Beiträge von C-3PO

    Guten Tag Herr Breitmeier,

    medizinisch sehe ich das genau so wie Sie (und auch einige anderen Teilnehmer). Wir diskutieren aber über die Abrechnung und nicht um die medizinischen Sachverhalte. Es gibt dabei durchaus Unterschiede. Medizinisch macht es keinen Sinn, dass ein Logopäde bei einer geriatrischen Teambesprechung über Pat. mit Schenkelhalsfraktur mit am Tisch sitzt. Abrechnungstechnisch wird das aber gefordert. Man kann diese Liste fortsetzen (Temperatur-Monitoring bei jedem Schlaganfall, SIRS-Kriterien). Die Kodierung der Keime kann man m.E. hier gut einordnen. Meinen Sie nicht?

    Viele Grüße!

    Hallo zusammen,

    bin nicht sicher, welche HD die richtige ist.

    Sachverhalt: Pat. im Z.n. Zervix-Karzinom. Nach Bestrahlung kam es zu einer nichttraumatischen Rektumperforation, so dass Anus präter angelegt wurde. Nun waren alle Nachsorgeuntentersuchungen ohne Befund. Die Patientin kam zur AP-Rückverlagerung. Während der OP nach Lösung der starken Verwachsungen wurde eine Raumforderung im Becken festgestellt. Eine Biopsie wurde entnommen. Das Ergebnis: Rezidiv des Zervix-Karzinoms. Die OP wurde ohne AP-Rückverlagerung beendet.

    Was ist die Hauptdiagnose? Da die Patientin gezielt zur AP-Rückverlagerung aufgenommen wurde, wäre einerseits die ursprüngliche Erkrankung - in diesem Fall nichttraumatische Darmperforation - die Hauptdiagnose. Andererseits wenn man den Aufwand bewertet und retrospektiv den Aufnahmeanlass definiert, wäre das u.U. das Zervix-Karzinom.

    Wäre für Ihre Einschätzung sehr dankbar!

    Viele Grüße

    Hallo zusammen,

    möchte diesen Thread aufwärmen.

    Habe aktuell ebenfalls einen Fall, wo es darauf ankommt, ob die Sublevels (Ia/Ib, IIa/IIb) als eigenständige Regionen gezählt werden sollten oder nicht.

    Wäre für Ihre Einschätzung sehr dankbar!

    Viele Grüße

    Hallo zusammen,

    bei uns sind gleich mehrere MDK-Anfragen zu ambulanten Behandlungen im Krankenhaus angekommen.

    Die Prüfung sei gem. §275 Abs. 1 SGB V im Auftrag gegeben.

    Es handelt sich um die Fälle aus 2017.

    Die 6-Wochen-Frist in §275 betrifft in der Tat die stationären Behandlungen (§275 (1c) Satz 2). Ich finde keine zeitliche Einschränkung für die Prüfung der ambulanten Fälle.

    Ist das tatsächlich so? Sind diese Prüfungen bis zur Verjährung möglich?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldungen!

    Guten Tag Herr Horndasch,

    vielen Dank für Ihre Einschätzung!

    In diesem Fall stellt sich für mich die Frage, ob die proktologische Erkrankung zum Zeitpunkt der Aufnahme tatsächlich als Aufnahmeanlass gesehen werden kann. Der Therapiebedarf wurde ja zuerst verneint. Die kardiale Dekompensation war hingegen behandlungsbedürftig.

    Viele Grüße!

    Hallo zusammen!

    Wäre Ihnen für Ihre Einschätzung sehr dankbar, was Sie hier als Hauptdiagnose sehen.

    Verlauf:

    Bei Aufnahme: anamnestisch peranaler Blutabgang und Symptome eines möglichen Anal- bzw. Rectumprolapses. In der ÖGD zeigt sich keine akute Blutungsquelle, in der Koloskopie zeigt sich eine reizlose Sigmadivertikulose. Der Hb-Wert stabil bei 9 g/dl bereits über längere Zeit.

    Proktologische Vorstellung: nach Durchführung eines Pressversuches auf einem Toilettenstuhl keine relevante Prolabierung, allenfalls eine Hämorrhoide. Keine Indikation für ein chirurgisches Vorgehen, auch eine Sklerosierung sei aktuell nicht obligat indiziert.

    Bei Aufnahme darüber hinaus eine unklare Infektkonstellation sowie Zeichen einer rechtskardialen Dekompensation.

    Aufnahme in die internistische Abteilung, medikamentöse kardiale Rekompensation, dabei im Verlauf noch Verschlimmerung einer chronischen Niereninsuffizienz unter aktiver diuretischer Therapie und entsprechende Anpassung der Therapie.

    Im weiteren Verlauf Re-Evaluation des proktologischen Status (erneuter Pressversuch). Nach 17 Tagen des internistischen Aufenthalts nun doch Übernahme in die Chirurgie und Durchführung einer perinealen Rektumresektion nach Altmeier bei Rektumprolaps.

    Postop. erneute kardiale Dekompensation, Stauungspneumonie.

    Weiter protrahierter Verlauf mit Aufenthalt in der kardiologischen Abteilung und anschließend in einer Akutgeriatrie.

    Frage: was ist hier die Hauptdiagnose? Rektumprolaps oder Rechtsherzinsuffizienz?

    Vielen Dank im Voraus!

    Hallo F15.2,

    vielen Dank!

    Es ist auf jeden Fall ein interessanter Ansatz. Natürlich schwierig, wenn die PKV die Rechnung gar nicht bezahlt. Aber bei diesen PKV werden wir wohl in der Tat auf Versand der Rechnung direkt auf Patienten umstellen müssen.

    Viele Grüße!