Hallo FNK,
wenn der MDK die gesamte Verlaufsdokumentation anfordert, dies ist z. B. bei Überprüfung der VWD der Fall, so ist diese dem MDK (in Kopie) zur Verfügung zu stellen. Betonung liegt auf MDK, auf keinen Fall an Sachbearbeiter der Krankenkasse.
LG Finni