Hallo Zusammen,
ich habe einen Fall nach MDK-Gutachten von stationär in vorstationär umwandeln müssen. In diesem Fall wurde der Eigenanteil von 50€ nicht geleistet, so dass die Verwaltungskostenpauschale der Mahngebühren von 8,50€ an die Kasse fällig wurde. Diese wird von der Krankenkasse nun zurück gefordert, mit der Argumentation das die Kosten ja eigentlich gar nicht entstanden wären, wenn der Fall direkt vorstationär gelaufen wäre...
Kann mir jemand sagen, ob das korrekt ist?
Danke und Gruß
JuSa