Beiträge von Zwaennie

    Hallo Forum!

    Da hier ja lt. Threadtitel viele Fragen gestellt werden, würde ich auch ganz gerne noch eine Frage in den Raum stellen:

    Gibt es eine Aufstellung/Liste aller onkologischen Diagnosen aus dem ICD10? Und wenn ja, wo könnte ich diese finden?

    Hallo Forum!

    Ich hätte mal eine für mich kniffelige Frage zu klären:

    Unser Haus schickt einen stationären Patienten für ein MRT in das benachbarte Krankenhaus, weil es die Untersuchung für medizinisch notwendig hält. Der Patient ist die ganze Zeit stationär in unserem Haus und auch die dementsprechende DRG wird von uns abgerechnet.

    Jetzt sind folgende Fälle eingetreten: Privatpatienten (Rein Privat und Patienten mit Zusatzversicherung) ist vom benachbarten Haus eine Rechnung gestellt worden, die die Privatpatienten zusätzlich bezahlen sollen. Und zwar nicht mit einem 25%igen Abzug auf den GOÄ-Satz für stationäre Patienten, sondern sie sollen den vollen ambulanten Satz bezahlen, da die Behauptung des benachbarten Hauses ist, dass diese Fälle bei ihnen als ambulante Fälle geführt und abgerechnet werden müssten. Dies führt mich zu Frage 1: Ist dies nicht eine konsiliarisch erbrachte Leistung und darf somit nicht als ambulant betrachtet werden und somit wäre der 25%iger Abzug fällig.

    Und daraus resultierend Frage 2:
    Unser Haus rechnet die DRG ab. Über die DRG sind ja sämtliche Untersuchungen usw. abgebildet. Wenn jetzt der Privatpatient noch eine separate Rechnung erhält und auch wir eine DRG abrechnen, wird der Patient dann nicht zweimal um sein Geld \"erleichtert\"?

    Meine Meinung wäre ja, dass das benachbarte Haus uns die Untersuchung im Rahmen des stationären Aufenthaltes als konsiliarische Leistung (GOÄ -25%) berechnet und fertig ist Laube. Oder liege ich da falsch? Ähnlich müsste es sich doch auf für GKV Patienten verhalten, oder?

    Ich bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Hilfen

    Vielen Dank für Ihre Antwort Herr Zierold, aber es kommt noch etwas hinzu! Was könnte man ihrer Meinung nach angeben bei folgender klinischer Diagnose/Fragestellung:

    Pankreaszyste, Gastroskopie und Endosonographie mit evtl. Punktion


    Da kann ich doch besser eine Gastroskopie \"eingeben\" für die bekommen ich doch mehr Punkte als für die Endosono eines Organs! Oder gebe ich beides an?

    Hallo Forum!

    Wäre jemand bereit mir die OPS-Kataloge für 2007 und 2008 im .csv oder .xls oder .txt Fomat zukommen zu lassen?

    Oder könnte mir jemand sagen wo man die Kataloge evtl. in diesem Format herunterladen (am besten kostenfrei) könnte?

    Vielen Dank für die Info im Voraus!

    Hallo liebes Forum,

    bei uns treten die in letzter Zeit immer wieder folgende Fälle auf:

    1. Patient ist bei uns in stationärer Behandlung gewesen und wird dann auf Wunsch unseres Arztes in einem anderen KH (besitzen dafür erforderliches Gerät) im Anschluß \"nachstationär\" behandelt. Das andere KH stellt uns diese Behandlung voll in Rechnung. Korrekt? Können/sollen/dürfen wir die Behandlung nachverschüsseln? Ist das ganze als nachstationäre Behandlung im Sinne des §8 Abs. 2 Nr. 4 KHEntgG zu sehen? Oder müssen wir gar nicht zahlen? Was ist hierfür eine evtl. Rechtsgrundlage?

    2. Fast genau wie Fall 1, nur ist hier der Partner ein niedergelassener Arzt! Und er behandelt nicht nur nach sondern auch vor dem Aufenthalt in unserem Haus! Sowohl stationär als auch bei ambulanten OP´s! Das ganze geschieht natürlich wie in 1 auf Wunsch unserer Ärzte. Wie ist hier die Rechtslage?

    Ich bedanke mich bereits im Voraus für Ihre informativen Antworten!

    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

    Aber Ihrem eindeutigem NEIN kann ich mich weiterhin nicht anschließen!

    Aus meiner Sicht ist nämlich eine Aussage - mit den oben genannten Zahlen zu den Krankenhausausgaben - zu diesem Thema gar nicht machbar.

    Guten Morgen Herr Schaffert!

    Auch wenn es keinen Beleg dafür gibt, dass das DRG-System die Kosten gesenkt hat, so sind die ABSOLUTEN Zahlen des Statistischen Bundesamtes (zusammengestellt aus den einzelnen Kostennachweisen der Krankenhäuser) auch kein Nachweis dafür das es System verteuert hat. Der Eindruck wird durch ihre Tabelle erweckt, aber ich finde das nicht ganz korrekt!

    Oder sehe ich das falsch?

    Sehr geehrter Herr Wille,

    leider kann man es sich nicht ganz so einfach machen.
    Ihre Vorschlag das InEK könne antworten „weil die plausiblen Mehrkosten bei Erbringung der angefragten Methode/Leistung im Verhältnis zu den typischerweise bei diesen Fällen vergüteten DRGs nicht von relevanter Höhe waren“ kann/dürfte an dieser Stelle nicht greifen.

    Denn Dasatinib stellt – wie auch schon beschreiben - eine neue Therapieoption für Patienten nach Versagen einer Therapie mit Imatinib da. Imatinib ist jedoch bereits im Jahr 2006 als krankenhausinviduelle ZE und inzwischen als bundesweites ZE kalkuliert worden und nach meinen Recherchen verursacht Dasatinib höhere Kosten. Daher kann diese Begründung offenkundig ausgeschlossen werden.

    Nur so zur Info:
    Laut Bristol-Myers Squibb Company ist Sprycel (Wirkstoff Dasatinib) in den USA für die Behandlung von CML und Philadelphia-positiver ALL bei Vorliegen einer Resistenz gegen Imatinib zugelassen. Das Medikament soll bei einer täglichen Dosis von 140mg etwa US-$ 3900/Monat kosten (Stand Juni 2006).

    Daher wird es mir immer Unverständlicher wie das InEK die NUB-Anträge bewertet. Demzufolge wäre mir sehr an einer Stellungsnahme seitens des InEK gelegen.

    Hallo Zusammen!

    Warum wurde für das Medikament Dasatinib (sowie Lapatinib) der NUB-Antrag seitens des InEK abgelehnt (Status 2 bei 89 Häusern).
    Es handelt sich um ein neues Medikament was in der vorherigen InEK - Kalkulation noch nicht eingegangen sein kann, da die Zulassung erst für das 1.Quartal 2007 erwartet wurde. Die Zulassung hat jedoch für die NUB-Einstufung keine Relevanz, da dies zwischen den Verhandlungspartner im Zuge der Entgeltvereinbarung diskutiert werden muss - siehe analog dazu die positive NUB-Einstufung von Lenalidomid ohne Europäische Zulassung)

    (Dasatinib stellt eine neue Therapieoption für Patienten nach Versagen einer Therapie mit
    Imatinib dar. Imatinib wurde im Jahr 2006 als krankenhausinviduelle ZE2005-38 zugelassen.)

    Ich freue mich über Ihre zahlreichen Antworten und wünsche schon mal vorab ein schönes Wochenende!