Ebenfalls noch ein gesundes neues Jahr!
Wir hatten das Problem vor kurzem auch. Es war jedoch so, dass die Patientin hochschwanger war und in dem verlegenden Krankenhaus bereits mehrere Suizidversuche unternommen hat und weiterhin nicht abständig von Suizidalität war. Auch hatte sie Angst vor der Geburt und hatte noch keine emotionale Bindung zu dem Kind.
Da als Erläuterung im OPS-Katalog geschrieben steht: "Dieses Merkmal ist erfüllt, wenn der Patient gewaltbereit oder gewalttätig ist" was die Patientin jedoch nicht war, haben ich mich auch dagegen entschieden.
Als Fremdgefährdung würde ich am ehesten sehen, wenn die Patientin absichtlich das Kind im Bauch schädigen wollen würde. Aber wie bereits geschrieben wurde, kann man auch hier wieder gut diskutieren.
VG