Beiträge von nast

    Hallo Herr Büttner,

    im Großen und Ganzen muss ich Herrn Jacobs zustimmen, wobei aus meiner Sicht die Firma Siemens viele Möglichkeiten verschenkt hat.;(
    Den "Best of..."-Button sollte man sich lieber schenken, wenn man nicht irgendwan vom MDK auf kleiner Flamme geröstet werden will.
    Das "Info"-Feld wäre ganz nett als Kommunikationsweg zu den Klinikern oder Dokumentationsbeauftragten, wenn sich die Inhalte in der Feldliste mitdrucken ließen und man die Liste danach sortieren könnte.
    Die Handhabung ist auch nicht so richtig rund.
    Die Alternative, die Falldaten per MIS zu exportieren und dann durch einen Grouper eigener Wahl zu jagen, ist auch nicht ungefährlich, denn letztendlich erzeugt man damit evtl. Inkonsistenzen. Der große Wurf, was Grouping und Kontrolle der Dokumentationsqualität angeht, steht also noch aus.

    Gruß aus Hamburg (mei, ist das heiß hier) :drink:
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    Manfred Nast
    Medizincontrolling Bethesda AK Bergedorf Hamburg

    Guten Morgen allerseits

    und vielen Dank für die Rückmeldungen. Es scheint also Einigkeit darüber zu bestehen, dass die Rezidivprophylaxe in der Regel überhaupt nicht verschlüsselt werden sollte, da kein besonderer Aufwand entsteht. Dies ändert sich erst, wenn aus irgendeinem Grund besonderer Aufwand betrieben werden muß (Sono, Labor). Dann bieten sich inder Tat die Z-Kodierungen an.

    Vielen Dank und schönen Tag noch!

    M. Nast
    Medizincontrolling
    Bethesda AK Bergedorf
    Hamburg
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    Guten Tag allerseits!

    Bei unseren Chirurgen tauchte die Frage auf, ob und wie die Rezidivprophylaxe mit L-Zhyroxin nach Struma-OP kodiert werden sollte. Wie wird dies in anderen Krankenhäusern gehandhabt?

    Manfred Nast
    Medizincontrolling
    Bethtesda AK Bergedorf
    Hamburg

    Zitat


    Original von Bussmann:
    Ich teile damit die Auffassung von Herrn Nast - mit der Einschränkung, dass - in Anlehnung an sein Beispiel von 6 Mio. DM Mindererlösen - nur der entsprechende Mindererlösausgleichssatz lt. BPflV (bzw. zukünftig lt. KHEntgG) zu berücksichtigen ist. Dieser beträgt 40% (lt. BPflV), so dass nicht 6 Mio. DM, sondern nur 2,4 Mio. DM aus Mindererlösausgleich in das Budget eizustellen sind.

    Völlig richtig, Herr Bussmann,

    in meiner rosigen Weltschau habe ich vergessen, dass es natürlich keinen 100%-Ausgleich gibt.
    Vielen Dank für die Richtigstellung!


    --
    Manfred Nast
    Medizincontrolling Bethesda AK Bergedorf Hamburg

    Hallo Herr Schikowski!

    Ich fürchte, es wird kein besseres Ergebnis zu erzielen sein, denn auch die Sozialgerichte halten sich eng an die Beschreibungen des FP/SE-Katalogs und die Definition des gemeinsamen Zugangs (der z. B. in der laparoskopischen Technik ja etliche unterschiedliche Operationsgebiete erschließt). Die Empfehlung zur Bezahlung der zusätzlichen materialkosten ist da schon fast als Entgegenkommen des MDK zu bewerten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Manfred Nast
    Medizincontrolling/Patientendatenmanagement
    Bethesda AK Bergedorf
    Hamburg

    Hallo allerseits!

    Es geht m. E. im wesentlichen um die Erlösausgleiche für Mehr- oder Minderleistungen, die jeweils 2 Jahre später auf das Budget angerechnet werden.
    Beispiel (grob gerechnet): Vereinbart für 2001 waren 30 Mio DM Budget und 50.000 Pflegetage, macht einen Tagessatz von 600 DM. Erbracht wurden nur 40.000 Pflegetage, also Erlöseinnahmen 24 Mio DM. Fehlen 6 Mio wegen Minderleistungen. Diese werden auf das Budget 2003 aufgeschlagen. Wenn man weiter von 15 Mio (jetzt Euro) Budget ausgeht (sehr optimistisch), kommen also noch 3 Mio Euro Erlösausgleiche dazu. Diese müssen dann auf die Base Rate aufgeschlagen werden, die dann bei angenommenen 6.000 Fällen um 500 Euro steigt. Da die Base Rate also durch Erlösausgleiche aus vergangenen Jahren u. U. deutlich verschlechtert wird, werden die Erlösausgleiche erst zum Schluß draufgerechnet.
    Um es noch etwas verwirrender zu gestalten: auch 2002 mag ja das Budget durch den Erlösausgleich für 2000 real nicht 15 Mio Euro, sondern 18 Mio betragen. Da werden natürlich die Ausgleichsbeträge für 2000 (3 Mio) bei der Budgetfestsetzung 2003 vorher abgezogen.

