Beiträge von rokka

    Hallo,

    letzte Grüße vom LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.08.2020 - L 5 KR 17/17, BeckRS 2020, 40854

    LSG Schleswig-Holstein: Voraussetzungen des OPS 8-550.2 (geriatrische

    frührehabilitative Komplexbehandlung) und Auswahlermessen bei

    Bestellung eines Gerichtssachverständigen

    Praxistip:

    die „Kleinteiligkeit“ der Dokumentation mag überzogen erscheinen, dies zu ändern ist aber nicht Sache der

    Leistungserbringer oder Sozialgerichte, sondern alleine des Normgebers.

    Meine Frage: Wer ist denn in dieser Frage der Normgeber? (die Kliniken oder die Kasse? Ein Schreibtischtäter oder die Behandlungsteams?)

    MfG

    rokka

    Hallo,

    gibts doch nicht! das war doch alles safe...

    woher denn Werte haben, wenn Patienten zu Hauf aus der Häuslichkiet vom RD abgeholt/eingeladen werden, v.a. am Wochenende; Und in Zeiten der von oben beschworenen Datenschutzmanie auch einfache Hausarztvorbefundanforderungen zu einem schwierigen Akt geworden sind. Und wenn es gar keinen Hausarzt gäbe? Das Urteil kann doch angefochten werden! Nur weil eventuell kein Vorwert vorliegt("nie beim Arzt gewesen") hat/hatte der Patient immer noch ein akutes Niereversagen wenn von GFR30 auf wieder normal therapiert wird und das kann man kodieren.

    Wo kommt denn dieser Sachverstand her?


    MfG

    rokka

    Hallo,

    werde aktuell mit der Frage der Abbildung von IVUS im DRG-System konfrontiert.

    Wo kann man sowas Controllingmäßig nachlesen, also ohne Firmengesäusel?

    Gibt es da wirklich DRG-Aufwertungen oder ZE's? oder ist das alles mit den gängigen DRG's abgegolten (Kardio, Angio etc.?)

    Soll ja nicht ganz billig sein das System an sich und die Einmalprodukte.

    MfG

    rokka

    Hallo,

    nochmal zur Panzytopeniekodierung.

    Wann kodiere ich diese?

    Also welcher Aufwand kann / muss zur Kodierung vorliegen?

    "erweiterte"Dg./Th. z.B. EK-Gabe in Hinblick auf die Anämie ausreichend oder zwingend da ja in diesem Kapitel verzeichnet. oder müssen in dem Fall auch die Thrombopenie und Leukopenie therapiert werden? warum dann noch zusätzlich einzeln kodierbar? Was ist mit Panzytopenie ohne Therapie der Anämie selbst aber die der Thrombopenie und/oder Leukopenie.

    Diese Fragen werden in einem früheren Thread zwar indiekt angesprochen aber nie fundiert beantwortet.

    Die DKR und Koderleitfäden schweigen sich im speziellen dazu aus...

    wäre vllcht mal nett dazu ein kleines Kapitel anzulegen um Missverständisse auf der eigenen und auf der Gutachterseite entgegenzuwirken.

    denn wenn alles vorliegt und aber auch einzeln therapiert werden müsste bräuchte man nur die Einzelkodes...

    Sorry, etwas durcheinander aber ich hoffe Ihr wisst was ich meine?

    MfG

    rokka

    Hallo,

    eine Vorschrift kenne ich nicht. Das muss doch jedes Haus selbst regeln dürfen ob der Patient am Entlassungstag nochmal einen Arzt sieht. Befundbesprechung, Labor, etc. - irgendeinen Grund muss ja die Übernachtung gehabt haben; wenn es nur organisatorisch z.B. pflegerisch war muss ja im Prinzip zumindest zwingend auch kein Arzt mehr hin. (ohne entspr. Doku hätte dann aber auch der MDK wenn Sie den Tag dennoch abrechnen wenn oGVD alle Mgl. den Tag zu streichen)

    MfG

    rokka

    hallo,

    was für eine geile Idee! Stellt euch das vor: (über-)volle Notaufnahme - Flurniveau, alle im Stress, Pflege kommt kaum hinterher; Ärzte ebenso und mittendrin sitzt dann der MDKollege*in und wartet bis die Fälle von den Assistenz- und Fachärzten vorgestellt werden und dann entweder nochmal zum Patienten marschiert oder nach "Aktenlage" prüft und sagt dann ja oder nein...

    Herrlich dieses Bild!

    wenn dann die eigene juristische Angreifbarkeit beim Kollegen*in vorliegt: "ja klar, bitte aufnehmen!" (aber später dann auf uGVD prüft..."na ja hätte aber schon am Folgetag gehen können, war ja nix...").

    Besser lieber gleich in den Eingangsflur setzen und noch vor der Notauafnahme die "einfachen" Patienten wegschicken lassen oder den Rettungsdienst zurückfahren lassen oder zum KND...

    Doch, hat er gut überlegt den Vorschlag...

    Pauschale aber bitte angemessene(!) Notaufnahmevergütung außerhalb DRG wäre ich übrigens dafür...

    MfG

    rokka

    Hallo,

    zu diesem Thema nochmal eine Frage bei der HD Wahl in folgendem Fall:

    Aufnahme wegen Symptomen eines pulmonalen Infektes und hohe Entzdgswerte und klnisch RG einseitig somit V.a. Pneumonie, AB-Therapie (war auch auf EWS im Text als Infektion angegeben; nur die Diagnoseliste oben auf dem EWS mit nur onkolog. Dg. da EWS aus onkolog. Fachambulanz...arrgh!)

    Bei typ. Klinik sofort Aufnahme zur AB / O2 etc.: nun wurde sich gegen ein reines Rö.Th. entschieden da im Folgemonat sowieso ein Staging erfolgt wäre(metast. RektumCA; amb. Chemo in Zyklen laufend) hier dann gleich am Folgetag CT Thorax und Abdomen mit Nachweis der Pneumonie und ansonsten Stable Disease.

    Für uns war Pneumonie HD (EWS.Dg. AufnahmeDg. Hauptbehandlung), bei gleichzeitig erfolgtem (vorgezogenem) Staging der Tumor ND.

    Jetzt will MDK die HD Tumor mit Bezug auf den Schlichtungsbeschluss. (Laut INEK wird das dann günstiger für die Kasse weil Tumor ohne Pneumonie oder mit Pneumonie gleichfalls billiger als Peumonie ohne Tumor!?!)

    m.E. ist der Schlichtungsbeschluss doch aber gar nicht anwendbar denn die Pneumonie ist ja nicht Folge des Tumors(keine pulmonalen Metastasen) und nicht einfach als Folge der Therapie zu werten (etliche Pneumonien auch ohne Tumor oder T.-Therapie in Dtschl. in jeden Altersstufen). Daher wäre doch der reine Bezug zur DKR anzuwenden oder sehe ich das falsch.

    Wie ist Eure Meinung dazu?

    Gibt es da Gegenbeispiele; GA?, Gerichtsentscheidungen?

    MfG

    rokka