Beiträge von Eastfries

    Hallo Urmel, hallo ans Forum,

    die Problematik : Als Problemlösung wurde uns vorgeschlagen das Feld \"Einw. Krankenhaus\" offen zu lassen und in die \"Veranlassende Stelle\" Patient aus Reha einzutragen kenne ich auch. Es kommt hierbei auf den Datenträgerschlüssel an, der für die Aufnahmeart gewählt wird. Aber dort haben wir extra schon den Schlüssel 0101 für eine normale stationäre Aufnahme. Die IK zieht sich das Programm erst aus dem Feld vom Einweiser. Und diese scheint bei der Datenannahmestelle nicht definiert zu sein.

    Aber das kann doch nicht meine Aufgabe sein, dies zu klären. Die Stellen weisen immer schön ab - meine Bitten, doch einmal die eigenen Daten zu kontrollieren bleiben unerfüllt (scheinbar)

    Ich werde nun abrechnen und wenn dann nichts kommt - mahnen. Vielleicht rührt sich dann mal jemand.

    Gruß

    Eastfries

    Hallo Herr Killmer,

    vielen Dank für die Antwort.

    Intensiv medizinische Betreuung fand nicht statt - bei diesen Patienten bekommen wir unsere DRG auch meist beanstandungslos.

    Ich werde mich nochmal schlau machen, welche Kriterien genau erfüllt sein müssen, um Pat., die am Aufnahmetag verlegt werden, vollstationär abzurechnen.

    MfG

    Eastfries

    Hallo,

    ich bin mit der ambulanten Abrechnung nicht sehr vertraut - wundert Euch bitte nicht...

    Wir hatten eine Patientin in unserem Hause mit einer Schenkelhalsfraktur. Die Patientin wurde nach ca. 2 Stunden nach der Erstversorgung (Röntgen, Schmerztherapie u. Lagerung des Beines) in ein anderes KH verlegt ;(

    Wir hatten die Patientin stationär aufgenommen, die Kasse fordert (m.E. nach verständlicherweise) ambulante Abrechnung.

    Kann die Rechnung des Krankentransportes dann direkt mit der Kasse abgerechnet werden?

    Wegen lokalen Begebenheiten ist der Transport sehr kostspielig - evt. wäre die stationäre Abrechnung (DRG. m. Verl. Abschl.)für die KK wirtschaftlicher... aber die Frage stelle ich dann ggfs. in einem anderen Thread.

    Schönen Dank schonmal,

    Eastfries

    Guten Morgen allerseits,

    wir bekommen des öfteren Patienten aus einer Reha- Klinik eingewiesen.
    Manche KK´n schicken uns dann die Aufnahme zurück mit dem Hinwies, daß die IK unbekannt sei.( oder nicht in UNB verknüpft.

    Darf eine Reha- Klinik mit der Haus- IK einweisen oder muss dies ein dort ermächtigter Arzt mit seiner Arztnummer machen?

    Freue mich auf Hilfe,

    Danke

    der Eastfries

    Hallo Jemebu,

    das ist eine interessante Frage.

    Ein gesundes Neugeborenes wird bei uns immer zusammen mit der Mutter entlassen, soweit diese das Kind ausreichend versorgen kann ;)

    Probleme bei der Abrechnung der Zuschläge auch für den Säugling gab es bisher nicht.

    Das Kind als BP abzurechnen halte ich für keine gute Idee. Die Abhängigkeit zur Mutter sollte als Begründung für den verlängerten Aufenthalt ausreichen.

    MfG

    der Eastfries

    Hallo da draussen,

    wir haben in unserem Haus die Kassen mitlerweile soweit uns alle Informationen zur Verfügung zu stellen - und nicht mehr nur den typischen Dreizeiler, der auf einem zusammenkopierten Blatt der KK steht.

    Leider gibt es noch immer eine Kasse, die in den Gutachten den Namen des Arztes vom MDK schwärzt.

    In wieweit ist dies legitim? Wo liegt hier das Interesse der Kasse? Für mich sieht so etwas immer nach Heimlichtuerei aus und das ist wohl kaum im Interesse der Kasse.

    Als Datenschutzbeauftragter stehe ich der ganzen Prüferei eh sehr kritisch gegenüber. Die Kassen würden am Liebsten gar nichts mehr über den MDK regeln (verständlich), sondern direkt von Sachberater zu Arzt (!)

    Vielleicht keine schlechte Sache - die Kassen sehen ohnehin die Ergebnisse der Gutachten und da meist inhaltlich ausführlich auf die Unterlagen des Hauses eingegangen wird, kann man Ihnen auch gleich die Daten auf den Tisch legen :d_neinnein: Leider hätte ich dann versagt...

    Ein kleiner Trost ist, dass wir uns zunehmend darauf verstehen, dem MDK die Fälle so zu presentieren, dass sie anerkannt werden. (zu Recht)

    Gruss an Alle

    der Eastfries

    Hallo Attila,

    nach den vorliegenden Infos würde ich klar das Symptom kodieren - einerseits waren die Schmerzen Veranlassung der stationären Behandlung und andererseits ist die Ursache zwar bekannt, es wurde diesbezüglich aber keine Therapie eingeleitet?
    Den Tumor würde ich dann als Nebendiagnose angeben.

    MfG

    Eastfries

    Hey Kmies,

    vielen Dank für die Antwort.
    Es wäre unter dem Gesichtspunkt der Planung ja schön gewesen, hätte man den neuen Vertrag (gerade wegen der OPS) frühzeitig vorliegen.
    Naja, ob der EBM 2000 + denn nun termingerecht in Kraft tritt, bleibt ja auch noch abzuwarten.

    schöne Grüsse von der kalten und windigen Insel -

    Eastfries

    Guten Morgen liebe Mitstreiter,

    sollte nicht zum 11.02.2005 der neue AOP- Vertrag vereinbart werden?
    Ich konnte in den mir geläufigen Web- Seiten nichts dazu finden. Hat jemand schon Ergebnisse ?

    Vielen Dank im Voraus,

    der Eastfries