Hallo.....
folgende Konstellation:
Pat. kommt mit Knochennekrose (Hüftgelenk). Es kommt zur Resektion des Femurkopfes. Aufgrund einer dortigen Infektion wird eine Gentamycinkette eingelegt. Einige Zeit später wird der Pat. zur Prothesenimplantation wieder einbestellt.
Hauptdiagnose: M87.85 (Sonstige Knochennekrose: Beckenregion und Oberschenkel [Becken, Femur, Gesäß, Hüfte, Hüftgelenk, Iliosakralgelenk])
Frage: Ist hier die Nebendiagnose M96.88 (Sonstige Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems nach medizinischen Maßnahmen) zusätzlich zulässig?
Die Gridlestone-Situation ist der Entzündung durch die Knochennekrose geschuldet. Somit scheint mir die HD bereits ausreichend und die ND M96.88 nicht eindeutig abgrenzbar um kodierbar zu sein.
Meinungen?