Beiträge von PEPP-Neuling

    Hallo,

    meine Erfahrungen kommen mehr aus dem Bereich der Gerontopsychiatrie, aber ich könnte mir vorstellen dass die Argumentation des MDK ähnlich ist.

    Essenseingabe ist eine pflegerische Tätigkeit die grundsätzlich nicht als TE zu verschlüsseln ist .

    Erhöhter Betreuungsaufwand 1:1 beginnt erst ab durchgängig 2 Stunden und in der Doku muss Interaktion erkennbar sein.

    Wir bilden Essenseingabe lediglich bei den Intensivmerkmalen ab und auch da nur wenn es 2 bis 3 mal täglich dokumentiert ist.

    Vielleicht hilft das weiter.

    Sonnige Grüße aus Bayern

    Hallo und danke für die Antworten.

    Leider ist es eben kein theoretisches Problem , das System schiebt mir den zusammengeführten Fall in die PräPepp und genau das verunsichert mich.

    Es muß wohl in der Gesamtheit der drei Aufenthalte eine Schwelle bei den 1:1 Betreuungen überschreiten die dazu führt.

    Ich kann eben keinen Fehler sehen .

    Liebe Forummitstreiter,

    wenn ich 3 psychiatrische Fälle mit der PEPP PA14A zusammenführe und dadurch einen Fall der PrePEPP P003B erhalte, muss ich dann diesen wiederum mit dem vorherigen Fall zusammenführen der von vornherein in der PrePEPP war ?

    Ich würde denken dass nicht, hab aber vom Nachdenken schon einen Knoten im Gehirn .

    Vielen Dank fürs Mitdenken.

    Grüße aus Bayern:/

    Hallo zusammen,

    wir hatten schon einige OPS Streichungen da in der Beschreibung durch die Pflege der " Betreuungscharakter " nicht deutlich genug wurde. Und auch bei uns war es genau das Wort " Sitzwache " durch dass sich der MD bestätigt fühlte. Deshalb arbeiten auch wir daran den Begriff nicht mehr zu verwenden.

    Und da der Weg einer gerichtlichen Klärung ja auch mit viel Aufwand und Kosten verbunden ist empfinde ich in diesen Momenten immer öfter Hilflosigkeit und Frustration.

    Ich wünsche allen ein schönes WE

    Das verstehe ich anders. Wenn Sie bei einem Patienten einen Abstrich vornehmen, welcher negativ ausfällt und Sie klinisch-epidemiologisch nicht (mehr) von einer COVID-Infektion ausgehen, haben Sie auch keinen Verdacht mehr. Dann ist Z11 + U99.0 zu kodieren.

    Hallo allerseits,

    das sehe ich nun wieder anders , für mich ist bei der Kodierungsentscheidung wichtig ob ein Verdacht zum Abnahmezeitpunkt bestand .

    Nur wenn der Patient frei von Symptomen ist und es sich um ein reines Screening handelt kodiere ich Z11 + U99.0

    Auch guten Morgen ,

    also ich erfasse mehrmals die Leistung , kodiere im SAP aber nur einmal die Z11 + U99.0

    Das ist ja nur eine Info , von der die PEPP unberührt bleibt. Mehrmals die gleiche Info macht für mich keinen Sinn. Bin ich da schief gewickelt ?

    Sonnige Grüße