Beiträge von rokka

    Moin,

    Habe eine Frage zur Kodierung der Gastroenterostomie endoskopisch, wie wird diese kodiert vom Magen aus in das Jejunum endoskopisch mit Stentanlage (Kauterisierungssystem). Mit geht es eher um die Frage: welches ist der korrekte Gastroenterostomiecode?

    Gastroduodenostomie passt nicht.

    vordere und hintere GE wird dann wie unterschieden? Nach Rücksprache mit dem Chrg. geht es da eigentlich um den Hochzug von Dünndarm vor oder hinter dem Colon, aber ich "ziehe" ja nichts hoch. Wer macht solche Prozedur und kodiert dann wie?

    MfG

    rokka

    Hallo,


    die zwischenzeitlich aufgekeimte Diskussion mit Kassen und MD, wonach eine solche dann auch geplant sein müsse,

    darum ging es mir nicht, sondern ob die Tabelle 3Dg. (dauerhaft erworbene Blutgerinnungstörungen) gleichzusetzen ist mit den Tab.1 Diagnosen hinsichtlich des Ausschlusses des ZE30 für PPSB wegen der Fußnote 8), dort steht nur bei der "Behandlung von Blutern" .

    Bin unsicher ob damit auch die dauerhaft erworbenen Blutgerinnungstörungen gemeint sind? Kennt jemand solche Fälle/Ablehnungen?

    Moin,

    hier muss ich nochmal nachhaken. Wird bei einer vorliegenden dauerhaft erworbenen Blutgerinnungsstörung dann auch das ZE 97 abgerechnet oder gilt das nur für "echte Bluter" nach Anlage 7. Sprich müsste ich bei Leberzirrhose dann doch ZE30 abrechnen(was mengenmäßig z.b. auch mal nicht abrechenbar ist). Unter ZE 30 steht nämlich bei Blutern wird ZE ...97 abgerechnet und nicht ZE30.

    Es sind aber 3 Tabellen in Anlage 7; ICD Codes die dem extrabudgetären Bluter ZE zuzuodnen sind in Tabelle 1 und Tabelle 3 zu differnzierende Codes(also die dauerhaft erworbenen Blutgerinnungsstörungen) -die dem extrabudgetären ZE...97 zuzuordenen sind?!?!

    MfG Rokka

    Moin,

    Ich bin etwas verwirrt. Mehrere Kassen weisen die Rechnung ab (außerhalb der PrüfVv) weil zur Pneumonie kein U-Code kodiert wurde?! Ich denke es sollen nur nosokomiale mit dem U-code versehen werden:

    "im Krankenhaus erworbene Pneumonie, die entweder bei Aufnahme besteht oder innerhalb von 48h..."(zwingend also Voraufenthalt eigen oder auswärts) oder eben >48 was ja einer nosokomialen P. im eigenen Haus entspricht.

    aber eine ambulante Pneumonie wird doch immer noch ohne U-code verschlüsselt?! das ist doch keine berechtigte Anfrage von der Kasse?! kennt das jemand/ wie gehen Sie damit um?

    Oder Hab ich das falsch verstanden und es muss immer ein U-code hinzugefügt werden? aber es steht doch nur bei nosokomialen?

    und wenn ich es doch richtig verstanden habe: zählt auch immer noch die maximale 90Tage Frist (also für Voraufenthalte im eigenen oder anderen KH wenn sie denn bei Aufnahme schon besteht - nur so macht es ja Sinn?!


    Und noch blöder ist ja wenn es eigentlich eine hypostatishe Pneumonie ist(bei kardialer Dekomp. aber es vorher KH-Aufenthalte gab)- die werden jetzt auch als nosokomial gewertet?

    MfG

    rokka

    Hallo,

    noch eine Frage zur Kodierung der U69.0- ergibt sich gerade für mich: welcher Schlüssel ist bei Fallzusammenführung anzuwenden, wenn die Pneumonie beim 2. Aufenthalt mitgebracht wird?

    Ist es dann U69.01!, weil formal nur ein KH-Fall existiert, oder die U69.04!, weil es real zwei getrennte KH-Aufenthalte sind?

    Vielen Dank und viele Grüße,

    fimuc

    Hallo,

    da fehlt dann wohl die U69.09! im Katalog

    Hallo,

    wir haben das Problem jetzt auch, manche Kassen sind da wohl voll gedrillt: "Nachtrag zur Fortschreibung der §301-Vereinbarung zusammen mit dem BSG-Urteil B3 KR 28/12" Rechnung abgewiesen. Ohne Frage nach mgl. Gründen

    Wenn jetzt aber stationär abgerechnet wurde und nur eine Rechnungstellung erfolgen darf (keine nachträgliche Änderung etc.), ist dann nach Ablehnung der ersten Rechnung weil formal falsch nun

    1.) doch eine 2. korrekte Abrechnung mit MBEG möglich oder ist auch diese ausgeschlossen? Gibt es da schon Erfahrungen?

    2.) dann wenigstens eine AOP-Abrechnung mgl., damit man überhaupt etwas bekommt?

    MfG

    rokka