Beiträge von decu

    Hallo liebe Experten :)

    Folgende Situation, kurz umrissen:
    Patientin kommt mit fachärztlicher Einweisung zur Sterilisation bei abgeschlossener Familienplanung. Fall wird ambulant abgewickelt, Pat. geht am selben Tag Abends wieder nach Hause.
    Nun ist dieser Fall laut KV durch Pat. selbst zu bezahlen, da keine Kostenübernahmezusage seitens der KV vorlag. Da hat die KV natürlich recht.
    Es liegen bei der Pat. aber einige Nebendiagnosen vor, die eine medizinische Indikation auf jeden Fall begründen. Ich habe mir eine ärztliche Stellungnahme durch den behandelnden Arzt geholt, die den Fall begründet und eine Indikation darstellt, aber darum geht es gar nicht.
    Laut dem Chefarzt sei eine Indikation IMMER gegeben, wenn eine fachärztliche Einweisung vorliegt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dem NICHT so ist. Es wäre schön, wenn ich dies, gerne mit Quelle, begründen könnte.

    Beste Grüße und einen guten Start in die Woche ;)

    Guten Morgen

    Unter Berücksichtigung des Präambels konnte ich die Kasse schon mal auf die HD festnageln. Danke C-3PO für den Hinweis.
    Als Zeichen des guten Willens habe ich auf 2 Behandlungstage verzichtet.

    Ergebnis also 1 BT und HD I63.9
    Erlös fiel von ca. 8.000€ auf 5.000€, damit konnten alle Leben.

    Wünsche einen guten Start in die Woche.

    Lange hat es gedauert: Das MDK Gutachten liegt nun vor.

    Aus Sicht des MDK`s ist ein Eventrecorder generell sinnlos, der Gutachter merkt an, dass ein regelmäßig durchgeführtes Monitoring in der Klinik sinnvoller ist.
    Abgesehen davon besteht zur Implantation keine Aufnahmepflicht, dies könne man ambulant erbringen. Jedoch wird der OPS 5-377.8 nicht im Katalog für ambulantes operieren geführt.
    An dieser Stelle hätte ich mich sicher mit der Kasse einigen können, vielleicht auf einen Behandlungstag, wäre da nicht die HD I63.9 Hirninfarkt, die der Gutachter als völlig falsch bezeichnet. Dieser empfiehlt hier die Z13.6 als HD zu nehmen.
    Zusammengefasst heißt das: Änderung der HD in Z13.6 und 1 BT, unterm Strich ein finanzieller Einbruch von ursprünglich 8.000€ auf 1.500€.

    Ich weiß nicht, ob ich den Fall jetzt einfach so abrechnen soll. Die HD gefällt mir nicht.

    Vielen Dank für den Tipp, C-3PO. Ein wenig schlauer bin ich nun. Unter diesem Aspekt werde ich mich nachher noch mal an die Frage machen. :)

    Jenny Alexandra: Haben Sie die Aufgabe denn inzwischen gelöst? Wie lautete denn der Tipp, den Sie vom Institut erhalten haben? Habe mir auch schon überlegt, dort anzurufen.

    Hallo liebe Community,

    Seit diesem Monat nehme ich am Zertifikatslehrgang der Steinbeis Hochschule Berlin Teil und habe meinen ersten Studienbrief nun erhalten.
    Ich habe inzwischen alles abgearbeitet, nur an einer Aufgabe beiße ich mir die Zähne aus. An dieser Stelle ist es für mich sehr wichtig zu betonen, dass ich nicht erwarte, dass die Aufgabe hier nun von einem Mitglied gelöst wird. Ich will einfach die Aufgabe verstehen, und ohne hin wäre es Betrug, wenn ich sie nicht selber lösen würde. Ich frage hier nur nach dem Weg zur Lösung, nicht nach der Lösung selbst. Da heute Samstag ist und ich den Studienbrief bis Montag erledigt haben will, kann ich nicht in der Hochschule anrufen und nach Rat fragen.

    Hier können Sie sich die Aufgabe anschauen:
    http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=…-1493472073.jpg

    Einige Werte konnte ich bereits selbst ermitteln, ich hoffe dass diese auch stimmen. Aber darum geht es nicht.

