Danke für den Hinweis, zakspeed, habe den Namen der Krankenkasse raus editiert. Allerdings gibt es ja meines Wissens nur noch diese eine Krankenkasse, welche ihren eigenen sozialmedizinischen Dienst betreibt und nicht am MDK-Verfahren teilnimmt, kann man sich vielleicht auch so erschließen, um welche spezielle Krankenkasse es geht
Es handelt sich um DRG-Fälle, aber in der Tat hatte das Ganze seinen Ursprung in einem Urteil zur Aufwandspauschale bei Psychiatrie-Fällen, in denen die prognostizierte Verweildauer in die Zukunft geprüft wird. Hier hatte das BSG 2012 geurteilt, dass hier keine Aufwandspauschale zu zahlen ist, da keine Rechnung Gegenstand der MDK Prüfung war. Da sehe ich auch ein.
Dummerweise haben untere Instanzen geurteilt, dass diese Regelung auch bei DRG-Fällen gilt. Daraufhin ist offenbar diese Krankenkasse auf die Idee gekommen, na wenn das so ist, fordern wir jetzt direkt immer sämtliche Unterlagen vor Rechnungsstellung an und müssen nie wieder eine Aufwandspauschale zahlen.
Aber es geht mir nicht nur um die Aufwandspauschale, sondern um das Verhalten im Gesamten. Wie gesagt haben wir bei dieser Kasse momentan eine Prüfquote von ungefähr 45%. Durch dieses Verhalten wird die Intention des Gesetzgebers, welcher die Aufwandspauschale ja deswegen eingeführt hat, um die Prüfquote zu senken, Bürokratie abzubauen und die Krankenkassen zu motivieren, im Vorfeld bessere Prüfmechanismen zu entwickeln, ausgehebelt.
Das Ganze wird sicherlich noch Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen, aber bis sozialgerichtliche Verfahren abgeschlossen sind, fließt viel Wasser den Jordan runter...
Falls sich die Sichtweise der Kasse durchsetzt, gibt es meiner Meinung nach hier eine Regelungslücke, die der Gesetzgeber schließen müsste.
Sonst keiner Erfahrungen mit Unterlagenanforderungen vor Rechnungsstellung gemacht?