Beiträge von nickalbus

    Hallo Miguel79,

    Auch wir codieren bei der Kontrolle der Heimbeatmung seit Jahren die J96.1 als Hauptdiagnose. der MDK in Hessen hat sich grundsätzlich darauf verständigt, dass diese Diagnose als HD anzuerkennen ist, da es sich ja um eine eher symptomatische Kontrolle der Beatmungsqualität handelt und die Grunderkrankung nicht zusätzlich behandelt wird.
    Mit dem Code Z99.1 und dem Ops 87161, sowie einer ND der Grunderkrankung landet man immer in der -A DRG und bei uns wird sie auch fast immer anstandslos bezahlt.

    Gruß aus Nordhessen

    Bei uns wird die z99.1 immer dann verschlüsselt, wenn ein Patient z.B. eine globale Respiratorische insuffizienz hat und ein Heimbeatmungsgerät braucht. Wurde bisher auch immer anstandslos akzeptiert. Die Zeit die der Patient das Gerät nutzt spielt keine Rolle wenn man den Pat auf eine regelmäßige Ntzung >12h hingewiesen hat.

    Gruß

    NALBUS

    >Diesbezüglich hat das DIMDI auf Anfage recht klar festgestellt, daß es
    >keine organisatorische Zuordnung einer Beatmung zu der Behandlung auf
    >eienr Intensivstation bedarf und daß allein die bereits von Herrn
    >Merguet zitierte Kodierrichtlinie maßgebend ist.


    Wo bitte finde ich diese Stellungnahme :sterne:

    Ich Danke für Antworten

    N Albus

    Hallo zusammen!

    Mit meinem ersten Beitrag habe ich gleich ein Problem vorzutragen.

    Bei uns im Krakenhaus sind HNO-Ärzte, Kieferchirurgen mit Belegbetten tätig. Bisher kamen die Patienten immer einen Tagvor OP zu anästhesieaufklärung, Blutabnahme usw.

    Das Problem des präorerativen Tages ist ja schon hinreichend diskutiert worden...

    Nun meint unsere Verwaltung, das es Bei Beleg-Ärzten und deren stat. Behandlungen keine Möglickeit gäbe, Fälle z.B. zur Änästhesie aufklärung prästationär kommen zu lassen. Prästationär sei bei Belegärzten nicht vorgesehen.

    Dennoch wird die Leistung der Anästhesieaufklärung zZ. am Vortage geleistet und ist auch in der Regel nicht anders machbar. Nun meine Frage:

    Gibt es die Möglichkeit einen Patienten eines Belegarztes prästationär zu führen und wie kann ich am geschicktesten eine Anästhesieaufklärung abrechnen/unterbringen?

    Vielen Dank

    N. Albus