Hallo,
ich hatte neulich eine Akte zur Kodierung, in der die Hauptdiagnose eine Depression und die Nebendiagnose eine Suchterkrankung war.
Patient wurde zwar auf einer Abteilung behandelt, die die Kriterien für "qualifizierte Entzugsbehandlung" erfüllt, wurde aber weder überwacht noch wurde von irgendwas entzogen.
Meine Frage: Kann ich in einem solchen Fall "qualifizierte Entzugsbahandlung" kodieren, auch wenn bei dieser Behandlung die Sucht nicht die Hauptdiagnose ist?
Eingegeben war es, aber ich fürchte, das war ein Automatismus der Behandler.
Das Marsfräulein