Beiträge von cscheel

    Hallo zusammen,

    heute bräuchte ich mal Hilfe bei einer Fallkonstellation aus der Geburtshilfe. Also entweder verstehe ich die Eingruppierungskriterien falsch oder die Grouperlogik ist ungenau....

    Fall: junge Frau entbindet zu Hause und muss danach notfallmäßig stationär aufgenommen werden (u.a. zur Plazentaentfernung)

    Kodierungsvorschlag:
    HD O73.0 Plazentaretention ohne Blutung
    ND Z39.0 Aufnahme unmittelbar nach Entbindung
    OPS 5-756.0 Entfernung Plazenta manuell
    DRG O60D Vaginale Entbindung (?))

    Nach meinem Verständnis sollte solch ein Fall doch in die DRG \'O61Z Stationäre Aufnahme nach Entbindung\' gruppiert werden, oder?

    Nimmt man Z39.0 als HD funktioniert dies; ist aber nicht konform mit den DKR.

    Wo liegt der Denkfehler?
    Laut Definitionshandbuch scheint wahrscheinlich die O73.0 sowohl bei O61Z als auch bei O60D alleinig gruppierungsrelevant zu sein ...

    Danke für ein paar Hinweise.
    Mfg
    Christine Scheel
    Kliniken MTL

    Hallo zusammen,

    hier mal noch eine etwas anders gelagerte Frage zur Erfassung der ITS-Prozedur. Vielleicht sehe ich den Wald auch vor lauter Bäumen nicht ...

    Wie verhält es sich eigentlich mit den angegebenen Laborwerten im SAPS? Hier erscheinen zum Teil Einheiten, die in unserem Haus nicht verwendet werden (z.B. g/l bei Harnstoff). Da sich aber mit einer anderen Einheit (hier: mmol/l) ein anderer Wert ergibt, muss ich unsere Werte dann auf die aufgeführte Einheit umrechnen? Oder »darf«/»muss« ich dafür meinen eigenen Normwertebereich ansetzen?

    Was passiert, wenn unser Labor abweichende Normwerte hat? Oder sind die Angaben auf der Liste bindend?

    Habe schon im Forum und auch bei der DIVI direkt gesucht, aber leider noch keine Antwort finden können.

    Danke für ein bisschen Klarheit.
    Chr. Scheel

    Hallo zusammen,

    bin auf der Suche nach jemandem, der die Krankenaktendeckel-Verwaltung (so ähnlich lautet der SAP-Terminus) in SAP nutzt bzw. dies vorhat.
    Nach einer ersten theoretischen Vorstellung der Möglichkeiten im SAP durch einen Berater sind bei mir doch einige Fragen offen geblieben.

    Wir haben ein Archiv (nur Krankenakten) - verteilt auf mehrere Räume in unterschiedlichen Etagen. Jetzt wollen wir die wohl schon im Standard vorhandene Funktion \"Archiv\" nutzen, um z.B. das Ausleihen von Akten direkt über EDV abbilden zu können.

    Wie wird es in anderen Häusern gehandhabt?
    Welche Schwierigkeiten könnte man gleich von Beginn an vermeiden?
    Die Fragen sind zwar ziemlich allgemein gehalten; ich hoffe aber - auch wenn bei SAP ja fast nichts von Haus zu Haus vergleichbar ist - auf ein paar Hinweise. Gern auch über eine PN.

    Danke.
    Christine Scheel
    MedizinControlling / Kliniken Muldentalkreis gGmbH

    Habe gerade die Mitteilung erhalten :), dass nach unserem erneuten Widerspruch die BG den Fall jetzt mit unserer Kodierung akzeptiert und den schon getätigten Rechnungsabzug umgehend ausgleicht.

    ....nur so als kleine Aufmunterung

    Hallo,

    auch wir haben in unserer Pädiatrie \"leidvolle\" Erfahrungen mit der Kodierung der R63.3.

    Strittig ist vor allem die Angabe bei Krankheiten wie z.B. Durchfall. Dort wird vom MDK argumentiert, dass die Diagnose ein \"Symptom\" der Grunderkrankung sei und daher nicht extra anzugeben wäre. Nach mehrfachen fachlichen und formalen Widersprüchen gibt selbst die Gutachterin von MDK zu, dass es sich hierbei eher um \"eine Grundsatzfrage\" handelt, die auf der Ebene Krankenhaus-MDK nicht zu klären ist...

    Kodiert haben wir immer streng nach den GKind-Vorgaben. Da diese jedoch \"nur\" von einer Fachgesellschaft kommen, haben sie leider keinen verbindlichen Charakter.

