Beiträge von Mia Meier

    Hallo,

    ich habe eine Frage,

    die Bestrahlungsplanung für eine geplante stationäre Bestrahlung rechnen wir im Rahmen der Ambulanten spezialärztlichen Versorgung (ASV-§ 116b neu) separat ab.

    Die Kassen lehnen die Bezahlung mit der Begründung ab, dass die Bestrahlungsplanung vorstationär zu erbringen ist. Diese Leistung ist dann mit der DRG abgegolten.

    Ich bin der Meinung, dass das nicht korrekt ist, zumal der Patient bereits im Vorfeld im Rahmen der ASV behandelt wird.

    Kann mir jemand einen Tipp geben, wie wir damit umgehen sollen.