Beiträge von Eastfries

    Tach Herr Schrader,

    ich denke mal, hier greift das BGB, zumindest in Bezug auf Zahlungsfristen und - Kürzungen???
    Viel wichtiger finde ich den letzten Satz Ihres Beitrags.
    Ohne Vorlage der Entbindung von der Schweigepflicht mit Angaben WER fordert WAS aus welchen GRÜNDEN und mit welchen etwaigen FOLGEN an, versenden wir keine medizinischen Unterlagen an Mitglieder der PKV.
    Die alleinige Angabe der Versicherung, dass eine solche vorliege, reicht heutzutage nicht mehr aus!

    mfG

    Hallo di-stei,

    evt. stecken in nachstehendem Thread Informationen hierzu:

    interner Link

    Ob und in wie weit in Ihrem Fall eine Substantiiertheit des \"Gutachtens\" gegeben war, lässt sich natürlich ohne weitere Infos schwer nachvollziehen.

    Ob bereits nach 4 Monaten nicht mehr von zeitnah geredet werden kann, ist leider ungewiss- oder?

    mfG

    Hallo,

    hat es denn in unserem schönen System schon einmal Prüfungen nach § 17 KHG gegeben (seit 2003)?
    Was sollte man sich von einer Meldung an das Bundesversicherungsamt erhoffen?
    Wirkt sich die hohe Prüfquote in diesem Fallmuster auf die Quote der restlichen Fälle aus (aka: ist diese zurück gegangen)?
    In Abhängigkeit der Gesamtprüfquote und den Ergebnissen der Komplexbehandlungsprüfungen und deren Aufwand, würde ich überlegen, den MDK ins Haus zu holen...

    mfG,

    Guten Morgen ins Forum,

    ich habe zu einem Fall Zusatzentgelte für Hämodialyse berechnet.
    Die gesetzl. Grundlagen des KHEntgG sind bekannt.

    Nun hat die KK durch interne Prüfung festgestellt, dass hier eine Behandlung fortgeführt wird und möchte natürlich nicht erstatten, was ja auch nachvollziehbar ist.

    Mein Verständnis des §2 Abs. 2 Satz 3 KHEntgG beinhaltet, dass ALLE dort angegebenen Kriterien erfüllt sein müssen, damit die Dialyse- Behandlung NICHT zu den KH- Leistungen nach §2 Nr. 2 gehört.

    Da dort unter anderem der Zusammenhang zum Grund der KH- Behandlung aufgeführt ist, schlussfolgere ich, dass es dem MDK obliegt, hierzu eine Aussage zu treffen (§275).

    Gibt es hierzu komplementäre Meinungen?

    Ich möchte betonen, dass es hier lediglich um eine Verständnisfrage geht...

    Herzliche Grüße,

    Ist doch Sonnenklar :sonne: -->

    verlässt der Patient das KH gegen ärztlichen Rat, haben die Bemühungen bezüglich der Suchterkrankung nicht gefruchtet und werden somit nicht gewichtet.

    :i_drink:

    Ich habe mich im Jahre 2004 mal um einen derartigen Fall gestritten. Die KK wollte den Aufwand nicht anerkennen. Wir haben uns dann nach langen Diskusionen geeinigt und als ich den Vorgang abschliessen wollte, kam ich partout nicht mehr auf die gleiche DRG... bis ich dann gesehen habe, dass ich den Entlassgrund geändert hatte...

    Guten Morgen und einen schönen Start in die Woche,

    wer kann mir sagen, ob bei der Abrechnung eines Falles \"ohne Berechnung\" (Säugling P60C < 24h), der Abzug Sanierungsbeitrag nach §8 Abs. 9 KHEntgG deklaratorisch ausgewiesen werden muss?

    Ich habe den Vorgang per DTA abgewiesen bekommen.

    Handelt es sich denn formal noch um einen stationären Fall und dürfte ich somit die Zuschläge auch berechnen?

    Danke und Gruß

    Hallo Tracy,

    ich bin bei uns Projektleiter ext. QS und kann Ihnen von meinen Erfahrungen berichten:

    anfangs lag die ext. QS voll im Verantwortungsbereich der Ärzte, was allerdings nie so richtig reibungslos ablief. Ich habe als Ursache hierfür die immer weiter ansteigende zeitliche Belastung des ärztlichen Bereiches angenommen.
    --> es gibt halt immer wichtigere Aufgaben zu erledigen ;)

    Wir arbeiten im internistischen Bereich nun seit 2 Jahren etwas anders:
    die Dokumentation aller Kriterien erfolgt in den Krankenakten während des Aufenthaltes. So kann die Übertragung in die EDV zyklisch (z.B. Monats- oder Quartalsweise) von nahezu jedem Mitarbeiter vollzogen werden. Je nach Auslastung macht das dann das internistische Sekretariat / der Schreibdienst oder meiner einer.
    Es werden keine Blankobögen in der Akte dokumentiert, sondern es existieren genaue Vorgaben, bei welcher Fallgruppe welche Indikatoren wo dokumentiert werden. Wir haben so den Luxus einer Einzelplatzlizenz!

    In den Bereichen DEK und PNEU, die wir vorwiegend zu erstellen haben, läuft das so viel besser und hat den Vorteil, dass a) ALLE Kriterien dokumentiert sind (und zwar übersichtlich) und b) zur Not so gut wie jeder Mitarbeiter die Bögen erfassen kann.

    Die Verschlüsselung, Übermittlung und den strukturierte Dialog veranlasse ich.

    Die HSM- Module (9/x) würde ich komplett in ärztlicher Hand lassen ;)

    --

    Thread verschieben???

    --

    mfG

    Guten Tag Herr Preißer,

    auch ich würde versuchen, die Kasse mit der Problematik vertraut zu machen. (ggfs. über den MDK wegen Datenschmutz; je nachdem, wieviele Infos Sie preisgeben möchten)
    In wie weit Sie eine medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme über den Behandlungserfolg \"stricken\" können, bleibt dahin gestellt.
    Allerdings sind wir Leistungserbringer ja auch zur wirtschaftlichen Aufgabenbewältigung berufen und eine andere Lösung hätte mit Sicherheit Mehrkosten verursacht!

    so long-

    Hallo Ordu,

    Zitat


    6-Monat -Frist: Frist ab Rechnungseingang bei der Kasse, innerhalb derer das MDK-Gutachten beim Krankenhaus vorliegen muss.

    Darf ich fragen, in welchem Bundesland Sie wirken dürfen?
    Sollte es dort diese 6- Monats- Frist geben und zusätzlich sogar noch eine Klausel, die dem KH den Erhalt des Gutachtens sichert, so werde ich vor Neid erblassen.

    Gruß