Hallo Herr Merguet,
wenn mein Tonfall zu scharf war, möchte ich mich in aller Form dafür entschuldigen. Zur Abrechnungsproblematik haben wir unterschiedliche Ansichten, ich wollte Ihnen aber keinesfall eine absichtliche Falschkodierung oder -abrechnung vorwerfen. Was die Fehlbehandlung angeht, möchte ich das auch nur als prinzipielle Feststellung verstanden wissen, nicht als persönlichen Vorwurf gegen Sie oder Ihr Krankenhaus.
Trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung:
Wenn ein CT bereits vorliegt, die Qualität desselben ausreichend ist und nicht im Laufe des Aufenthaltes ein neues notwendig wird, dann können Sie es nicht für Ihren Aufenthalt kodieren (außer im Rahmen einer Verbringung). Und nur damit Sie einen bestimmten Kode erreichen, dürfen Sie keine \"unnötigen\" Leistungen erbringen, insbesondere dann nicht, wenn diese Leistungen eine Strahlenexposition des Patienten bedingen.
Das DRG-System soll den Fall abbilden, nicht die Behandlung steuern. Das so etwas trotzdem passiert, ist in einem gewissen Rahmen nicht überaschend, da auch Krankenhäuser rechnen müssen. Soweit das nicht zu Lasten des Patienten geht, werde ich mich auch nicht weiter aufregen, da es \"nur\" um Geld geht. D. h. wenn Sie einen Patienten unnötigerweise stationär aufnehmen, obwohl eine ambulante OP möglich gewesen wäre, dann ist das unwirtschaftlich, aber medizinisch nicht zu beanstanden. Bei überflüssigen CTs hört für mich aber der Spaß auf.
Zu den zeitlichen Grenzen: Wenn bestimmte Grenzen nicht eingehalten werden, können Sie den Patienten selbstverständlich behandeln und abrechnen, allerdings ohne den Komplexkode. Dabei geht es gerade nicht darum, ob sie schlecht organisert sind, oder ihnen gerade ein Notfall dazwischen kommt. DRG sind Pauschalen, eine Ungerechtigkeit im Einzelfall wird nicht berücksichtigt (selbstverständlich auch nicht zugunsten der Krankenkassen).
Das gleiche gilt selbstverständlich auch für die Beatmungsstunden, die TISS/SAPS-Kodes etc. Auch hier werden statistische Abgrenzungen vom INEK vorgegeben, ein wirklicher Kostensprung ist mit dem Erreichen der Grenzen im Einzelfall nicht verbunden. Solten Sie also eine Punktlandung machen, und den Patienten genau auf der Grenze haben, dann bekommen Sie eben eine Menge Geld mehr. Schade für die KK, aber so ist das nun mal.
Es handelt sich bei den OPS-Definitionen um normativ festgelegte Grenzen. Wenn wir im Einzelfall anfangen zu verhandeln, ob es mal ein bischen mehr oder weniger sein darf, können wir das DRG-System auch gleich abschaffen.
Dann möchte ich aber auch kein E87.6 bei einer Tablette Kalium mehr...
Nicht ironisch, aber hoffentlich auch nicht zu offensiv
MFG
Bern