Beiträge von MaK

    SEG-4 Nummer 596

    Frage: Welche Voraussetzungen sind für die Kodierung des OPS 8-148.0 Therapeutische Drainage von anderen Organen und Geweben, Peritonealraum zu fordern?

    Entscheidung Schlichtungsausschuss:

    "Bei einer therapeutischen Peritonealdrainage (OPS 8-148.0 Therapeutische Drainage von anderen Organen und Geweben, Peritonealraum) wird die aus therapeutischen Zwecken zu entfernende Flüssigkeit mittels eines gelegten Schlauchsystems über einen bestimmten Zeitraum abgelassen (z. B. mittels Schwerkraft, Sog- oder Kapillarwirkung). Das Legen der Peritonealdrainage erfolgt durch den Arzt. Das Ablassen der Flüssigkeit erfordert in der Regel keine ärztliche Anwesenheit und erfolgt im Rahmen der allgemeinen fachlichen Beobachtung im Krankenhaus durch das Pflegepersonal. "

    Der Schlichtungsausschuss hat die Voraussetzung zur Kodierung von 8-148.* also deutlich lockerer formuliert als ursprünglich vom MD per SEG empfohlen.

    Gruß,

    MaK

    Guten Abend zusammen,

    ich hätte eine Frage in die Runde bzgl. der Umsetzbarkeit von §5 Abs.8 der Hybrid-DRG-Vereinbarung.

    Hier heißt es: Sofern Patientinnen und Patienten bis einschließlich 31.12.2025 zur Durchführung einer Leistung gemäß den Hybrid-DRG H41M und H41N nach Anlage 2 in einem Krankenhaus
    behandelt werden und aus medizinischen Gründen eine selbstexpandierende Prothese am
    Gastrointestinaltrakt eingesetzt wurde (ZE2025-54), ist anstelle der Hybrid-DRG H41M die
    DRG H41F und für die Hybrid-DRG H41N die DRG H41D jeweils einschließlich des ZE2025-
    54 abzurechnen.

    Problem: Um den Fall zur Abrechnung freigeben zu können muss er als Hybrid-DRG definiert sein, sonst weigert sich Medico da es ja H41M oder H41N beim groupen erkennt. Bei der eigentlichen Abrechnung soll der dann aber wieder als H41F bzw. H41D abgerechnet werden damit auch das ZE mit ausgelöst wird.

    Frage an alle CGM Medico User: Wie ist das technisch umzusetzen?

    Anstatt den die Logik im Definitionshandbuch anzupassen wenn eine o.g. Prothese eingesetzt wird, wurde hier zu Lasten der Krankenhäuser einfach ein Sonderweg im Fließtext definiert... ;(

    Gruß,

    MaK

    Guten Abend,

    laut der Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung §5 Abs. 1 ist meinem Verständnis nach nur die Abrechnung der Hybrid-DRG möglich. Siehe auch Preisliste Anhang 2, hier wird zwischen Nachsorge ja oder nein unterschieden, ZEs finden sich hier jedoch nicht.

    Eine Ausnahme was Zusatzentgelte und Hybrid-DRGs angeht ist im im §5 Abs. 8 definiert, betrifft aber eine sog. selbstexpandierende Prothese im Rahmen einer ERCP. Hier soll dann statt der Hybrid-DRG die "normale" DRG abgerechnet werden, einschließlich ZE.

    Gruß,

    MaK

    Hallo Herr Horndasch,

    hallo liebe Mitleser,

    wir nutzen MetaKIS (CGM/KMS), hier kann u.a. mit Hilfe von Regeln gesucht werden. Unser KIS ist Medico.

    Link zur Website MetaKIS: MetaKIS: Das Multitool für DRG Kodierung & Medizincontrolling - cgm.com

    Vereinfacht gesagt: Zeige Fälle "mit AOP" und "ohne Kontextfaktor" ist hier möglich.

    Der Befehl in der Regelsprache lautet: AmbOPohneK

    Gibt man ihn ein werden alle entsprechenden Fälle angezeigt. Die Listenansicht des Suchergebnisses ist dabei sehr umfangreich einstellbar.

    Betrachtet man einen Fall direkt in der Einzelfallansicht wird das o.g. Merkmal per farbigem Icon dargestellt.

    Hier ein Screenshot aus dem herstellerseitigen Newsletter:

    VG,

    MaK

    Guten Morgen,

    ich würde C78.7 als HD kodieren, da hier der Aufwand liegt.

    DKR 0201: Erfolgt die Aufnahme nur zur Behandlung von Metastasen, ist/sind die Metastase(n) als Hauptdiagnose-Kode anzugeben und zusätzlich, sofern bekannt, eine bzw. mehrere Neben-diagnose(n) für den Primärtumor (siehe Beispiel 5). Das primäre Malignom ist selbst einige Jahre nach der Resektion des Primärtumors Nebendiagnose, da der Patient nach wie vor wegen dieses Malignoms behandelt wird. Ist die Lokalisation des Primärtumors unbekannt, ist ein Kode aus C80.– Bösartige Neubildung ohne Angabe der Lokalisation zu kodieren.

