Hallo nochmal,
das mit dem Vertragsverhältnis habe ich bis dato noch nicht so ganz \"verarbeiten\" können.
Es gibt ja das so genannte \"Direktabrechnungsverfahren\", welches meines Wissens schon durch Vorlage einer Klinikcard zu Stande kommt.
Ich finde, die Bezeichnung erweckt den Anschein, dass es hier dann auch zu einem dirketen Vertragsverhältnis zwischen Versicherung und KH kommt.
Nichts desto trotz schliessen wir mit jedem Privatversicherten einen direkten Vertrag ab, der bei Nichtkostenübernahme greift.
Zahlt die Versicherung nur einen Teil des Rechnungsbetrages, versenden wir zur Klärung beitragende Unterlagen nach o.a. Schema (Schweigepflichtsentbindung) und treten erst nach endgültigem (nicht zufrieden stellendem) Ergebnis an den Versicherten heran.
Vorrangig machen wir dies, um dem Patienten das Ärgernis und die Aufregung zu ersparen und des Weiteren, da durch Abwicklung über den Patienten der Aufwand ungleich höher ausfiele (Storno- Rechnung an Patient; Erläuterung; Aushändigung der Unterlagen an den Patient; Begleitung des Streites etc...) und im schlechtesten Fall der Patient gar nicht zahlungsfähig ist...
Nun ist diese Vorgehen natürlich stark abhängig von dem Clientel eines KHes.
In Ihrem aktuellen Fall, Herr Schrader, bleibt eher nur das Gespräch mit dem Patienten. Denn entweder möchte dieser Sie nicht von der Schweigepflicht entbinden oder er hat einfach noch keine Kenntnis von der versuchten Prüfung...
Ergänzung: arbeiten Sie denn mit Kostenübernahmeerklärungen mit Angabe der Zeiträume und stellen ggfs. während des Aufenthaltes Verlängerungsanträge???
mfG