Beiträge von rokka

    Während einige Kostenträger ( oder der MDK) nach Ihrer Sichtweise jeden Trick anwenden, um Geld aus dem System zu holen, gibt es Leistungserbringer, die aus den Patienten ( und ihren Mitarbeitenden) jeden Euro herausholen wollen, um ihre Shareholder zu bedienen.

    Ja, leider. Die Kontrolle ist daher bds. auch notwendig und gut. Es ist eben tatsächlich das Augenmaß bei auslegbaren Situationen. Die DKR und ICD erzeugen ja eine großen Bandbreite des Letzteren, sonst gäbe es ja nicht so viele DRG-Forumbeiträge ;-).


    MfG

    rokka

    Aber mal ehrlich der Nachweis der positiven Blutkulkturen ist doch hier auch nicht Beweis einer Sepsis, sondern gerade auch Kriterium zur Diagnosestellung einer bakteriellen Endokarditis, oder?! (also septische Vaskulitis wie Eingangs erwähnt "Petechien" war vllcht. auch nur hilfsdiagnose, gäbe ja noch andere Dds, muss ich nochmnal schauen)

    Also Ressourcenverbrauch müsste klappen.

    Aber die Sepsis vom GA negieren wäre noch besser...(also mal alles anders rum, wird nie langweilig hier... )

    MfG

    rokka

    Das Problem hier sind nicht die Vereinbarungen und Analysen wie und was bei FZF zusammengehört, sondern einfach nur die Engstirnigkeit und Dreistigkeit mit der reale Behandlungssituationen hier umgeknobelt werden um irgendwie noch Geld aus dem System zu holen und somit der Barthelindex, der regulär in einem Behandlungsfall erstellt wurde, jetzt nicht mehr gelten soll, wegen Fristablauf aufgrund eines vorhergehenden Falles, nur weil nach einer externen Vereinbarung 2 Fälle zusammengezogen werden müssen (da hat keiner der realen Personen also der Patient und keiner der Ärzte und Schwestern was damit zu tun die den Patienten gut (mindestens ausreichend nach MDK) versorgt haben, also einen entsprechenden Aufwand bei entsprechendem Barthelindex!).

    Für solche Situationen wie hier gibt es keine aufgeschriebenen speziellen Regeln, (muss es auch nicht) sondern nur kollegialen Umgang und Anstand bei der sachgerechten(neutralen) Bewertung.

    MfG

    rokka

    Hallo,

    da krampft sich mir der Magen zu vor lauter Frust!

    Da hätte ich aber entgegenargumentiert, dass nach 3 Tagen die Behandlung des neu entdeckten art. HT mitnichten abgeschlossen war und ggf. ambulant Anpassungen und weitere Dg. erfolgen mussten, der Termin für die OP somit nur unter Vorbehalt einer bis dahin stabilen Einstellung vergeben wurde und vor allem nicht eine der 3 FZF-Situationen nach FPV bestehen.

    Beurlaubung?! es waren 2 stationäre Aufenthalte wegen letztlich unterschiedlicher Erkrankungen. einer wegen art. HT(bei/nach Aufnahme gefunden, wäre aber m.E. nach die HD; wäre der nicht gewesen gäbe es auch nur einen Aufenthalt nämlich den 2.) und einer wegen OP an der WS. Die stat. Behandlung wegen des HT wurde doch auch anerkannt vom GA. Nur weil man einen Termin in 2 Monaten vergeben hat, ist es doch keine kurze Beurlaubung (<24 oder z.B. WE oder kurzfristig bis z.b. Tumorhisto vor OP/Chemo da ist...da ist aber auch die HD dann mit Tumor die gleiche...).

    Worauf beruht denn diese Rechtssprechung? Logik,Realtität und schriftliche Vereinbarungen spielen da wohl keine Rolle?

    MfG

    rokka

    Hallo,

    wie wäre es mit mechanischer Komplikation? T85.6(hier auch Verweis auf Zustände wie bei T85.0 und dort steht auch Fehllage) aber das ist sehr vage weil interne Prothese vielleicht doch zu hochgegriffen erscheint? gibts da Erfahrungen?

    MfG

    rokka

    Hallo,

    ja ohne Kriterien wäre es ja klar, mir geht es nur darum, selbst wenn die Kriterien erfüllt wären; ist dann nicht die septische Endokarditis einzige HD weil da ja die Sepsis mit drin steckt? Zumal DRG für HD Endokarditis (ohne jegliche NDen!) teurer als für HD Sepsis! + ND Endokarditis? hieße laut INEK/MD(K) eine septische Endokarditis (als Sepsis verschlüsselt) ist immer kostengünstiger ( weniger Ressourcen?Aufwand? VWD?) als eine Endokarditis ohne Sepsis? Kann ja nicht richtig sein! (außer es sterben alle sehr früh daran!?)

    MfG

    rokka

    Hallo rokka,


    der aktuelle Urteilsspruch des BSG zu Mehrfachverlegungen spricht für eine FZF. Die Argumentation im Terminbericht (https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Ver…KR_22_19_R.html) scheint sich mit der von Stephan zu decken. Genaueres wird aber wohl erst der Volltext des Urteils zeigen.

    mmhh. das Urteil passt irgendwie gar nicht zum Thema Verlegung...(sondern FZF wegen gleicher MDC, was in diesem Fall auch nicht vorliegt).

    Aber letztlich stimmen hier wohl alle für FZF. Dann ist es wohl ok. Ich hatte den Text "weitere Krankenhäuder" so verstanden, dass halt natürlich mehrfach in verschiedene KH aber eben jeweils direkte Hin- und Wieder Rückverlegung gemeint ist.

    Na ja Auslegungssachen halt... (können die Kassen und MD(K) ja auch ganz gut)

    MfG

    rokka

    Wird ein Patient oder eine Patientin aus einem Krankenhaus in weitere Krankenhäuser verlegt und von diesen innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Entlassungsdatum eines ersten Krankenhausaufenthalts in dasselbe Krankenhaus zurückverlegt (Rückverlegung), hat das wiederaufnehmende Krankenhaus die Falldaten des ersten Krankenhausaufenthalts und aller weiteren, innerhalb dieser Frist in diesem Krankenhaus aufgenommenen Fälle zusammenzufassen und eine Neueinstufung nach den Vorgaben des § 2 Abs. 4 Sätze 1 bis 7 in eine Fallpauschale durchzuführen sowie Absatz 2 Satz 1 anzuwenden.

    Hallo,

    wenn Verlegung aus KH A(Chrg.) in KH B(Neurologie nach Apoplex) und danach von B in KH C (stationäre Reha FrühphaseB) und von KH C wieder in KH A (keine Komplikation aus 1.Fall und kein Partitionswechsel und keine gleiche DRG) innerhalb von 30Tagen(25), lese ich es so, dass hier keine FZF erfolgt da nur FZF wenn von B wieder in A zurückverlegt worden wäre (oder A-C-A). Lese ich das richtig hier raus.

    MfG

    rokka