    Soweit die Theorie, mal sehen, wie´s praktisch gemacht wird...

    Viele Grüße aus Hamburg

    Manfred Nast
    Medizincontrolling Bethesda AK Bergedorf Hamburg

    Guten Tag allerseits!

    Konsequent wäre es, die Qualitätssicherung insgesamt auszusetzen und erstmal ein vernünftiges Konzept für die Qualitätssicherung unter DRGs zu entwerfen. Die Art und Weise, wie die Krankenhäuser mit dem Thema Externe Qualitätssicherung gepiesackt werden, hat so langsam auch das letzte Bißchen Motivation nachhaltig verschwinden lassen. Von den bisherigen Ergebnissen ist mir auch nichts bekannt, was nicht vorher schon alle Fachleute gewußt haben. M. E. ist hier über lange Jahre ein guter und richtiger Ansatz durch dillettantische Umsetzung diskreditiert worden (wobei, wenn ich das Projektmanagement für die DRG-Einführung betrachte, ist das mit der Externen Qualitätssicherung nicht wesentlich dillettantischer. Also "Umsetzung in bekannter Qualität").
    Ich bitte um Entschuldigung für den Ausbruch, aber es nervt wirklich. Wie soll ich den EQS-Beauftragten der Abteilungen erklären, warum solcher Druck gemacht wurde die letzten Monate? Das nächste Mal lächeln die mich milde an und bitten mich, wiederzukommen, wenns wirklich losgeht...
    So, jetzt sind die RR-Werte wieder normoton.

    Gruß
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    Manfred Nast
    Medizincontrolling Bethesda AK Bergedorf Hamburg

    Guten Morgen allerseits!

    Eine Krankenkasse hier in Hamburg (die Hamburger unter uns wissen welche...) prüft mit eigenen Prüfärzten die §301-Daten, insbesondere die KÜ-Verlängerungsanträge. Dabei fällt regelmäßig der erste Verlängerungsantrag durch ("Angaben nicht Plausibel" "nicht erkennbar, dass die Behandlung mit den Mitteln eines Krankenhauses durchgeführt werden musste" "Behandlung der Erkrankung hätte wesentlich früher abgeschlossen werden können").
    Ich frage mich, wie die Rechtslage ist. Darf eine Krankenkasse eigene Prüfärzte beschäftigen, und wenn ja, sind diese befugt, Beurteilungen wie die oben genannten abzugeben und ist die Krankenkasse berechtigt, auf Grund dieser Beurteilungen Rechnungen zu kürzen?

    Gruß und schönes Wochenende

    Manfred Nast
    Medizincontrolling
    Bethesda AK Bergedorf

    Hallo Dr. Heun-Letsch!

    Es gibt mehrere mögliche Antworten, ich erinnere dabei an den Thread, in dem eifrig diskutiert wurde, ob wirklich alle Diagnosen groupingrelevant sein sollten oder nicht.
    Hier im Hause lösen wir das Problem so, dass die O80 für das Grouping gesperrt wird (läßt sich im System einstellen), wenn sonst eine Fehler-DRG entstehen würde.

    Gruß


    --
    Manfred Nast
    Medizincontrolling Bethesda AK Bergedorf Hamburg

    Hallo Allerseits!

    Der MDK hier in Hamburg lehnt Wartezeiten, die durch das Einrichten einer Betreuung entstehen, grundsätzlich vehement ab; dies sei nicht durch die Kostenträger zu vergüten.
    Als Krankenhaus haben wir nach Ausschöpfung der Widerspruchsmöglichkeiten nunmehr drei Alternativen:
    X( Klage vor dem Sozialgericht
    8o Rechnung an den Patienten
    :teufel: Auf das Geld verzichten.
    Mir fallen besonders die Möglichkeiten 2 und 3 schwer, die Klage vor dem Sozialgericht habe ich in 2 Fällen angestrengt, bin mir aber über die Erfolgsaussichten nicht klar.
    Mich interessiert, welche Erfahrungen mit dieser Problematik bei anderen Krankenhäusern bestehen.

    Gruß und schönes Wochenende

    Manfred Nast
    Medizincontrolling
    Bethesda AK Bergedorf