Hallo liebes Forum,
zu diesem Thema habe ich auch eine Frage. Mir liegt gerade ein Widerspruchsgutachten vom MDK vor. Die Konstellation des Falles ist in etwa die gleiche. Einen Tag nach der Entbindung bekommt die Mutti eine Erkältung und einen Lippenherpes, wir mit Mundschutz, Handschuhen und Aciclovir Salbe versorgt und in die Hygienerichtlinien eingewiesen. Kodiert hatte ich dies mit J00+O99.5 und B00.1+ O98.5. Der MDK fordert nun die Streichung der erlösrelevanten O98.5. Er beruft sich auf die Kodierrichtlinie 1510p, da es dort heißt :
mit Kodes aus O98-99, die zusammen mit einem ND Kode aus anderen Kapiteln der ICD 10 GM zur Bezeichnung der jeweils vorliegenden Erkrankung anzugeben sind, Komplikationen in der Schwangerschaft (oder Zustände die sich in der Schwangerschaft verschlimmern oder die hauptsächlich für geburtshilfliche Maßnahmen sind) zu kodieren sind.
Der Gutachter ist nun der Meinung, dass der Herpes ja erst einen Tag nach der Entbindung aufgetreten ist und nach DKR demnach nur mit B00.1 ohne O98.5 zu verschlüsseln ist.
Liegt er da richtig? Der Kode heißt ja sonstige Viruskrankheiten die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren.... Außerdem hatte die Pat. ja sicher den Herpes auch schon vorher... Ergänzend zu sagen ist, dass der Gutachter den Kode O99.5 nicht anzweifelt (ist ja auch nicht erlösrelevant)
Der Diacos meckert übrigens sofort mit einer roten Plausi, sobald ich den O98.5 lösche.
Bin ich auf dem Holzweg?
Liebe Grüße
G.K.