Beiträge von Angi68

    Hallo,

    uns wurde von der KK die Zahlung der amb. OP (Bursektomie der Bursa olecrani) am 25.04. abgelehnt, da der Patient 4 Tage stationär bis 12.04. war unter der Diagnose: Bursitis olecrani mit Umgebungsphlegmone links. Der Patient wurde mit Ruhigstellung in Schiene und Antiobiotikatherapie bei Beschwerdebesserung entlassen mit der Option, dass bei Beschwerderesistenz evtl. eine amb. OP in Erwägung gezogen wird. Die Kasse bittet um Rechnungsstornierung. Ich kenne dieses Vorgehen bisher nur bei der IV-Port-Implantation. Ist die KK hier wirklich im Recht?

    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße.

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Abrechnung der Konsultationspauschale. Wir haben bei einem Fall präoperativ die Grundpauschale 07211 abgerechnet (fachfremde Überweisung). Dann am OP-Tag einmal die Konsultationspauschale 01436 (Gespräch vor der OP und Gespräch nach der OP) und einmal die 01436 postoperativ 2 Tage nach der OP zur Wundkontrolle. Die postoperative Leistungsziffer wird nicht von uns abgerechnet. Jetzt haben wir von der KK ein Schreiben mit folgendem Text erhalten: "grundsätzlich ist bei Leistungserbringung nach § 115 b (SGB V) bei einem Arzt-Patienten-Kontakt die jeweilige Grundpauschale abrechenbar. Lediglich bei Überweisungen durch einen Arzt der gleichen Fachgruppe kann nur die Konsultationspauschale abgerechnet werden. Die von der Konsultationspauschale erfassten Arzt-Patienten-Kontakte können hierbei auch in mehreren Sitzungen erfolgen. Siehe hierzu EBM zu Ziffer 01436 vierter Spiegelstrich. Daraus ergibt sich, dass für die Abrechenbarkeit der Grundpauschale neben bzw. nach der Konsultationspauschale eine Diagnostik und/oder Behandlung einer nicht von der Überweisung erfassten Erkrankung erfolgen muss. Durch einen so begründeten Arzt-Patienten-Kontakt wird dann der Umfang der Überweisung verlassen und eine Abrechnung nach § 115 b SGB V ist somit ausgeschlossen. Wir bitten um erneute Zusendung der korrigierten Rechnung".

    In einem Telefonat mit der KK meinte die Fachbearbeiterin, es sei ja kein fachfremder Arzt beteiligt gewesen (also nur Chirurg und Anästhesist). Deshalb dürften wir die 01436 nicht mehr abrechnen:/.

    Kann mir bitte jemand weiterhelfen? Kann man die Konsultationspauschale wirklich nicht abrechnen?

    Vielen Dank schon mal für hoffentlich regen Meinungsaustausch.

    LG Angi68

    Vergütungsanspruch bei Rechnungsstellung über 4 Wochen nach Abschluß der Behandlung.

    Hallo, ich habe heute die Mitteilung einer BKK-Abrechnungsstelle erhalten in der mitgeteilt wird, dass die Rechnung innerhalb von 4 Wochen nach Abschluß der Behandlung übermittelt werden muß. Da die Rechnung später übermittelt wurde besteht kein Vergütungsanspruch. Das war bisher kein Problem und es hat auch keine Krankenkasse eine spätere Rechnungsstellung bemängelt. Hat jemand ähnliche Probleme oder gibt es da neue Urteile und kann sich die Krankenkasse wirklich aus ihrer Zahlungspflicht herausnehmen. Vielen Dank für hoffentlich zahlreiche Infos :)