Beiträge von C-3PO

    Hallo zusammen!
    Ich hoffe, es passt zu diesem Thread.
    Ein Patient hatte ein schweres Quetschtrauma der oberen Extremität vor 2 Jahren, aktuell liegt eine instabile Narbe ("dünne, immer wieder aufbrechende Narbenplatte") vor. Er wird deswegen aufgenommen und operiert. Handelt es hier aus Ihrer Sicht um die Komplikation einer offenen Wunde (mit Kodierung gem. DKR 1905), oder "nur" um eine Narbe bzw. Ulcus der Haut?
    Vielen Dank!

    Hallo zusammen.
    Patient wird vom Haus A ins Haus B am 10.03. verlegt. Vom Haus B am 11.03. entlassen und wenige Stunden später (also deutlich unter 24h) im Haus A wieder aufgenommen. Die VWD beim ersten Aufenthalt lag über OGVD und auch über 30 Tage.
    Ist das eine Wiederaufnahme wegen Rückverlegung (Fallzusammenführung) oder ein neuer Fall?
    Vielen Dank im Voraus!

    P.S. Bitte um Korrektur meines Schreibfehlers in Überschrift, sorry.

    Guten Morgen zusammen.
    Folgender Sachverhalt:
    Pseudarthrose nach osteosynthetischer Versorgung einer Unterarmfraktur mit Doppelplattenosteosynthese mit erheblichem Ulnavorschub.
    OP: Entfernung der beiden Platten, Längenkorrektur Ulna mit einer Verkürzung der beiden Fragmente, dann Re-Osteosynthese.
    Ist die OP an Ulna (Verkürzung bei Pseudarthrose) mit 5-781.38 (Osteotomie und Korrekturosteotomie: Verkürzungsosteotomie: Ulnaschaft) zu kodieren, oder "nur" mit 5-782.a8 (Exzision und Resektion von erkranktem Knochengewebe: Partielle Resektion, offen chirurgisch: Ulnaschaft)?
    Vielen Dank im Voraus!

    Hallo zusammen,
    ich hoffe, das Thema passt zu diesem Teil des Forums.
    Ich bin gerade auf der Suche nach den Definitionen der "Therapieeinheiten" bei physiotherapeutischen Leistungen und auch anderen Heilmittelanwendungen. Bspw. wo ist definiert, dass eine Massage-Einheit 30 Minuten beträgt und nicht 5 Minuten (und auch nicht 60 Minuten), wie lange soll eine Inhalation laufen, um als Anwendungseinheit zählen zu dürfen usw.
    Ich habe im Heilmittelkatalog gesucht, dort findet man aber die Anzahl der Anwendungen bei bestimmten Indikationen und nicht die Dauer der einzelnen Anwendung.
    Das Thema hat für mich schon mit DRG-Abrechnung zu tun, gerade bei Komplexcodes spielen die o.g. Leistungen eine Rolle.
    Bitte um einen Tipp.
    Vielen Dank im Voraus!

    Hallo,

    I77.0 sagt ja nur, das eine AV-Fistel vorliegt,mehr nicht. Das war aber wohl nicht der Grund, warum ein dialysepflichtiger Patient behandelt wurde. Die Revision erfolgte vermutlich bei/wegen einer Komplikation nach Anlage des Shunts, z.B. wegen eines thrombotischen Verschlusses. Damit wäre T82.5 korrekt (s. dort: "Unter T82.0 aufgeführte Zustände durch: ... arteriovenösen Shunt, operativ angelegt"). Je nach dem, was tatsächlich gemacht wurde, käme auch die DKR 0912f in Betracht. Die Diskussion über die Hauptdiagnose wurde übrigens auf der ersten Seite dieses Threads sehr detailiert geführt :)

    N18.5 als Hauptdiagnose ist je nach Fallkonstellation durchaus denkbar, jedoch eher nicht, wenn ein Patient gezielt zur Revision des Shunts aufgenommen wurde.

    Gruß

    Hallo rokka,
    und danke :)
    Im Einzelfall findet man schon eine Lösung, mich interessiert aber, wie die Kodierung im Sinne des Erfinders aussehen sollte.
    Es gibt eine ähnliche Situation, wo das Problem durch Hinweis im OPS-Katalog gelöst ist: bei den beiden OPS für Ganzkörper-Szintigraphie mit Radiojod: Mit Gabe von rekombinantem Thyreotropin und ohne (3-70c.01 und 3-70c.00) - s.dort, da Thyreotropin ja vor der Aufnahme i.d.R. ambulant gegeben und ggf. ambulant rezeptiert wird. Die Frage ist, ob diese spezielle Regelung auf alle andere OPS analog übertragbar ist?
    Grüße

    Hallo zusammen.
    Eine Frage: ein ZE-auslösendes Medikament wurde in der relevanten Dosierung gegeben, es wurde aber vom Krankenhaus nicht bestellt, sondern als Probepackung von der Firma zur Verfügung gestellt.
    Spontan würde ich sagen, dass man die Gabe nicht kodieren soll, da keine Kosten entstanden sind. Auf der anderen Seite war das eine für die Abbildung des Falles relevante Prozedur, also im Sinne der vollständigen Kodierung sollte man den Code eingeben.
    Wie löst man dieses Dilemma?
    Vielen Dank im Voraus.

    Vielen Dank, Herr Berbuir!
    Bedeutet also, dass man nichts zu verlieren hat :) Ob man versucht, formal das Gutachten und das Ergebnis der Prüfung abzulehnen oder sich auf die inhaltliche Diskussion mit der Kasse einlässt - am besten sollte man gleich überlegen, ob man klagt oder nicht ...
    Wünsche Ihnen und allen Mitstreitern ein schönes Wochenende.