Beiträge von JSchwarz

    Guten Tag zusammen,

    Anläßlich der Verschlüsselung eines infizierten Hundebisses bin ich auf ein Problem gestoßen. Offenbar gibt es grundsätzlich zwei Varianten der Kodierung:

    Variante 1:
    T79.3 - Posttraumatische Wundinfektion, andernorts nicht klassifiziert

    Variante 2:
    T89.02 - Komplikation einer offenen Wunde, Infektion

    In beiden Fällen wurde zusätzlich noch die Offene Wunde (z.B.: S81.80 - Nicht näher bezeichnete offene Wunde sonstiger Teile des Unterschenkels)und der Erreger als Nebendiagnosen verschlüsselt. Als Prozedur wurde im genannten Fall die
    5-893.2f - Wunddebridement, großflächig mit Einlage von Medikamententrägern, Unterschenkel

    kodiert.

    Mit der ersten Variante gelange ich in die DRG:
    T01C - OP-Prozedur bei infektiösen und parasitären Krankheiten.

    In der zweiten Variante:
    X06B - Andere Eingriffe bei anderen Verletzungen ohne äußerst ...

    Als Unfallchirurg ist mir nicht klar, wo das Unterscheidungskriterium für die unterschiedlichen ICD-Schlüssel liegt. Für mich sagen beide Diagnose-Schlüssel dasselbe aus. Auch die neue ICD-10-GM 2004 hilft mir hier nicht weiter.

    Ich hoffe auf Erleuchtung durch die geballte Kompetenz dieses Forums.

    Schönes (Rest)-Wochenende

    Jörg Schwarz

    Guten Abend an alle Groupies und (Profi)kodierer,

    Eine Gretchenfrage:

    Wie handhabt ihr (sie) es mit mit der (Neben)diagnose

    E66.0 - Adipositas bei übermäßiger Kalorienzufuhr

    Es ist unstreitig, dass Übergewicht ein erhebliches Problem darstellt.

    • Erhöhter Pflegeaufwand
    • erhötes peri- und postoperatives Risiko
    • erhöhte Komplikationsrate
    • ...


    Hinzu kommen versicherungsrechtliche Aspekte. - Was soll man tun, wenn der Operationstisch nur bis 150 kg Körpergewicht zugelassen ist (trifft wohl für die meisten Op-Tische zu), der Patient aber 165 kg wiegt-.

    Ich habe mich bislang mit der Kodierung der E66.0 immer zurückgehalten, da es eh nicht's bringt und nahezu bei jeden 2. Patienten angegeben werden könnte.
    Gibt es bereits einen Konsens in der Frage, wann Übergewichtigkeit kodiert werden soll und wann nicht?
    Wovon soll man es abhängig machen - z.B. Body-Mass-Index >35?
    Wäre hier nicht eine klare Regelung in einer künftigen DKR sinnvoll?
    Warum triggert diese Diagnose nicht den CC-Wert?

    Etwas ratlos grüßt aus dem sonnigen Braunschweig

    Jörg Schwarz:rolleyes:

    Guten Abend Frau Luehrs,

    Ich bin zwar "nur" Unfallchirurg, da wir aber gelegentlich ebenfalls Cages implantieren, kann ich ihnen zumindest schildern wie wir es verschlüsseln.
    Der Zugang zur Wirbelsäule ist gesondert anzugeben. Hierzu ist der entsprechende Schlüssel aus der Gruppen 5-030 bis 5-032 auszuwählen.
    Es folgt der Schlüssel 5-837.0 -Wirbelkörperersatz.
    Entsprechend den Hinweisen unter der Gruppe 5-837 sind zusätzlich durchgeführte Osteosynthesen und Knochenspantransplantationen nochmals gesondert zu kodieren.

    Ich hoffe, dass hilft ihnen schon ein wenig weiter.

    Gruß aus dem sonnigen Braunschweig

    Jörg Schwarz:chirurg:

    Guten Abend Frau Heger und Herr Selter,

    Ich muß noch mal auf dieses Thema zurückkommen.
    Haben sie oder irgend jemand anderes bereits Fälle mit dem OPS-Code 5-916.1 oder 0 + Lokalisation gegroupt?
    Mit unserem Grouper (DRGScout von Kodip) lande ich, unabhängig von der HD immer in der Gruppe I02A oder B- Mikrovaskulärer Gewebetransfer....
    Ist das bei Ihnen auch so?
    Wenn ja, sehe ich da ein Problem. OK, der CW liegt deutlich höher, aber das ist sicher nicht gerechtfertigt. Upcoding läßt grüßen! Gibt es da möglicherweise ein Mappingproblem?

