Beiträge von wurmilein

    Hallo alle zusammen,

    bei einer Stammzellgewinnung vor einer autologen Transplantation kodiere ich die Stammzellapherese immer 1x (am ersten Tag) mit dem OPS 5-410.10. Das wurde bisher auch noch nie bemängelt. Nun habe ich ein MDK-Gutachten vorliegen, dass uns die AWP nicht zahlen möchte, da an zwei Tagen eine Apherese notwendig war (unzureichende Zellzahl nach dem ersten Tag) und somit der OPS auch an beiden Tagen zu kodieren sei. Nach meinem Verständnis ist dies nicht so, da es sich um einen gesamten Prozess handelt, der sich in einigen Fällen eben über mehrere Tage erstrecken kann. Der OPS-Katalog und auch die Kodierleitfäden sagen diesbezüglich nichts aus. Soll ich dem MDK widersprechen und wenn ja mit welcher Begründung?

    Vielen Dank
    wurmilein