Hallo Forum,
um noch mal zur Sache zurückzukehren:
DRGs sind nun mal Fallpauschalen die nicht den Einzelfall berücksichtigen. Und Prozeduren dürfen - außer im Falle der Verbringung - nur von denen kodiert werden, die diese auch durchgeführt haben. Damit scheidet eine Angabe von außerhalb des Krankenhauses erbrachten Leistungen wie dem CT aus. Die erneute Durchführung nur aufgrund der Abrechenbarkeit sollten Sie gegenüber dem MDK besser nicht dokumentieren, da Sie damit juristische Unanehmlichkeiten provozieren könnten.
Damit ist die Abrechnung des Falles selbstverständlich nicht ausgeschlossen, lediglich die Angabe des Komplexkodes. Andersrum argumentiert: Wenn z. B. Beatmungsgrenzen oder TISS/SAPS-Kodes gerade so erreicht sind, nehmen Sie ja auch nicht den niedrigeren Kode, nur weil Sie evtl. für diesen Fall zuviel erlösen.
Um hier zu anderen Ergebnissen zu kommen, müssen M. E. die OPS-Kodes geändert werden, eine Interpretation dürfte nicht möglich sein.
und noch zu den Komplikationen: irgendwie hört sich das so an, das hier ein Schuldeingeständnis des Krakenhauses vorliegt. Ich hoffe, das sich die entsprechenden Leute da irgendetwas anderes bei gedacht haben, ich weiss allerdings bisher auch nicht genau, was das sein könnte. :d_gutefrage:
Nächstes Jahr wird die Fallzusammenlegung wegen Kompliaktionen wahrscheinlich auf Null gehen, zumindest in den Abrechnungen der Krankenhäuser.
MFG Bern