Beiträge von DRG-Fachberater

    Hallo.....

    folgende Konstellation:

    Pat. kommt mit Knochennekrose (Hüftgelenk). Es kommt zur Resektion des Femurkopfes. Aufgrund einer dortigen Infektion wird eine Gentamycinkette eingelegt. Einige Zeit später wird der Pat. zur Prothesenimplantation wieder einbestellt.

    Hauptdiagnose: M87.85 (Sonstige Knochennekrose: Beckenregion und Oberschenkel [Becken, Femur, Gesäß, Hüfte, Hüftgelenk, Iliosakralgelenk])

    Frage: Ist hier die Nebendiagnose M96.88 (Sonstige Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems nach medizinischen Maßnahmen) zusätzlich zulässig?

    Die Gridlestone-Situation ist der Entzündung durch die Knochennekrose geschuldet. Somit scheint mir die HD bereits ausreichend und die ND M96.88 nicht eindeutig abgrenzbar um kodierbar zu sein.

    Meinungen?

    Hallo,

    vielen Dank für die Antwort. Es handelt sich im den OPS 5-209.e4. Einführund eines aktiven mechanischen Hörimplantates an den Knochen.

    Genau, bei dem Hörgeräteakustiker handelt es sich um einen klinikunabhängigen, ambulant tätigen.

    Die Frage war, ob die Klinik nach der OP auch den Audioprozessor dem Patienten überreicht und dieser damit dann zum Akustiker geht, da der Prozessor über die DRG-Abrechnung abgegolten ist. Oder ob der Akustiker einen Audioprozessor zur Verfügung stellt und diesen separat abrechnen darf.

    Guten Tag,

    bei der Implantation einer sogenannten Bonebridge (Knochenleitsystem) wird von einem Krankenhaus regelhaft die DRG D23Z abgerechnet. Diese beinhaltet die OP-Kosten und das Implantat, was in den Schädel gesetzt wird.

    Nach Abheilung der Wunde wird von einem Hörgeräteakustiker der Audioprozessor angelegt.

    Ist dieser Prozessor bereits mit den Kosten für die DRG abgegolten oder wird hier vom Akustiker eine neue Rechnung für die Krankenkasse für das Gerät und die Erstanpassung fällig?

    Danke

    Hallo,

    in unserer Klinik wird gerade diskutiert, ob eine dauerhafte EEG Kontrolle (Narcotrend) als spezielle Intervention zu werten ist und täglich 5 Punkte auslösen sollte. Bisher haben wir das so abgebildet und der MDK hat es anerkannt.

    Seit kurzem streicht der MDK die Punkte bei uns.

    Gibt es weitere Erfahrungen?

    MfG

    MM

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Bei der Berechnung der SAPS/TISS Punkte in der Pädiatrie fiel folgender Sachverhalt auf:

    Es gibt die Low-Risk-Diagnose und die High-Risk-Diagnose, erstere mit 10 Punkten, letztere mit 17 Punkten bewertet. Beide sind unter dem Punkt 'Vorerkrankungen' aufgeführt.
    Sind diese beiden additiv, d.h. es kann beides angegeben werden, was zu einer Punktzahl von 27 Punkten führt? Oder muss der Anwender sich für eines entscheiden, so dass entweder 11 oder 17 Punkte in den Score eingehen?
    Dies ist im Gegensatz zur der Bepunktung bei den Erwachsenen im OPS-Katalog nicht genau festgelegt.

    Wie ist die Kodierung in anderen Kliniken?

    Mit freundlichen Grüßen

    Marcus Meuche