Beiträge von Bernd F.
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Hallo,
weder Überweisung noch Einweisung sind zwingend notwendig. Neben der Hauptleistung (AOP) haben Sie Durchgriff auf den EBM. Laborleistungen können Sie abrechnen (erbringen) oder per Überweisung anfordern (veranlassen).
Nehmen Sie den AOP-Vertrag zur Hand und von der DKG gibt es ein Buch mit Materialien. Der Großteil Ihrer Fragen dürfte dort - mit Beispielen zur Abrechnung - erläutert sein.
Viel Erfolg!
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Hallo Daniel,
Wetteinsatz oder Ergebnis?
Mein Tipp:
1. Das BSG erkennt an, dass der Gesetzgeber Rechtssicherheit wollte.
2. Das BSG gesteht dies Vertragspartnern nicht zu.
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Neue Runde...
Im Ring: gibt es auch trotz Klarstellung des Gesetzgebers noch fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten trotz evidenzbasiertem medizischem Behandlungsplan?
Dürfen Vertragspartner etwas regeln, was dem BSG nicht gefällt?
Ich habe mit mir eine Wette laufen, andere Meinungen?
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Zitat
Desweiteren verstehe ich auch nicht, warum sich die Kostenträger dem Risiko aussetzen, vom KHS neue Unterlagen zugeschickt zu bekommen, die mehr Informationen beinhalten können, als dem MD vorgelegen haben
Warum immer dieses Misstrauen? Es sollte im Interesse Aller sein, dass Fälle auch "fachgerecht" beurteilt werden können. Jeder übersieht mal etwas, dies sollte bei einer guten Fehlerkultur kein Problem sein. Ja ich weiß, die Bürokraten werden sich jetzt wieder auf die PrüfVv zurückziehen, dann muss man ja selbst auch nichts entscheiden, man setzt ja nur Vorgaben um...
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Ja, das wäre endlich mal ein sinnvoller Bürokratieabbau. Das habe ich aber bei dem §21/24-Daten auch gehofft, nun ist die unterjährige Meldung perpetuiert.
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Eigentlich...können Sie den Patienten ja nicht entlassen. Was sie schildern heisst, der Patient wurde nach Entlassung zu einer ambulanten Behandlung gebracht. Sie müssen prüfen, ob Sie gem. G-BA überhaupt einen Krankentransport verordnen dürfen.
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Der Gesetzestext ist eindeutig, die KH sind raus. Anders geregelt ist ja strenggenommen nur der Übermittlungsweg der Unterlagen. Es ist diesmal eindeutig das Problem von GKV und MD im Binnenverhältnis, aber gesetzliche Regelungen sind nun mal umzusetzen. Im Moment scheint die DKG da aber kein Problem zu sehen, denn eine Warnung z.B. wegen datenschutzrechtlicher Bedenken liegt mir nicht vor. Wahrscheinlich wird es auch Meinungen geben, die Bedenken sehen. Ich rate zu einem pragmatischen Vorgehen: wenn die Kassen freundlich sind, ist ein kooperatives Verhalten sinnvoll. Wenn man sich auf Gesetze beruft gilt dies auch für die Unterlagen.
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Liebes Forum,
ich starte das Thema, da ich zwar höre, dass die ersten Prüfungen starten, aber kaum Austausch stattfindet.
Unser Eindruck ist: wenig scheint geregelt, die Unklarheiten sind noch grösser als bei der OPS-Kodes. Das finanzielle Risiko scheint mir sogar höher zu sein.
Aktuell trifft es ja die Stichprobenkliniken.
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Intra-OP Bild? Fibrinbeläge?