Beiträge von bern

    Hallo Frau Maas,

    die \"anschließende Fallpauschale\" bezieht sich auf die zeitliche Abfolge. Das die fallzusammenführung aufgrund anderer Zwischenaufenthalte nicht greifen sollte, ist mir aus der FPV trotzdem nicht bekannt.

    GRundsätzlich: die FPV hat sich in diesen Teilen seit 2004 nicht geändert. Deshalb gab es auch keine Veranlassung für das BMG, neue LEitsätze herauszugeben. Da sich auch die Vertreter der Krankenhäuser (zumindest bis vor einigen Einträgen) noch vehement darauf berufen hbaen, sollten diese auch weiterhin Wirksamkeit haben.

    MFG

    Bern

    Hallo Herr Horndasch,

    auch in der FPV 2007 steht nichts von einer unmittelbaren Abfolge. Daher können die Fälle meiner Meinung nach zusammengeführt werden, sofern die allgemeinen Voraussetzungen vorliegen.

    Oder sehen Sie das anders?


    MFG

    Bern

    Hallo Zusammen,

    die Leitsätze des BMGS von 2004 bringen unter Punkt 6 die eindeutige Regelung, dass auch Fälle die unmittelbar aufeinanderfolgen zusammenzuführen sind, auch wenn der mittlere von der Zusammenführung ausgeschlossen ist.

    Hoffe damit zur allgemeinen Klärung beigetragen zu haben.

    Grundsätzlich ist zu sagen: Die Fallzusammenführung folgt eher schematischen als medizinisch logischen Kriterien (außer bei der Komplikation; deshalb ist das auch so unbefriedigend).


    MFG

    Bern

    Hallo Zusammen,

    ich halte die Vorgehensweise auch für komisch. Aber nur, weil die ND ja vorher hätte auffallen müssen. Das spricht eher gegen den MDK-Prüfer.

    Was die Entlassbriefe angeht: Sie sollten aufgrund der Nutzung derselben schon nach Möglichkeit die kodierrelevanten ND mit reinnehmen, was allerdings gerade bei komplexen Fällen nicht immer praktikabel ist.

    Wenn der MDK nur aufgrund des Entlassbriefes eine Rechnungskürzung anstrebt, könnten Sie sich ruhig zurücklehnen, solange er keine Prüfung nach § 275 angestrengt hat (SG Magdeburg, AZ hab ich gerade nicht). Dies werden allerdings in kürze voraussichtlich alle MDK tun.

    Sollten sie dann eine solche Rechnungskürzung erhalten, welche sie als falsch erachten, müssen sie halt die fälschlicherweise geänderten ICD/OPS entsprechend begründen. Das könnte sogar eine Erleichterung sein, weil sie nur Unterlagen schicken müssen, wenn der MDK daneben liegt. und auch nciht unbedingt alle.

    und bei Erfolg gibt es sogar 100 €.

    MFG

    Bern

    Hallo Herr Merguet,

    das mit dem Verklagen richtet sich nach dem Vorgehen im Einzelfall, in Abhängigkeit vom jeweiligen landesvertrag. Müssen wir hier aber nicht ausdiskutieren :k_biggrin:

    Was die EKG-Bilder angeht: ein Intensivpatient (Stroke-Unit etc. analog) wird ja wohl am Monitor hängen, was den MDK da reitet verstehe ich auch nicht.

    und die Handzeichen sollten ausreichen, sofern man nachvollziehen kann, was wie oft gemacht worden ist. Mein Tipp: Klären Sie mit dem MDK, wie er es haben will. dann kann er auch nicht mehr meckern. sollte es dann immer noch Probleme geben, bin ich gefühlt auf Ihrer Seite.

    MFG

    Bern

    Hallo Herr Merguet,

    wenn mein Tonfall zu scharf war, möchte ich mich in aller Form dafür entschuldigen. Zur Abrechnungsproblematik haben wir unterschiedliche Ansichten, ich wollte Ihnen aber keinesfall eine absichtliche Falschkodierung oder -abrechnung vorwerfen. Was die Fehlbehandlung angeht, möchte ich das auch nur als prinzipielle Feststellung verstanden wissen, nicht als persönlichen Vorwurf gegen Sie oder Ihr Krankenhaus.

    Trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung:

    Wenn ein CT bereits vorliegt, die Qualität desselben ausreichend ist und nicht im Laufe des Aufenthaltes ein neues notwendig wird, dann können Sie es nicht für Ihren Aufenthalt kodieren (außer im Rahmen einer Verbringung). Und nur damit Sie einen bestimmten Kode erreichen, dürfen Sie keine \"unnötigen\" Leistungen erbringen, insbesondere dann nicht, wenn diese Leistungen eine Strahlenexposition des Patienten bedingen.

