Hallo liebes Forum,
im Rahmen einer MDK Begehung wurde uns folgende Codierung einer Messerstichverletzung des Thorax als konsensgesichert vorgelegt.
Können sie dieser Meinung zustimmen?
Fall: Patient mit Messerstichverletzung des Thorax, Verletzung der Lunge und des Pericards.
Operativ versorgt mit explorativer Oberbauchlaparotomie, Thoracothomie li, Pleura- und Herzbeutelnaht, Thoraxdrainage.
Unsere Kodierung lautete:
Hauptdiagnose: S26.0 Traumatisches Hämoperikard
Nebendiagnosen: S21.1 Offene Wunde der vorderen Thoraxwand
S21.83 Offene Wunde(jeder Teil des Thorax) zu
einer intrathorakalen Verletzung
S27.2 Traumatischer Hämatopneumothorax
T79.4 Traumatischer Schock
die Prozeduren wurden nicht angezweifelt.
Codierung durch den MDK:
Hauptdiagnose: S21.1 Messerstichverletzung des Thorax
Nebendiagnose: S26.0 Traumatisches Hämopericard
weitere Nebendiagnosen wie oben.
Begründung:nach DKR 1905d müsste die Perikardverletzung als Komplikation der offenen Thoraxwunde angesehen werden.
Die ist nach unserer Ansicht falsch, da entsprechend Beispiel 1 (DRK 1905d) zuerst der Kode für die intrathoracale Verletzung anzugeben ist.
Wie ist Ihre Meinung und wie würden Sie argumentieren?
Herzliche Grüße aus Nordschwabens freundlicher Mitte.
Herbert Schmidt