Sepsisdefinition bedeuetet doch nicht zwingend ITS, die Summe der einzelnen Organkomplikationen ergibt doch den Grenzwert zur "einfachen Infektion", bedeutet aber nicht dass Sie im einzelnen so schwerwiegend sind, dass sie intensivmedizinisch behandelt werden müssen. Entfiebern, besserer AZ und bessere Paraklinik unter Antibiose und Volumengabe(unter regelmäßige Kreislaufmessung, Messung Bilanz/Ausscheidung etc. auf peripherer Station) ggf. O2, etc. zeigt doch eine erfolgreiche Behandlung auch ohne intensivmedizinische Überwachungsnotwendigkeit, zumal aktuell echte Bettenknappheit(und/oder Personal-) herrscht, da kommen eben nur die sehr schweren Fälle auf die ITS.

    Das kann doch nicht zum Nachteil gereichen!

    MfG

    rokka

    Hallo SLak,

    der MD wird ja alle Unterlagen eingesehen haben wollen? Und Sie werden doch keine verweigert haben? Wer soll da noch sagen: nein hat nicht vorgelegen; das hätte ja der MD dokumentieren müssen, dass z.B. Ihnen zum Begutachtungszeitpunkt entsprechende Dokumente (noch) nicht vorgelegen haben, das wäre m.E. die einzige Situation die das Problem innehat.

    MfG

    rokka

    Hallo nochmal,

    ich glaube ich bin jetzt selber drauf gekommen:

    da ja für das ZE xxxx139 mehrere OPS/Gerinnungsfaktoren gelten meint man wohl damit die Gesamtsumme aller Gerinnungsfaktoren innerhalb des ZE xxxx139. Davon abgelöst das ZE xxxx138 was man für sich betrachten muss, in dem aber nur das Fibrinogen aufgeführt ist - schon echt blöd, dass das auch noch getrennt wurde, aber wohl auch Absicht damit wir weniger über die Schwellenwerte kommen,

    da man eben nicht ZE 138 und ZE139 als Gesamtsumme zusammenzählen darf.

    Sehe ich das nun richtig so?

    MfG

    rokka

    Hallo,

    zu dem Thema nochmal eine Frage:

    "einzeln" aber "Gesamtsumme" bei verschiedenen Blutgerinngsfaktoren-ZE's passt ja irgendwie nicht:

    Beispielfall Patient 2022 mit ZE30 + ZE138+ZE139

    ZE138 Schwellenwert 2500 Euro

    ZE139 Schwellenwert 6000 Euro

    wird jetzt zur Berechnung des Schwellenwertes nun jeweils nur einzeln geschaut oder doch in der Gesamtsumme? sprich wenn ich mit 138 alleine nicht über 2500 Euro komme aber mit den Werten für 138+139 oder ggf. +ZE30 zusammen dann bekomme ich dann doch etwas?; aber was? ok wird unlogisch... Ach Mist ich verstehe einfach nicht was die dann am Ende mit der Gesamtsumme meinen die für alle Blutgerinnungsfaktoren zusammen bezahlt werden soll...

    gibt es irgendwo eine Sammlung von komplexeren Beispielfällen an denen man die verschieden Konstellationen erlernen kann, irgendiwe hab ich bei diesem Thema ein Brett vor dem Kopf?!

    MfG

    rokka

    Hallo,

    ja klar, das Problem ist wo kommen eigentlich diese Standardabweichungen her, die Tabellen die man findet, welche Grundlage haben die? Laut Aussage DGEM-Fortbildung sind die Vergleichszahlenzahlen aus den 80ern!

    Erweiterte Kriterien(wie von der DGEM schon lange vorgeschlagen!) wären medizinisch notwendig. Mangelernährung tritt ja auch akut ein, ohne dass der Mensch innerhalb von z.B. 1-2 Wochen dann schon völlig heruntergehungert und abgemagert ist, Aufwand ist aber der gleiche.

    MfG

    rokka

    Hallo,

    in einem Gutachten wird die Stauungspneumonie abgelehnt da die KISS-Kriterien nicht erfüllt waren. Kannte ich nicht und beim Nachlesen steht dort, es sind nur epidemiologische Definitionen zur Festlegung nosokomialer Infektionen.

    Das ist doch aber nicht gleichzusetzen mit einer kodierrelevanten Diagnose, von nosokomial war auch nie die Rede. Epikrise "V.a. Stauungspneumie" weil

    kardiale Dekompensation, kein anderer Fokus, pulmonale RG, Fieber, Infektwerte; BK's neg. - daher V.a. Stauungspneumonie; Rö. mit Stauungszeichen ohne flächige Verschattung/Infiltrat).

    Ist KISS ubiquitär relevant?

    MfG

    rokka

    Hallo nochmal,

    eigentlich müsste man eine Korrektur der Beschlusses verlangen, es ging ja eigentlich immer um die Frage reicht die Sauerstoffsättigungsmessung anstelle der BGA. Und da ist doch klar, dass man mit ersterer keine Kapnometrie macht. Dennoch steht in dem Beschluss immer nur J96. und dann bleibt der Rest offen was aber primär schon Unsinn ist weil J96.01 nicht mit Pulsoxymetrie messbar ist!

    Riecht mal wieder nach absichtlicher Hintertür.

    MfG

    rokka