Hallo Medman2,
ist schon ein Weilchen her, dass ich mich mit dem Thema mal genauer auseinandergesetzt hatte und die Seite aufgesucht und mir Notizen dazu gemacht hatte (neulich bin ich nur nochmal "drübergeflogen").
U.a. waren mein Notizen, dass die Auswahl und die Kombination der aufgezählten Verfahren den Institutionen überlassen bliebe sowie die Empfehlung der DGP folgender Instrumente für das PBA zu verwenden: Kerndatensatz, Selbsterfassungsinstrument, Genogramm, bei Bedarf auch weitere.
Nun liest sich das aber tatsächlich etwas anders als ich es in Erinnerung habe (evtl. wegen Stand 1/2016 der Seite?) allerdings sind die "verpflichtenden" Komponenten ja (weiterhin) mit "Empfehlung der DGP" überschrieben.
Weiter unten heißt es aber nur bei den Daten des Kerndatensatzes, dass dieser unverzichtbar für ein PBA ist.
Das Exklusivum bei der 1-774 ist meiner Meinung ja nur so zu deuten, dass der Code nicht bei der Durchführung der Komplexbehandlung nochmal extra dazukodiert werden darf, da darin beinhaltet.
Also am Text der 1-774 hat sich ja nichts geändert, so sollte ja nach Auslegung des "strengen Wortlauts" wohl reichen, wenn das PBA eben die geforderten fünf Bereiche umfasst.
Zudem sind ja auch bei den Messinstrumenten durchaus sehr gängige dabei wie NRS und Barthel.
Freundliche Grüße