    Schönen Abend noch:roll:

    Guten Abend zusammen,

    Offenbar ist kein Handchirurg im Forum. Der hätte sonst wahrscheinlich schon interveniert. Ich bin zwar auch nur "dummer" Unfallchirurg, muß unseren Handchirurgen aber immer beim Kodieren helfen.
    Also: Ein Meniskus ist ein Meniskus und dem gibt es beim Menschen nur im Knie. (Damit kann ich den letzte Äußerungen von Herrn Konzelmann nur beipflichten. Eine Lokalisationsangabe für die Kodes 5-812.5-7 erübrigt sich.)
    Das, was von manchen Kollegen "flabsig" als Handgelenksmeniskus bezeichnet wird, ist der Diskus, der zum TFCC (triangulärer fibrocartilaginärer Komplex :teufel: )gehört.
    Wir verschlüsseln die Refixation des Diskus in Ermangelung eines treffenderen Codes mit 5-812.x und die Resektion mit 5-812.09

    Schönen Abend noch :drink:

    Jörg Schwarz

    Guten Abend Herr Selter, Herr Konzelmann, Herr Nusser und alle anderen Interessierten,

    Periprothetische Frakturen ziehen regelhaft Prozeduren nach sich. Dabei ist es von Bedeutung, in welcher Höhe, bezogen auf die Prothese, sich die Fraktur befindet. Das Spektrum reicht von einer einfachen Plattenosteosynthese - wir bevorzugen ein gedecktes Verfahren mit winkelstabilen Platten (LISS), für das es leider keinen passenden OPS-Kode gibt (geschlossene Reposition einer Fraktur mit Plattenosteosynthese ist in der gültigen Ops-Fassung nicht vorgesehen)- bis hin zum Wechsel der Prothese auf ein Modell mit längerem Schaft (der dann die Fraktur wie ein Marknagel stabilisiert). Hierbei sind die Verfahren in etwa vergleichbar, egal ob die Fraktur in Beziehung zu einer Hüft-, Knie- oder Oberarmprothese steht.
    Ich denke aus dem Vorgesagten wird klar, dass die Z96.6, auch im Sinne der DKR von erheblicher Relevanz ist. Aus unfallchirurgischer Sicht stellen periprothetische Frakturen eine eigenen Entität dar und sind, m. E., sowohl in der einen, wie in der anderen Variante mit einem deutlich zu niedrigen Relativgewicht ausgestattet. Diese Operationen sind häufig wesentlich aufwendiger, ressourzenverbrauchender und komplikationsreicher als beispielsweíse die Erstimplantation einer Hüft-TEP.


    Herzliche Grüße aus dem gerade wieder abtrocknenden Braunschweig

    :chirurg: Jörg Schwarz

    Hallo liebe Forumsgemeinde :roll: ,

    Ich habe Schwierigkeiten in einem Fall die richtige Hauptdiagnose zu finden.
    Eine Patientin wurde Anfang des Jahres zu einer geplanten Hüft-TEP-Implantation bei Hüftkopfnekrose eingewiesen. Intraoperativ (und laborchemisch sowie röntgenologisch vorher vermutet) fand sich eine septische Hüftkopfnekrose. Es folgte die Resektion des Hüftgelenkes (Girdlestone-Situation) mit Einlage von Antibiotika-Kette.
    Dieser Vorgang war via ICD und OPS noch gut abzubilden.
    Jetzt ist der Infekt ausgeheilt und die Patientin hat elektiv die Hüt-TEP erhalten.
    Was soll ich für diesen Aufenthalt als HD verschlüsseln?
    Im Sinne der Kausalität weiterhin
    M00.85 - eitrige Arthritis....
    obwohl das vereiterte Hüftgelenk schon vor einem halben Jahr "ausgebaut" wurde?

    Wie handhaben das andere Unfallchirurgen/Orthopäden?
    Gibt es einen Weg hierbei auch die FP 17.061 oder das entsprechende SE zu erhalten?

    Gruß an Alle aus dem (im Moment gerade sonnigen) Braunschweig


    :chirurg: Jörg Schwarz

    Guten Abend Herr Sommerhäuser, liebe Forumsgemeinde :),

    In der letzten Woche hielt Herr Dr. Rochell in unserem Hause einen exzellenten Vortrag. Im Rahmen der anschließenden Diskussion wurde auch die Frage gestellt, wie sich die Berufsgenossenschaften hinsichtlich der DRG's verhalten werden. Sinngemäß antwortete er darauf, dass die BG'en nicht bei der Umstellung auf DRG mitmachen werden.
    Dies macht auch Sinn, da die Prinzipien der bg-lichen Behandlung in deutlichem Widerspruch zu den Vorgaben nach SGB V stehen.
    So wird von den Berufsgenossenschaften die "best mögliche" Behandlung gefordert, wo es im kassenärztlichen Kontext vielmehr "ausreichend und zweckmäßig" heißt.
    Auch das Behandlungskonzept ist ein völlig Anderes. Die Berufsgenossenschaften betrachten den gesamten Fall - vom Eintritt des schädigenden Ereignisses bis zum Abschluß der Behandlung -, unabhängig davon ob stationäre, ambulante oder rehabilitative Behandlung erfolgte, als einen Vorgang. Während im kassenärztlichen Bereich das bekannte Problem der sektoralen Abgrenzung in den verschiedenen Versorgungseinrichtungen fortbesteht.
    Welche Auswirkungen das für Bg-Kliniken oder Krankenhäuser mit entsprechender Zulassung für das Verletzungsartenverfahren hat, wage ich allerdings noch nicht abzuschätzen.
    Man stelle sich nur vor, dass in einem Zimmer zwei Patienten mit der gleichen Verletzung liegen und unterschiedlich behandelt werden (müssen):no:
    Was passiert mit den Vorhaltekosten? Unterschiedliche Implantate für BG- und Kassenpatienten? etc.
    Mir wird ganz R42 :rotate:, wenn ich daran denke und bin R41.0 ?(


