Hallo Zusammen,
ich wollte auch noch mal ein paar Dinge anmerken...
1. Das die Krankenhausrechnungen im Durchschnitt zu hoch sind, ist meiner Meinung nach logisch. Zur Fehlkodierung: Es gibt immer verschiedene Möglichkeiten, die man irgendwie begründen kann. Das ein KH dann im Zweifelsfall die teurere nimmt, und guckt ob es damit durchkommt, ist erstmal ein writschaftlich vernünftiges Verhalten. Das die Kassen mit den Prüfungen dagegen halten, selbstverständlich auch.
Bei den Verweildauerprüfungen ist es ähnlich: Auch wenn das KH selber sieht, das der Patient auch kürzer hätte liegen können, wird es erstmal versuchen die längere Liegezeit zu begründen.
der Vollstädnigkeit halber sei auch erwähnt, das auch viele Kassen durchaus übertriebene prüfungen durchführen.
2. Das DRG-System war nie dazu gedacht, Kosten zu sparen. es ist überall als KOstenneutrales Instrument eingeführt worden, mit dessen Hilfe gleiche Leistungen auch gleich vergütet werden sollen. Zusätzlich ist es eine Voraussetzung für alle möglichen sleelktiven Verträge wie IGV oder so, weil man hiermit zu realen Preisen für eine Leistung kommen kann. mit den alten Mischpflegesätzen aus der BPFLV war dies nicht möglich. von daher ist die Aussage, das die DRG nicht zu einer Entlastung geführt haben, ziemlich logisch.
WEnn man das gewollt hätte, müsste man den kontinuierlich Basisfallwert absenken, oder so, was aber politisch in keiner Weise gewollt ist. Interessant wäre eher die Untersuchung, wie die KH-kosten vorher gestiegen sind, und ob sich durch das DRG-System irgendeine Änderung ergeben hat. Sollte der Anstieg stärker werden, würde dies für eine unerwünschte Wirkung der DRG sprechen, wobei auch andere Faktoren selbstverständlich eine Rolle spielen können.
3. Interessant fand ich an dem Beitrag folgendes: WEnn man sich die allgemeine bisherige Diskussion anhört, ging es in der Regel in erster Linie um die Belastung der KH durch die übermäßige Prüfung durch die Kassen. Hier ist zum ersten mal in der Öffentlichkeit die Rede von der Notwendigkeit der Prüfungen im Sinne der Beitragssatzstabilität. Dazu muss man anmerken, das eine Einsparung von 2% der KH-Ausgaben rechnerisch bereits beitragssatzrelevant ist, es geht also nicht um Peanuts.
4. Ich stimme zu, das das System aus bürokratischer Sicht zu optimieren ist, was allerdings auch die Kodierung/Verweildauersteuerung der KH mit einschließt. Meiner Meinung nach könnte auch die Verantwortung des Arztes für die Kodierung aufgehoben wreden. Ärzte sind Therapeuten, Vertragspartner ist das Krankenhaus. und die Rechnung ist nichts was der Arzt aufgrund seiner Approbation schuldet, sondern diese muss vom Vertragspartner geschrieben werden. wer das macht, sollte dem KH überlassen bleiben.
MFG
Bern