Beiträge von C-3PO

    Hallo zusammen!
    Ich hänge hier meine Frage an.
    Wie ist die Situation zu bewerten, in der ein MDK-Gutachten nach der PrüfvV-Frist von 9 Monaten angefertigt wird und das Krankenhaus auf dieses Gutachten dann mit einer Gegendarstellung an die Kasse reagiert, d.h. inhaltlich gegenargumentiert? Kann das KH dann das Agrument der Verfristung nicht mehr ins Spiel bringen?
    Viele Grüße.

    Vielen Dank, Herr Berbuir und DRG-Schlumpf für Ihre Einschätzung!

    @ Herrn Breitmeier - vielen Dank für diesen Tipp, ich habe diese Argumentation im Moment der Verzweifelung in der Tat überlegt. Aber "es würde gegen meine Programmierung verstoßen" ( © ). :)
    Ich werde also mit nachträglicher Rechnungskorrektur versuchen.

    Guten Tag zusammen.

    Bei MDK-Einzelfallprüfungen gibt es wohl keinen Anspruch auf die Begutachtung durch einen Facharzt der gleichen / verwandten Fachrichtung.
    Gilt das auch für die Strukturprüfungen (von Komplexbehandlungen)?
    Ich weiß, dass auch die Strukturprüfungen von OPS an sich nicht ganz unumstritten sind bzw. dass es wohl keinen einschlägigen Gesetzestext gibt, der solche Prüfungen regelt.
    Aber vielleicht gibt es dazu ein Urteil?
    Die Frage einmal umformuliert - kann das Ergebnis einer Strukturprüfung in Frage gestellt werden, weil diese von den fachfremden Gutachtern durchgeführt wurde?

    Danke im Voraus für die Rückmeldungen!

    Hallo zusammen.

    Folgende Konstellation: Fall seit über 5 Mon. bei MDK, Ergebnis liegt noch nicht vor. Bei Überprüfung der Kodierung hat das Krankenhaus einen Fehler zum eigenen Nachteil entdeckt. Die Änderung der Rechnung wird von der Kasse mit Verweis auf die PrüfvV abgelehnt. Die Frage an den MDK war die VWD, nicht die Kodierung.

    Was wäre wenn das KH jetzt die Rechnung komplett storniert - d.h. mit Gutschrift an die Kasse, richtig auf Null setzt - und dann später eine komplett neue Rechnung mit korrekter Kodierung erstellt? Wird die PrüfvV-Frist mit einer solchen neuen Rechnung zurückgesetzt?

    Für die Argumente Pro und Contra wäre ich sehr dankbar.

    Grüße
    C-3PO

    Hallo,
    bitte Präambel zum Kapitel XXI beachten:
    Die Kategorien Z00-Z99 sind für Fälle vorgesehen, in denen Sachverhalte als "Diagnosen" oder "Probleme" angegeben sind, die nicht als Krankheit, Verletzung oder äußere Ursache unter den Kategorien A00-Y89 klassifizierbar sind. Dies kann hauptsächlich auf zweierlei Art vorkommen:
    a) Wenn eine Person, wegen einer Krankheit oder ohne krank zu sein, das Gesundheitswesen zu einem speziellen Zweck in Anspruch nimmt, z.B. um eine begrenzte Betreuung oder Grundleistung wegen eines bestehenden Zustandes zu erhalten, um ein Organ oder Gewebe zu spenden, sich prophylaktisch impfen zu lassen oder Rat zu einem Problem einzuholen, das an sich keine Krankheit oder Schädigung ist.
    b) Wenn irgendwelche Umstände oder Probleme vorliegen, die den Gesundheitszustand einer Person beeinflussen, an sich aber keine bestehende Krankheit oder Schädigung sind. Solche Faktoren können bei Reihenuntersuchungen der Bevölkerung festgestellt werden, wobei eine Person krank sein kann oder nicht, oder sie werden als ein Zusatzfaktor dokumentiert, der dann berücksichtigt werden muss, wenn die Person wegen irgendeiner Krankheit oder Schädingung behandelt wird.

    Trifft das auf Ihren Patienten tatsächlich zu?

    Inzwischen habe ich folgendermaßen überlegt:
    Wenn nachweislich Biopsie an Knochen durchgeführt wurde, dann:
    die Biopsie an Knochen durch Inzision ist hier eingeordnet: 1-503.
    Da steht aber: "Exkl.: Biopsie an Schädelknochen durch Inzision (1-510)".
    Also: 1-510.9 müsste korrekt sein.
    Wenn man überlegt, dass der Schädel aus Neurokranium und Viszerokranium besteht, stört die o.g. Bezeichnung auch nicht mehr. :)

    Guten Tag zusammen!
    In einem Fall wurde die Begleitperson aus medizinischen Gründen aufgenommen. Die Kasse forderte Begründung per MBEG und hat diese bekommen. Dann schrieb sie, dass die Begründung nicht ausreiche und die Rechnung entsprechend gekürzt wird.
    Frage: wie sollte die Prüfung der medizinischen Notwendigkeit der Aufnahme einer Begleitperson in PrüfvV-Zeiten geprüft werden? Ich erinnere mich, dass früher MDK mit dieser Fragestellung beauftragt wurde.
    Vielen Dank für die Antworten im Voraus!
    C-3PO