    Schönes Wochenende an alle

    :chirurg: J. Schwarz

    Guten Abend zusammen,

    Bei uns werden relativ häufig Vacuumversiegelungen vorgenommen. Wir verschlüsseln wie von Herrn Selter angegeben mit5-916.1(Lokalisationsangabe). Allerdings "nerve" ich (zumindest an dieser Stelle) meine Kollegen nicht mit den Spitzfindigkeiten -großflächig/kleinflächig-. Bei uns wird standardmäßig der Schlüssel für großflächige plastische Deckung mit xenogenem Material gewählt.
    Meines Erachtens wäre es auch unsinnig und nicht ökumonisch kleinere Wundflächen/Ulcerationen mit einer Vacuumversiegelung zu therapieren.

    :drink: Schönes (hoffentlich dienstfreies) Wochenende an alle Forumsaktivisten

    Jörg Schwarz

    Guten Abend zusammen,

    unabhängig vom Groupierungsergebnis würde ich diese Kodierungen meinen Kollegen so nicht durchgehen lassen. :no:
    Es sind mir zuviele .9-Diagnosen. Etwas genauer darf's schon sein.
    Das ein Chirurg nicht angeben kann, welche(r) Wirbel gebrochen ist (T08.0), kann ich kaum glauben :( .
    Das nicht mal angegeben werden konnte, wohin die Spongiosa transplantiert wurde, ist ebenfalls ein schwaches Bild.

    Wenn die Calcaneusoperation schon eine Spogiosaplastik notwendig machte, lag sicherlich eine Gelnkflächenbeteiligung vor. Dann sollte man doch besser

    5-797.7t - Offene Reposition einer Calcaneusfraktur durch Materialkombination mit Rekonstruktion der Gelenkfläche

    verschlüsseln.

    Für die E89.0 - postoperative Hypothyreose - bezweifele ich, ob sie wirklich den Grad einer Nebendiagnose nach DKR erlagt. Das ist so eine typische anamnestische Diagnose. Der Patient wird mit einem Schilddrüsenhormonpräparat substituiert, weil er vor Jahren an der Schilddrüse operiert wurde.
    Ich glaube aber nicht, dass sich hieraus ein erhöhter Pflegeaufwand, diagnostische oder therapeutische Maßnahmen ergaben.(Cave MDK -> "upcoding")

    Gruß und schönes Wochenende an alle Mydrg'ler :drink:


    Jörg Schwarz

    Guten Abend zusammen,

    unabhängig vom Groupierungsergebnis würde ich diese Kodierungen meinen Kollegen so nicht durchgehen lassen. :no:
    Es sind mir zuviele .9-Diagnosen. Etwas genauer darf's schon sein.
    Das ein Chirurg nicht angeben kann, welche(r) Wirbel gebrochen ist (T08.0), kann ich kaum glauben :( .
    Das nicht mal angegeben werden konnte, wohin die Spongiosa transplantiert wurde, ist ebenfalls ein schwaches Bild.

    Wenn die Calcaneusoperation schon eine Spogiosaplastik notwendig machte, lag sicherlich eine Gelnkflächenbeteiligung vor. Dann sollte man doch besser

    5-797.7t - Offene Reposition einer Calcaneusfraktur durch Materialkombination mit Rekonstruktion der Gelenkfläche

    verschlüsseln.

    Für die E89.0 - postoperative Hypothyreose - bezweifele ich, ob sie wirklich den Grad einer Nebendiagnose nach DKR erlagt. Das ist so eine typische anamnestische Diagnose. Der Patient wird mit einem Schilddrüsenhormonpräparat substituiert, weil er vor Jahren an der Schilddrüse operiert wurde.
    Ich glaube aber nicht, dass sich hieraus ein erhöhter Pflegeaufwand, diagnostische oder therapeutische Maßnahmen ergaben.(Cave MDK -> "upcoding")

    Gruß und schönes Wochenende an alle Mydrg'ler :drink:


    Jörg Schwarz