Beiträge von rokka
-
-
die Fallvorstellung widerspricht sich etwas, aber
wenn stuhlgang durchgehend normal, lag ja kein Durchfall vor, also keine Gatsroenteritiszeichen mehr, und Sie haben den Aufwand für die Blutauflagerung gehabt: K92.2
MfG
rokka
-
Hallo,
habe im Forum dazu nichts gefunden. Also ist es DKR- und FPV-gemäß korrekt nach einer Fallzusammenführung da innerhalb der OGVD des ersten Falles wieder aufgenommen, die 2 Fälle im Nachgang wieder zu trennen, wenn nach Prüfung der Gutachter ND streicht die zu einer Abwertung des 1. Falles führen, womit dann bei geringerer OGVD keine Zusammenführung erfolgen müsste?
Wäre doch eigentlich normal. Es sei denn hier hat schon jemand andere Erfahrungen gemacht.
MfG
rokka
-
Danke für die ausführliche Antwort.
Also wenn das hier sonst auch kein anderer macht (also ohne ensprechende Begründung) dann bin ich ja beruhigt.
Wären ja sonst etliche Fälle seit... gewesen
MfG
rokka
-
Hallo,
aber es ist doch keine reine Harnwegserkankung mehr sondern eine systemische wenn eine Bakteriämie vorliegt (und eben "noch keine" Sepsis ist); zumindest möchte man ja mit intensiver Antibiose und Volumengabe ein generalisertes Organversagen/Tod vermeiden. Und nicht einen Harnwegsinfekt mit 1malGabe eines oralen AB... VWD/Pflege/Aufwand alles Ressourcen.
MfG
rokka
-
Hallo stei-di
er wurde aber vom Kardiologen eingewiesen?!
MfG
reinhold
-
Hallo,
hoffe es passt hierher und bei suche bisher nichts gefunden:
Pat. vorstationär vor Herzkatheter(HK) stationär vorbereitet. HK stationär durchgeführt, vorstationäre Pauschale also nicht berechnet.
Jetzt kommt MDK und sagt HK hätte ambulant erfolgen können- na gut keine Komplikationen/keine Konsenspapierkriterien also in AOP geändert. Kann jetzt die vorstationäre Vorbereitung mit Einweisungsschein (vom FA für Kardiologie!) wiederum als vorstationärte Pauschale zusätzlich abgerechnet werden. oder was spricht dagegen?
MfG
rokka
-
-
...grouping-Ergebnis orienterte Kodierung(also bei 2-5 mgl. HD - bin Internist) wäre aber für alle Seiten einfacher und durchschaubarer (wenn nicht sogar besser berechenbar).
sollte man mal drüber nachdenken da oben; die Sozialgerichte würden sich freuen.
nur mal so nebenbei
MfG
rokka
-
Hallo Bruce,
danke für den netten Hinweis. Aber hat das hier schon jemand geschafft damit den MDK/Kasse umzustimmen oder dem Richter mit der reinen INEK-Bewertung den tatsächlichen Ressourcenaufwand zu begründen? eine vorlegbare Urteilsbegründung(vllcht auch bei nur ählichen Fallkonstellationen) wäre top!
MfG
rokka
-
Hallo,
interressante Frage, hatte ich noch nie drüber nachdenken müssen. Daher nachgefragt:
EBM 19310 u.o. 19320 sind doch abrechenbar. (weiß aber nicht ob der Konsildienst vom Pathologen mit den geringen Beträgen abgedeckt ist?)
gibt es noch andere Möglichkeiten?
MfG
rokka