    Grüße aus Sachsen

    Das InEK hat hier nur \"1x ge :d_zwinker:\". Der Kollege war recht eindeutig, bemerkte halt nur, dass er keine \"rechtsverbindlichen\" Aussagen machen könne. Daher meine Formulierung mit dem \"indirekt\".

    Aber über die Änderung der DRG-Logik 2004 in diesen Fällen war ich auch total überrascht. So richtig \'logisch\' nachvollziehen lässt sich das aus meiner Sicht nicht... 8o

    Aber darf ich doch noch mal zurück auf meine beiden Ausgangsfragen kommen?
    1. Darf die BG einfach so Rechnungen kürzen (wie z.B. im o.g. Fall)?
    2. Wo können wir unser Recht einklagen?

    Danke.

    Hallo Herr Selter,

    stimmt - den Kode hatte ich auch schon mal in Erwägung gezogen.

    Zusammen mit dem OPS 5-401.00 LK-Exzision komme ich dann aber in die DRG \'R03C Lymphom und Leukämie mit anderen OR-Prozeduren ohne äußerst schwere oder schwere CC (1,327)\'

    Ob das die richtige bzw. aufwandsgerechte Zuordnung ist?

    Hallo,

    hier das gewünschte Beispiel.

    Hintergrund ist die korrekte Kodierung eines Falles aus dem vergangenen Jahr (!) mit einer konservativ behandelten vorderen Beckenringfraktur. Nach unserer Auffassung kommt hier die DKR 1911a zum Tragen, in der alle Verletzungen einzeln kodiert werden müssen (indirekt bestätigt durch das InEK). Die BG hätte aber gern nur die Angabe des Kodes S32.7 Multiple Beckenfrakturen.

    Auszug aus dem Originaltext:
    ... Natürlich gibt es Kodes gem. der deutschen Kodierrichtlinie 1911a, die durch die .7 eine Mehrfachverletzung darstellen und dann auch zu verwenden sind. Hier gilt aber nicht das Ausschließlichkeitsprinzip, dass jeder Kode mit einer .7 eine Mehrfachverletzung darstellen würde (z.B. auch S08.8, S09.8 ...).
    Insofern ist die vordere Beckenringfraktur schon korrekt. Die Nichtverwendung des .7 Kodes trifft eben nur auf Mehrfachverletzungen zu, nicht aber in diesem Fall. ...

    ??

    Hallo Herr Blümke,

    tausend Dank für den tollen \"Diarschi\"-Brief :lach:

    Leider sind meine Briefe von der BG nicht halb so lustig. Die Auslegung der DKR sind darin z.T. haarsträubend. Im Guten habe ich es mit dem zuständigen Sachbearbeiter schon versucht - leider am Ende vergebens.

    Nun müssen wir wahrscheinlich doch den nächsten Schritt gehen und unser Geld einklagen. Die Frage ist nur, wo? Weiß hier jemand Genaueres bzw. hat (rein zufällig) den Paragraphen zur Hand?

    Danke.

    Hallo zusammen,

    bin gerade über einen auf den ersten Blick eigentlich alltäglichen Fall gestolpert.

    Problem: Patient wird mit umschriebener Lymphknotenschwellung am Hals aufgenommen. LK wird in toto entfernt; intraoperativer Verdacht auf Tumor/Metastase. Die Histo kommt in diesem Fall leider erst nach der Entlassung (Metastase eines Melanoms).

    Kodieren würde ich daher gern \"Neubildung unbekannten Verhaltens, Lymphknoten\". Leider gibt es dies so explizit im ICD nicht.
    Hier ist nur gutartig = D36.0 oder sekundär bösartig = C77.0 aufgeführt. Und auf die \'R59.0 LKS, umschrieben\' auszuweichen, finde ich etwas zu ungenau.

    Hat jemand eine andere Idee?

    Danke vielmals.

    Hallo Forum,

    nachdem mir nun schon der zweite Fall auf den Tisch gekommen ist, brauche ich mal wieder Hilfe.

    Problem: die BG deutet auf Grund der ihr vorliegenden Unterlagen (Entlassberichte, Zwischenberichte etc.) die Behandlung um, benennt eine andere HD (z.T. auch gegen jede DKR) und kürzt einfach die Rechnung.

    Ist diese Rechnungskürzung eigentlich rechtens?
    Wer hat schon Erfahrungen mit Widersprüchen gegen diese BG-Beurteilungen gemacht? (einen eventuell \"schlichtenden\" MDK gibt es ja hier leider nicht)

    Danke.