Beiträge von TinaD

    Ebenfalls noch ein gesundes neues Jahr!

    Wir hatten das Problem vor kurzem auch. Es war jedoch so, dass die Patientin hochschwanger war und in dem verlegenden Krankenhaus bereits mehrere Suizidversuche unternommen hat und weiterhin nicht abständig von Suizidalität war. Auch hatte sie Angst vor der Geburt und hatte noch keine emotionale Bindung zu dem Kind.
    Da als Erläuterung im OPS-Katalog geschrieben steht: "Dieses Merkmal ist erfüllt, wenn der Patient gewaltbereit oder gewalttätig ist" was die Patientin jedoch nicht war, haben ich mich auch dagegen entschieden.
    Als Fremdgefährdung würde ich am ehesten sehen, wenn die Patientin absichtlich das Kind im Bauch schädigen wollen würde. Aber wie bereits geschrieben wurde, kann man auch hier wieder gut diskutieren.

    VG

    Hallo,

    wir haben (leider) noch keine Gutachten des MDK erhalten. Ich bin auch wahnsinnig gespannt was bei den Prüfungen herauskommen wird, denn ich finde die Auswahl der Intensivmerkmale ist (wie so vieles Andere auch) eine Frage der Definition.
    Für mich ist Unterbringung und der Aufenthalt auf geschlossener Station ebenfalls eine individuelle Sicherungsmaßnahme. Andere sehen nur einen erhöhten Aufwand als Bestätigung des Merkmales, wenn Patienten z.B. versuchen die Station zu verlassen. Allerdings bin ich bei Ausgängen mit Angehörigen oder in der Gruppe auch eher vorsichtig. Nur wenn der Ausgang 1:1 erfolgt belasse ich die Sicherungsmaßnahmen.
    Bei der Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung gehe ich davon aus was wäre, wenn der Patient nicht betreut werden würde. Wenn er im ambulanten Setting gefährdet wäre, gebe ich das Merkmal.

    Eine komplette Ausgangssperre wurde nicht anerkannt.
    Eine Überwachung im 3-Bett-Zimmer durch eine Sitzwache wurde nicht anerkannt.
    Eine 15-minütige Sichtkontrolle wurde nicht anerkannt.

    Das finde ich aber auch etwas besorgniserregend! Haben Sie das so akzeptiert? Waren da Doku oder Indikation problematisch?

    Viele liebe Grüße
    Tina

    Hallöchen :) ,

    hat jemand Erfahrung mit dem MDK in Bezug auf wiederholte Entzugsbehandlungen?
    Wenn also bei Patienten ein qualifizierter Entzug über drei Wochen durchgeführt wurde, der Patient im Anschluss an die Behandlung jedoch immer wieder konsumiert und erneut zum Entzug aufgenommen wird.
    Darf dann irgendwann nur noch entgiftet werden oder ist es möglich bei jedem Aufenthalt die qualifizierte Entzugsbehandlung abzurechnen? Fraglich ist hierbei ja auch, ob die Kriterien noch erfüllt sind, denn man wird Patienten ja nicht jedes Mal wieder über externe Selbsthilfegruppen informieren, oder?

    Ich freue mich über eure Erfahrungen und Meinungen!

    Viele liebe Grüße
    Tina