Beiträge von C. Laukner

    Hallo,

    seit 10/2016 ist die EBM 40306 im EBM aufgenommen. Kostenpauschale für QS bei LHK (EBM 34291).

    Eine KV hat mir die Abrechnung der Leistung verwehrt. Begründung: die Leistung ist für den niedergelassenen Bereich und nicht bei AOP.

    Mit dieser Ablehnung bin ich nicht einverstanden.

    1. nach § 115b SGB V Abs. 1 Nr. 2 ist eine einheitliche Vergütungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte vorausgesetzt
    2. alle weiteren Vorrausetzungen zur Abrechnung dieser Leistung werden durch das Krankenhaus erfüllt.

    Wie seht ihr es als Fachkollegen, lohnt sich der Wiederspruch wegen 2,5EUR Kostenpauschale pro Fall?

    Viele Grüße

    Christiane Laukner

    Hallo,

    ich würde WS einlegen.

    Im § 115b SGB V Abs. 1 Nr. 2 ist eine einheitliche Vergütungen für Krankenhäuser und Vertragsärzten vorgesehen und OPS steht im AOP-Katalog dieser ist zwingend für KV und KH. Vorsorge wurde nicht ausgeschlossen im Katalog oder SGB.

    Im Grunde sind ja fast alle amb. Kolos Vorsorgeuntersuchungen.

    VG