Hallo,
zu diesem Thema nochmal eine Frage bei der HD Wahl in folgendem Fall:
Aufnahme wegen Symptomen eines pulmonalen Infektes und hohe Entzdgswerte und klnisch RG einseitig somit V.a. Pneumonie, AB-Therapie (war auch auf EWS im Text als Infektion angegeben; nur die Diagnoseliste oben auf dem EWS mit nur onkolog. Dg. da EWS aus onkolog. Fachambulanz...arrgh!)
Bei typ. Klinik sofort Aufnahme zur AB / O2 etc.: nun wurde sich gegen ein reines Rö.Th. entschieden da im Folgemonat sowieso ein Staging erfolgt wäre(metast. RektumCA; amb. Chemo in Zyklen laufend) hier dann gleich am Folgetag CT Thorax und Abdomen mit Nachweis der Pneumonie und ansonsten Stable Disease.
Für uns war Pneumonie HD (EWS.Dg. AufnahmeDg. Hauptbehandlung), bei gleichzeitig erfolgtem (vorgezogenem) Staging der Tumor ND.
Jetzt will MDK die HD Tumor mit Bezug auf den Schlichtungsbeschluss. (Laut INEK wird das dann günstiger für die Kasse weil Tumor ohne Pneumonie oder mit Pneumonie gleichfalls billiger als Peumonie ohne Tumor!?!)
m.E. ist der Schlichtungsbeschluss doch aber gar nicht anwendbar denn die Pneumonie ist ja nicht Folge des Tumors(keine pulmonalen Metastasen) und nicht einfach als Folge der Therapie zu werten (etliche Pneumonien auch ohne Tumor oder T.-Therapie in Dtschl. in jeden Altersstufen). Daher wäre doch der reine Bezug zur DKR anzuwenden oder sehe ich das falsch.
Wie ist Eure Meinung dazu?
Gibt es da Gegenbeispiele; GA?, Gerichtsentscheidungen?
MfG
rokka