    Das DRG-System soll den Fall abbilden, nicht die Behandlung steuern. Das so etwas trotzdem passiert, ist in einem gewissen Rahmen nicht überaschend, da auch Krankenhäuser rechnen müssen. Soweit das nicht zu Lasten des Patienten geht, werde ich mich auch nicht weiter aufregen, da es \"nur\" um Geld geht. D. h. wenn Sie einen Patienten unnötigerweise stationär aufnehmen, obwohl eine ambulante OP möglich gewesen wäre, dann ist das unwirtschaftlich, aber medizinisch nicht zu beanstanden. Bei überflüssigen CTs hört für mich aber der Spaß auf.

    Zu den zeitlichen Grenzen: Wenn bestimmte Grenzen nicht eingehalten werden, können Sie den Patienten selbstverständlich behandeln und abrechnen, allerdings ohne den Komplexkode. Dabei geht es gerade nicht darum, ob sie schlecht organisert sind, oder ihnen gerade ein Notfall dazwischen kommt. DRG sind Pauschalen, eine Ungerechtigkeit im Einzelfall wird nicht berücksichtigt (selbstverständlich auch nicht zugunsten der Krankenkassen).

    Das gleiche gilt selbstverständlich auch für die Beatmungsstunden, die TISS/SAPS-Kodes etc. Auch hier werden statistische Abgrenzungen vom INEK vorgegeben, ein wirklicher Kostensprung ist mit dem Erreichen der Grenzen im Einzelfall nicht verbunden. Solten Sie also eine Punktlandung machen, und den Patienten genau auf der Grenze haben, dann bekommen Sie eben eine Menge Geld mehr. Schade für die KK, aber so ist das nun mal.

    Es handelt sich bei den OPS-Definitionen um normativ festgelegte Grenzen. Wenn wir im Einzelfall anfangen zu verhandeln, ob es mal ein bischen mehr oder weniger sein darf, können wir das DRG-System auch gleich abschaffen.

    Dann möchte ich aber auch kein E87.6 bei einer Tablette Kalium mehr...

    Nicht ironisch, aber hoffentlich auch nicht zu offensiv

    MFG

    Bern

    Hallo Attorney,

    zwei Therapieeinheiten sind zwei Therapieeinheiten, solange Sie diese nicht parallel durchgeführt haben. Was ich aber für unwahrscheinlich halte,

    Die Uhrzeit sollte schon irgendwie nachvollziehbar sein, insbesondere die Länge. Ansonsten gilt meiner Meinung nach, das die von ihnen beschriebene Dokumentation schon nachvollziehbar macht, was Sie geleistet haben. Ohne explizite Eingiung zwishcen den Selbstverwaltungspartnern gibt es auch keine rechtsgültigen Vorschriften, und ich glaube das führte dann doch zu weit.

    Deshalb: klären Sie am besten mit dem MDK, wie eine glaubhafte Dokumentation aussieht, und informieren Sie ihre mitarbeiter entsprechend.

    WEnn das nicht funktionieren sollte, schließe ich miach ausnahmsweise mal Herrn Merguet an

    MFG

    Bern

    Hallo Herr Merguet, Hallo Herr Selter, Hallo Forum,

    ich stimme Ihnen zu, dass die genannten Beispiele voraussichtlich nicht zu einem veränderten Prüfverhalten geführt hätten. Allerdings bezieht sich meine Argumentation ausschließlich auf die formale Ebene.

    Wenn Sie eine Rechnung stornieren und neu stellen, dann entfällt das Kriterium aus § 275 1c SGB V, welches auf das Rechnungsdatum abstellt. Zumindest für die erste Prüfung des (im nachhinein stornierten) Falles. Besonders dann, wenn der Fall teurer wird, werden Sie die formale Notwendigkeit einer neuen Rechnung wohl nicht bestreiten.

    Vor Gericht gibt es zwei Möglichkeiten:

    Entweder das Gericht bezieht sich auf den Einzelfall, und entscheidet nach Sinnhaftigkeit. Das geht dann je nach FAll unterschiedlich aus, hilft uns aber für eine eindeutige Lösung nicht weiter.

    Oder es wird eine Grundsatzentscheidung getroffen, auf die wir alle sehr gespannt sind. Voraussagen über SG-Urteile wage ich mittlerweile nicht mehr zu treffen, aber bis dahin werden wir (genau wie sie) auf unserer Rechtsauffassung beharren.