    VG,

    MaK

    Hallo Fr. Mertens,

    das ZE2022-97 ist der Behandlung von Blutern vorbehalten,

    das ZE30.** ist bei allen anderen Krankheitsbildern bzw. -zuständen vorgesehen, die die Gabe von PPSB notwendig machen.

    Bluter im Sinn der konkreten Diagnose, nicht eines Blutenden.

    VG,

    MaK

    Hallo Forum,

    Zitat

    Denkbar ist ja auch z.B., dass ein Patient die Intensivstation mit komplettem Monitoring und allen anderen Maßnahmen gar nicht mehr erreicht hat, weil verstorben und zwar wegen oder mit der Sepsis.

    Bisher hatte man hier erhebliche Abschläge in Kauf zu nehmen => DRG T60F Sepsis, verstorben < 5 Tage nach Aufnahme.

    Schon unter der alten Regelung galt: weniger Aufwand, weniger Erlös.

    Heute ist es dann halt "nur" ein Leitinfekt, inklusive Bakteriämie, + SIRS (R65.*), der in Relation zum Aufwand aber angemessen vergütet ist. (lt. DRG-System versteht sich)

    Zitat

    Entfiebern, besserer AZ und bessere Paraklinik unter Antibiose und Volumengabe(unter regelmäßige Kreislaufmessung, Messung Bilanz/Ausscheidung etc. auf peripherer Station) ggf. O2, etc. zeigt doch eine erfolgreiche Behandlung auch ohne intensivmedizinische Überwachungsnotwendigkeit

    Stimmt. Einer SIRS, aber nicht einer Sepsis.

    Hier wird laut Sepsis-Gesellschaft eben genau da (der Intensivbehandlung) trennscharf angesetzt. Das angeführte Beispiel wäre dann ggf. eine Bakteriämie (bei pos. Blutkulturen) + SIRS (R65.*) bei erfüllten Kriterien.

    Somit werden meiner Auffassung nach unterschieden:

    Sepsis (SOFA notwendig, laut Sepsis-Gesellschaft nur auf Intensiv erbringbar)

    SIRS (Infekt mit Systemantwort definiert durch bekannte Kriterien)

    laut DKR hat auch eine Bakteriämie als solche zu verschlüsselt werden und explizit nicht als Sepsis siehe DKR 0103u

    SIRS und Sepsis sind nun nicht mehr kategorisch miteinander verbunden, eine SIRS kann auch ohne Sepsis vorkommen.

    Da im DRG-System kostendeckend vergütet werden soll und nicht gewinnbringend (jetzt hätte ich selber beinahe gelacht...), ist das m. M. auch nachvollziehbar.

    Nur all zu leicht konnte z.B. aus einem Harnwegsinfekt oder einer Cholangitis eine Sepsis werden

    (Keim in periph. Blutkultur und 2 Kriterien = Sepsis, oder sogar: kein Keim in Blutkultur und 4 Kriterien = Sepsis)

    Aufwand meist: O²-Gabe, Volumengabe und iv-Antibiose (+DK-Anlage bzw. ERCP)

    Sowas ist jetzt eine Bakteriämie + SIRS oder ein Harnwegsinfekt/Cholangitis + SIRS

    Wenn eine Organkomplikation vorlag + 2 Kriterien war es einen "schwere" Sepsis und meist dann ja auch IN-pflichtig.

    Hier schließt sich jetzt für mich der Kreis mit dem neuen Ansatz der Definition (Organkomplikation? => SOFA => ja, dann ist es eine Sepsis)

    Danke für die angeregte Diskussion, immer hilfreich sowas.

    VG,

    MaK

    Hallo Forum,

    hier ein Zitat von link: Deutsche Sepsis-Gesellschaft: Sepsisdefinition und -kodierung

    Unterpunkt Sepsis-3-Definition

    "Sepsis wird demnach immer durch eine akut lebensbedrohliche, weil dysregulierte Wirtsreaktion (Organdysfunktion) auf eine Infektion verursacht. Der Begriff der „schweren“ Sepsis entfällt, weil es eine „leichte“ Sepsis in diesem Konzept nicht gibt. Die Autoren schlagen vor, stattdessen folgerichtig von einer „Infektion“ zu sprechen. Für die Erfassung der Sepsis-assoziierten Organdysfunktion wird eine Veränderung des Sequential Organ Failure Assessment (SOFA) Score um ≥2 Punkte vorgeschlagen. Dieser etablierte Score, der 6 Organsysteme nach 4 Schweregraden der Organdysfunktion einstuft und 0–24 Punkte umfasst, ist jedoch aufwändig und daher in der klinischen Routine außerhalb der Intensivstation zum bettseitigen Screening ungeeignet." - Zitat Ende

    Hervorhebungen durch mich.

    Dies entspricht im wesentlichen der Kodierweise in unserem Haus (Bayern)

    Ausschlaggebend ist der SOFA-Score und den gibts regelhaft auf der Intensivstation (und ggf. Schockraum Notaufnahme)

    VG,

    MaK