    Ich verstehe die letzte Zeile nicht. Dort ist lediglich das Erlös-Budget, die Auslastung und die MVWD angegeben. Wie soll ich an Hand dieser Daten die Belegungstage und die Bettenzahl ermitteln? Ich habe einfach keine Idee.
    Die zweite Frage ist, wie ich generell die MVWD ausreche. Wenn ich diese an den o.g. DRG im Durchschnitt errechne, komme ich immer auf 5,0. Oder ist das etwa richtig?

    Über jegliche Hilfe bin ich sehr dankbar.

    Jetzt wo sie es sagen fehlt auch mir das Verständnis, warum die T82.5 kodiert wurde. Habe dem keine Beachtung geschenkt, weil der MDK lediglich die Nebendiagnosen in Frage gestellt hat.

    Ja, das Transplantat wurde vor einiger Zeit abgestoßen, also haben Sie recht: Nicht im aktuellen Aufenthalt. Die Kodierfachkraft hat halt die T86.19 als ND kodiert und mir war nicht klar, warum sie dies tat. Fragen kann ich sie nicht mehr, da sie hier nicht mehr arbeitet. Mir war nicht klar, ob man diesen Kode immer mit kodiert; es hätte ja sein können, dass die Kodiererin mehr wusste als ich. Ich habe mir aber schon gedacht, dass es falsch ist, wollte aber zur Sicherheit noch mal hier nachfragen.

    Hallo zusammen

    Aufnahmegrund: Transposition der V. basilica am li. UA auf die vordere Seite zur Verlängerung der Punktionsstrecke

    Unsere Kodierer haben T82.5 als HD kodiert.
    Pat. ist Z.n. Nierentransplantat, welches er, bzw. sein Körper, vor einiger Zeit abgestoßen hat. Im Labor wird ein GFR von 9 angegeben. Daraus ergibt sich natürlich die ND N18.5, die auch kodiert wurde. Zusätzlich wurde die T86.19 als ND kodiert, offiziell um den Fall besser abzubilden, inoffiziell weil es den Erlös triggert :)
    Laut MDK Gutachten ist die T86.19 zu streichen, da im aktuellen Aufenthalt kein Ressourcenverbrauch zu erkennen ist.

    Ist das so korrekt? Oder muss bei Abstoßung eines Nierentransplantates immer die T86.19 als ND kodiert werden?
    Das sagt die DKR: Erfolgt die Aufnahme aus einem anderen Grund als des Versagens oder der Abstoßungsreaktion nach Transplantation, so ist T86.– Versagen und Abstoßung von transplantierten Organen und Geweben nicht als Hauptdiagnose anzugeben.
    Ja ja, schon klar, aber vielleicht als ND?

    Beste Grüße

    Danke Ida, habe ich schon gesehen. Aber in meinem Fall stellt der MDK den Recorder (noch) nicht in Frage.

    Die Z03.5 oder Z01.80 finde ich beide passend, dennoch habe ich den Infarkt erst mal belassen und warte das Gutachten ab. Gut möglich das der MDK diesen in Frage stellt und dann auch gleich den Recorder bemängelt. Mal abwarten, ich berichte wenn es was neues gibt.

    Hallo zusammen
    Hänge an einem Fall fest, dessen Logik sich mir auf Anhieb nicht erschließen will.

    Pat. erleidet einen Hirninfarkt mit allem was dazu gehört und wird in einem anderem KH darauf behandelt und entlassen. 30 Tage später stellt sich dieser Pat. in unserer Klinik zur Implantation eines Eventrecorders vor.
    Unsere Kodierfachkraft hat I63.9 als HD kodiert und natürlich die Implantation des Recorders.
    Nun fragt der MDK folgendes: "Ist die HD korrekt? Evtl. I48.0 plausibler, da gewählte HD Versorgung des Hirninfarktes impliziert. Vermutlich wird jedoch lediglich die Ursache gesucht, die den Hirninfarkt auslöst."

    So weit, so gut. Laut aktueller Akte liegt aber kein VHF vor, weswegen ich die I48.0 als falsch empfinde. Auch sind aktuell keine neurologischen Ausfälle diagnostiziert. Der Pat. ist also praktisch "gesund", soll nur den Recorder bekommen.
    Kann ich die I63.9 stehen lassen? Der Recorder wurde implementiert, um ein evtl. aufkommendes VHF in Zukunft zu diagnostizieren.

    Beste Grüße