Beiträge von Anna315

    Hallo Zusammen,

    wir haben eine Rechnung an die ... geschickt, ohne Abzug der Zuzahlung, da die Kostenzusage (KOUB) erst nach der Entlassung (ENTL) einging.

    Es gibt Krankenkassen, die dieses Vorgehen akzeptieren. Die ... allerdings nicht. Sie schickt die Rechnung wiederholt zurück und fordert eine Korrektur.

    Gibt es hierzu (gesetzliche) Vorgabe?

    Vielen Danke!

    Liebe Grüße

    Hallo zusammen,

    seit dem 01.10.2017 gilt ja, wie allseits bekannt, das Entlassmanagement.
    Im Rahmen dieses sind die Krankenhäuser dazu verpflichtet, dem Patienten bei Entlassung den Entlassbrief bzw. mind. einen vorläufigen Entlassbrief auszustellen und mitzugeben (siehe hierzu Rahmenvertrag § 9 Abs. 1).
    In dem erwähnten Paragraphen wird ebenfalls geregelt, welche Informationen ein Entlassbrief beinhalten muss, allerdings kann ich keine Information darüber finden, bis wann der endgültige Entlassbrief ausgehändigt werden muss.

    Gibt es eine Frist, bis wann der endgültige Entlassbrief ausgestellt werden muss?

    Herzlichen Dank!

    Liebe Grüße

    Da es sich hierbei um eine interkurrente Behandlung handelt, ist diese mit der PEPP abgegolten. Ein zusätzliches Entgelt können wir hierfür leider nicht abrechnen.

    Laut Facharzt habe er vorher auch immer den 2,3fachen Satz mit der Krankenkasse abgerechnet, will diesen also auch mit unserer Klinik abrechnen.
    Im Normalfall rechnen wir auch nur den 1,0-fachen Satz mit Konsiliarärzten ab und haben auch Vereinbarungen mit diesen. Mit dem Augenarzt allerdings nicht.

    Ich hatte es auch befürchtet, dass es keine rechtliche Grundlage gibt, da ich auch keine gefunden habe.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe! :)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    eine Patientin benötigt während ihres stationären Aufenthaltes in einer psychiatrischen Klinik eine spezielle Injektion ins Auge. Diese wird von einem Facharzt durchgeführt. Leider kann diese teure Behandlung nicht von den Mitarbeitern der Klinik durchgeführt werden. Der Facharzt, der diese für die Patientin dringend notwendige Injektion übernimmt, wies uns von Anfang an darauf hin, dass er diese mit dem 2,3-fachen Satz abrechnen wird. Unter anderen Bedingungen werde die Behandlung nicht von ihm durchgeführt.
    Da dies für unsere Patientin notwendig ist und wir es nicht riskieren wollen, dass sie diese nicht erhält, rechnen wir mit ihm unter seinen Bedingungen ab.

    Nun stellt sich uns allerdings die Frage: Ist es rechtens und zulässig, dass ein zu konsultierender Facharzt der Klinik eine solche Abgabe einer Kostenzusage vor Durchführung einer solchen Spezialbehandlung abverlangen kann und darf.

    Vielen Dank schon einmal im Voraus für Ihre Hilfe :)

    Hallo Zusammen,
    die Regelung bei der PIA-Abrechnung besagt, dass bei Kostenträgerwechsel im Quartal, die Krankenkasse das gesamte Quartal übernimmt, welche zu Beginn des Quartals zuständig war.

    Jetzt häufen sich aber die Asylanten-/Flüchtlingsfälle, die bis dato über das Sozialamt betreut wurden und dann im Quartal krankenversichert werden.
    Gilt dies auch in diesen Fällen? Die Sozialämter verweigern nämlich die Rechnungsbegleichung, wenn Besuche aufgeführt sind, die in die Kostenträgerschaft der GKV gehören. Auch gibt es Probleme mit der Rezeptbegleichung seitens der Sozialämter, wenn diese in die Mitgliedschaftszeit der GKV fallen.

    Allerdings kann der PIA-Fall nicht gesplittet werden.

    Hat einer von Ihnen bereits diese Erfahrung gemacht und weiß wie man am besten argumentieren kann?

    Vielen Dank :)