Beiträge von rokka

    Hallo,

    §39 SGB V:

    weil das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann...

    Meine Meinung war schon immer das tagesklinische Konzepte generell von stationären trennbar sein sollte, ich hoffe Ihr versteht wie ich das meine, also gar nicht als "Alternative" zur Verfügung stünde.

    MfG

    rokka

    Hallo,

    ja alle diese Argumente haben ich so schon gelesen, aber nochmal: wozu dann das Exklusivum nur für die alk.Zirrhose(und die tox.); was wird damit bezweckt? und der MDK bleibt bei seiner Meinung(weil es da ja steht!, ausdrücklich für die K70!)...gibts da schon Urteile?

    Entschuldigung für die Hartnäckigkeit aber es ist doch schon auffällig das es spezif. für diese Kodekombination gelten soll...

    MfG

    rokka

    In dem besagten Kodierleitfaden wird im Beispiel bei Alkohol. Leberzirrhose als ND das hepatorenale Syndrom aufgeführt. In der ICD10-GM ist unter K76.7 (heptorenales Syndrom) das Exklusivum : Alkoholische Leberkrankheit (K70.-) aufgeführt(auch das toxische); leider mit die häufgste und somit für Streitfälle relvanteste Kombination, warum steht das da? warum soll hier das hepatorenale Syndrom ausgeschlossen werden und warum wird das im Kodierleitfaden laut MDK dann falsch als ND aufgeführt.

    Es(Exkl.) muss ja Absicht sein (gilt ja nicht für Hepatosen/Zirrhosen anderer Genese) sonst wäre doch das Exkl. unnötig also sinnfrei dort hingeschrieben worden, wenn es denn doch gleichzeitig kodiert werden dürfte?

    Bin auf hoffentlich hiebfeste Gegenargumente gespannt


    MfG

    rokka

    Hallo,

    ja kommt immer öfter vor. Die Frage ist ob man erst einwilligt um nochmal begutachten zu lassen(Erlössicherung) denn das wären ja meistens Fälle wo die sofortige Klage evtl. nicht so sicher scheint oder?...um dann im Nachgang die AWP wegen unzulässiger Erpressung einzuklagen, wird die Kasse auch nur einmal mitmachen und dann immer Nachverfahren ablehnen??? Ach wir sitzen einfach am falschen Ende...

    die machen das, da sie alle Trümpfe in der Hand haben, das macht es noch frustraner (eigentlich ist diese Nötigung verwaltungstechnisch ein offener Schlag ins Gesicht - oder halt der Handschuh)

    MfG

    rokka

    also quasi "vergessen"...hatte ich leider schon so im Verdacht; aber mit Ihrer Antwort gehe ich davon aus, dass sie dem MDK recht geben mit G80.0 und wir halt DRG-mäßig Pech haben oder?

    MfG

    rokka

    Hallo,

    haben einen Fall mit spastischer Tetraparese (und Epilepsien) nach Infektion im 11.L.Monat ; Pat. jetzt 41Jahre alt; InfluenzaPneumonie/Superinfektion HD(J10.0; lt. MDK HD korrekt; mit IsolierOPS und resp. Insuffizienz), bei erhöhtem Pflegeaufand G82.49 kodiert (PCCL0). Jetzt sagt MDK nein ist G80.0 (infantile tetraplegische zerebralparese)(PCCL2) dachte ich ok...dann aber Blick auf Tabelle DRG fällt vonE79B auf E79D!!!???!!! 1. wie kann das sein? abwertung trotz PCCL2 statt 0;

    2. behandle ich die Cerbralparese oder doch die Tetraplegie? in den ICD steht zu G82..."nur,wenn keine anderen zur Verfügung stehen" aber auch "dient auch zur multiplen Verschlüsselung". Gibts irgendeine Möglichkeit den G82.49 Code zu begründen?

    m.E. ist doch der Aufwand einer Tetraplegie für uns gleich, ob nun frühkindlicher Genese oder später entstanden, nur im ersten Falle ist der Erlös dtl. geringer (trotz höherem PCCL!!!)

    Haben wir jetzt Pech gehabt oder hat noch jemand einen guten Einwand?


    für Hilfe dankbar

    rokka