Hallo Syra,
> > Nur wenn der Operateur im OPB schon bei der Exploration eine Perforation sichtet & beschreibt, wäre die Kodierung mAn korrekt.
Das wäre aber eine nichttraumatische Perforation der Gallenblase (K82.2). Und ja, auch diese Nebendiagnose würde die Abrechnung einer Hybrid-DRG ausschließen (in 2026).
Vio meinte aber eine traumatische Perforation (S36.17), die man ab 2026 sogar mit U69.9! Kodieren könnte. Diese Verletzung der Gallenblase kommt immer wieder mal vor, insbesondere bei starken entzündlichen Veränderungen und/oder Verwachsungen im Oberbauch. Mit fehlt ehrlicherweise die formale Begründung (DKR o.ä.), warum man sie nicht kodieren soll. Das Prinzip der monokausalen Kodierung gilt für die Prozeduren, nicht für die Diagnosen. Ein diagnosebezogener Aufwand war vorhanden. Ich könnte mir vorstellen, dass der Mix dieser Fälle auch höhere Kosten aufweisen kann.
Grüße