Beiträge von C-3PO

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Rückmeldungen.

    Ich tendiere immer dazu, die formale Schiene zu vermeiden (erstens, um Sachverhalt objektiv aufzuklären, zweitens, weil es aktuell sowieso wenig Sinn macht). Was mir der Gutachter sagen wird, weiß ich jetzt schon. Wie es dann mit der Kasse letztendlich ausgeht, werde ich berichten (wird aber dauern).

    Viele Grüße

    Hallo zusammen,

    bei uns steht eine MDK-Einzelfallprüfung vor Ort an. Es wird ein Fall aus Anfang des Jahres angemeldet, dabei wird in der Fragestellung u.a. auf den Voraufenthalt aus dem Ende des Vorjahres verwiesen (Zitat aus dem berühmten BSG-Urteil, Vorwurf eines Fallsplittings) und zusätzlich die Akte zum Voraufenthalt angefordert, für den es keine Ankündigung der Prüfung gab.

    Was würden Sie tun?

    • Beide Akten vorlegen?
    • Akte aus Voraufenthalt nicht vorlegen, da keine Prüfung angekündigt und außerdem FZF über den Jahreswechsel nicht möglich ist?

    Danke im Voraus!

    Hallo Herr Breitmeier,


    im Beispiel 4 wurde aber kein Konakion gegeben.


    Ich interpretiere die Vorgabe in der DKR 1917 analog bspw. der Vorgabe in der DKR 0201 (Beispiel 5), wo auch die Kodierung der Nebendiagnose nicht an die DKR D003 gebunden ist.


    Grüße

    Guten Tag zusammen.
    Habe einen ähnlichen Fall, allerdings liegt hier die Verbrennung nur einige Tage zurück. Aufnahme mit Phlegmone und Verbrennung, beginn der i.v. Antibiose, am Folgetag Nekrektomie bei Verbrennung.
    Aus meiner Sicht Verbrennung die Hauptdiagnose, und nicht Phlegmone - sowohl nach D005, als auch wg. des größeren Aufwands.
    Wie sehen Sie das?
    Vielen Dank!

    Hallo Findus und medman2,
    vielen Dank für Ihre Einschätzung.
    Die Argumentation finde ich schlüssig. Eine Frage jedoch: wo ist die zeitliche Grenze. Bei Frakturen wäre bspw. 6 Monate die Grenze zur Pseudarthrose, bei (immer noch) offenen Wunden ... ?
    Viele Grüße

    Hallo zusammen!
    Ich versuche meine Frage (s.u.) etwas umformulieren.
    Wie lange darf man von der Komplikation der offenen Wunde im Sinne des ICD-Kodes T89.0- und der DKR 1905 sprechen (wie lange "darf" das akute Ereignis zurück liegen)?
    Und auch: wenn man von einer Komplikation der offenen Wunde im Sinne der T89.03 (Verzögerte Wundheilung) spricht - muss diese offene Wunde im Verlauf zu jedem Zeitpunkt offen bleiben bzw. schließt eine zwischendurch vorliegende instabile, immer wieder aufbrechende Narbe das Vorliegen einer offenen Wunde im Sinne der DKR 1905 aus?
    Vielen Dank im Voraus.