Beiträge von Underwood

    Guten Tag,

    nachdem die OPS für pflegeseitig erbrachte Leistungen weggefallen sind (von den Ausnahmen in der Intensivbehandlung abgesehen) stellt sich die Frage nach der Doku von Leistungen durch nichtexaminiertes Pflegepersonal, also bspw. aktivierende Spaziergänge, Essensbegleitung, Begleitung zu den Therapien, Konsilen, etc. Fakt ist, dass der MDK versucht, sich ein umfassendes Bild des Patienten zu verschaffen, auch anhand des pflegerischen Bedarfs. Die Doku ließe sich dadurch also durchaus "aufhübschen".

    Aufgrund der ehemaligen Grenzziehung durch die OPS könnte man den Schluss ziehen, dass die ursprüngliche Intention der Regelung war, dass die entsprechenden Leistungen ausdrücklich nur von examiniertem Personal zu erbringen sind, aber nach dem Wegfall der OPS ist dies etwas diffus geworden. Was kann, was soll eine angelernte Kraft dokumentieren?

    Wie wird hier in anderen Psychiatrien verfahren? Dokumentieren auch Nichtexaminierte entsprechende Leistungen, und wenn ja, werden die entsprechenden Personen auch als FSJ, Pflegehelfer, etc. in der Doku kenntlich gemacht?

    Ausdrücklich davon auszunehmen möchte ich pflegerische Gespräche und die qualifizierte Pflegedoku - diese sollte sicherlich ausschließlich von examiniertem Personal erbracht werden. Sehe ich jedenfalls so.

    Guten Tag,

    wir sind ein akut-psychiatrisches Haus und haben bislang allgemeinpsychiatrische oder gerontopsychiatrische oder Regelbehandlung (A1 / G1) oder Intensivbehandlung (A2 / G2) kodiert. Nun gibt es Bestrebungen, jede Therapiewoche, in der drei und mehr ärztl. oder psychol. TE anfallen, als psychotherapeutische Komplexbehandlung 9-626 zu kodieren. An dieser Stelle frage ich mich, ob das so ganz einfach machbar ist, ohne etwa in der PsychPV eine A5 zu kodieren.

    Was hat es mit der Bestimmung im Dimdi auf sich:

    "Die Indikation für die psychotherapeutische Komplexbehandlung muss durch einen Facharzt [...] oder einen psychologischen Psychotherapeuten gestellt werden"?

    Sollte da nicht bei Behandlungsbeginn eine A5 resp. G5 erfasst werden - oder spielt das für die PEPP-Kodierung keine Rolle? Muss dies nicht in den Budgetverhandlungen erst einmal mit den Kostenträgern vereinbart werden? Welcher Verteil ergibt sich überhaupt daraus?

    Mit neugierigen Grüßen

    underwood

    Das Gleiche gilt dann auch für Opiatabhängikeit?

    Bspw. eine F11.2 in der Aufnahmediagnose mit einmaligem (positiven) Screening als Konsequenz zusätzlich zum Aufnahmelabor. Würde das ausreichen für die Kodierung als ND? Ich meine eher nicht.

    Da bräuchte es wohl noch ausführliches beratendes Gespräch mit dem Patienten und ggf. Angehörigen.

    Wie sehen das die Kolleginnen und Kollegen?

    In einer Sitzung zur Revision unseres hausinternen Leistungskataloges gab es zwischen dem Medizincontrolling und der ärztlichen Leitung Unklarheiten zum Thema ärztliche somatische Notfallintervention in der Psychiatrie.

    Beispiel: Ein Dienstarzt wird hinzugerufen und hat einen halbstündigen Einsatz, weil ein Patient plötzlich kollabiert (meinetwegen wg. Herzinsuffizienz).

    Ich vertrete die Meinung, dass sich dies über die ND abbilden lässt, und entsprechend kein spezieller somatischer OPS-Kode herangezogen werden muss, ungeachtet der Maßgabe des Handbuchs, dass „alle signifikanten Prozeduren, die vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zum Zeitpunkt der Entlassung vorgenommen wurden und im OPS abbildbar sind, […] zu kodieren“ sind. Unsere ärztliche Leitung ist der Ansicht, dass wir die hausinterne Leistung mit einem Kode versehen sollten. Ich frage mich dann natürlich auch, welcher Kode hier herangezogen werden könnte. Da gibt es ja keinen Passepartout.

    Über die Suchfunktion habe ich leider nichts Passendes gefunden.

    Wie wird dies an anderen psychiatrischen Häusern gehandhabt?

    Danke für die Links. Ich kann daraus allerdings keine eindeutigen Hinweise entnehmen.

    Im Grundsatz ist es wohl so, dass HEP im therapeutischen Bereich nicht weniger befähigt sein dürften als GuKP oder AP - nur eben: wo ist das geregelt? Da müssten wir wohl mal eine Strukturprüfung des MDK abwarten... Bis dahin mag gelten: wo kein Kläger, da kein Richter ;) .

    Beste Grüße
    Underwood

    An unserer Klinik sind neben GKP und Altenpflegern auch Heilerziehungspfleger angestellt.

    Im OPS sind sie für die Kategorie 9-65 bei den Angaben der Mindestmerkmale als Berufsgruppe im Bereich der pädagogisch-pflegerischen Fachpersonen aufgeführt, für die Kategorie 9-60/9-61 wird diese Berufsgruppe nicht explizit genannt - es ist hier von "Pflegefachpersonen (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger)" die Rede.

    Für mein Verständnis sind Heilerziehungspfleger ebenso Pflegefachpersonen, die entsprechend Therapieeinheiten generieren können, wie die o.g. anderen Berufsgruppen.

    Würde dies aber gerne handfest belegen können. Kann mir ja jemand weiterhelfen?

    Besten Dank.