    Wie gesagt, ich halte die Regelung für handwerklich schlecht, und es hätte wohl bessere Wege gegeben, den Prüfaufwand zu reduzieren.


    Zitat


    Original von Nichtraucher:

    Die 100€-Regelung bündelt das ganze Spektrum an Rechtsverdrehung und -vermeidung, das sich sonst auf viele Einzelaspekte verteilt und damit nicht so deutlich sichtbar wird.


    Hallo Nichtraucher,

    dem stimme ich absolut zu.

    MFG

    Bern

    Hallo Rogerrabbit,

    das wäre tatsächlich denkbar. allerdings sind bei vielen MDK die Gutachten bereits kontingentiert, dh die KK sollten auch weiterhin nur die Fälle an den MDK geben, bei denen sie tatsächlich eine Minderung der Rechnung erwarten.

    MFG

    Bern

    Hallo Herr Merguet,

    Zitat


    Original von merguet:

    3. Die Inhaltliche Diskussion um Strukturvoraussetzungen, Zeitpunkte von CTs, die Notwendigkeit, Ausdrucke von Monitorbildern des EKG zu machen oder Untersuchungszeitpunkte, die auch nicht um 30 Minuten über den vorgeschriebenen 6 Stunden liegen dürfen, möchte ich gerne gerichtlich klären lassen.
    Abgesehen davon, dass die Abwehr der Komplexbehanldung ein Sport geworden zu sein scheint, möchte ich gerne schlicht Klarheit. Wenn Gerichte bestätigen, dass ein 2. CT gemacht werden muss, bitte, dann eben auch dieses. Wenn eine neurolog. Untersuchung auch des 6. Patienten einer Stroke unit nicht 30 MInuten später sein darf, Bitte. Wenn es Nötig ist, Monitor-Bilder auszudrucken, obwohl völlig klar ist, dass der Patient mit diesem verbunden war, bitte. Für derartigen Unsinn möchte ich aber gerichtliche Klärung.


    was die zeitlichen Grenzen der Komplexbehandlung angeht, muss ich da leider zeimlich Humorlos sein. Wenn ein Kode bestimmte Grenzen vorsieht, gelten diese exakt. Anders gesagt: Wénn im OPS sechs Stunden stehen, sind diese zu beachten, oder der Kode wird nicht verwendet. Sofern Sie in der Lage sind, ihre Prozesse entsprechend umzustellen, können Sie es natürlich wieder tun.

    Dies liegt absolut in der Logik des DRG-Systems, welches lediglich Pauschalen vergütet. Umgedreht bekommen Sie ja auch nicht weniger, wenn der Einzelfall mal billiger als die DRG war.

    Wenn Sie allerdings ohne medizinische Notwendigkeit ein weiteres CT durchführen, nur um in den Genuss der höheren Abrechnung zu kommen, dann begeben Sie sich in die Niederungen der Körperverletzung. Entschuldigung, wenn dass jetzt sehr aggressiv klingt, aber die DRGs sollen den medizischen Fall ökonomisch abbilden, sie dienen nicht als Leitlinie zur Behandlung.


    Wenn Sie sagen sollten, mir doch egal, ob der Patient eine unnötige Strahlenbelastung hat, ich brauche das für meine Abrechnung, dann kollidiert das in meinen Augen mit der medizinischen Ethik. Und zwar ziemlich heftig.

    Oder würden Sie Patienten operieren, obwohl diese es gar nicht nötig haben?


    Sollten Sie allerdings ein paar Sitzungen Physiotherapie zuviel durchführen, wäre das höchstens unwirtschaftlich. Und ob das der MDK wirklich nachweisen kann, wage ich zu bezweifeln.

    Wohlgemerkt, wir streiten uns hier in erster Linie nicht um die Art der Behandlung, sondern um die Art der Abrechnung derselben (in diesem Fall konkret um die Anwendung der Komplexkodes).

    Nachdenklich

    Bern

    Hallo RogerRabbit

    Zitat


    Original von rogerrabbit:

    stelle ich erstmal fest, dass das Wort Kodierung irgendwie nicht vorkommt - ich lese nur Rechungshöhe (= Eurobetrag).

    Genau. Neue Rechnung => keine Prüfung=> Keine 100€.

    Q. E. D.

    Zitat


    Original von rogerrabbit:

    Daher bin ich nicht sicher, ob wir hier einen Konsens erreichen werden :c_gruebel:

    ciao


    Dem stimme ich tendenziell zu.

    Bedauernd

    Bern