Beiträge von nast

    Zitat


    Original von Hab-StElisabeth:
    Gibt es angesichts der obengenannten Informationen irgendeinen konkreten, zwingenden Grund, derzeit optimal zu kodieren?

    Hallo Herr Haberkorn,

    ich fürchte, dass es den Grund doch gibt. Auch wenn man das Optionsmodell unterdessen getrost knicken kann, ist es gut vorstellbar, dass von Seiten der Selbstverwaltung darauf bestanden wird, die Falldaten von 2002 als Grundlage für die künftigen Budgets zu nehmen (schon aus Prinzip. Und weil sie sicher in vielen Fällen ungünstiger sind als die Daten aus den folgenden Jahren).

    Gruß aus Hamburg


    --
    Manfred Nast
    Medizincontrolling Bethesda AK Bergedorf Hamburg

    Hallo Herr Köpfer!

    Solange es keine offizielle Deutung der 90%-Regel gibt, ist man wohl auf Mutmaßungen angewiesen. Bei den mir bekannten bisherigen Diskussionen bestand nur Einigkeit dergestalt, dass der Anteil an Psychiatriepatienten mit den 90% nicht gemeint ist. Eher geht es wohl um Ausgleichsregelungen u. ä.. Ohne verbindliche Erklärung derjenigen, die diesen Passus entworfen haben, ist man auf Kaffeesatzleserei angewiesen. Aber das ist ja nicht nur in diesem Punkt so...

    Grüße aus dem zur Zeit sonnigen Hamburg
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    Manfred Nast
    Medizincontrolling Bethesda AK Bergedorf Hamburg

    Hallo Herr Sommerhäuser,

    ich fürchte, zumindest bei der Erstkalkulation der DRGs wird sich von diesen Kosten nichts wiederfinden. Die meisten Krankenhäuser werden den Personalkostenansatz aus dem Jahresabschluß 2001 (oder sogar 2000) nehmen, und da wird es kein Haus geben, dass das EuGH-Urteil umgesetzt hat.

    Schönen Gruß
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    Manfred Nast
    Medizincontrolling Bethesda AK Bergedorf Hamburg

    Zitat


    Original von PaKlein:
    :rotate: :rotate: :rotate: Lieber Herr Nast,
    ich dachte, von uns könnte mal einer nach Hamburg kommen um sich die Pathways "in Echt" anzusehen. Gehören Sie nicht zum LBK? Und hat der LBK nicht eine Stabsstelle "Clinical pathways"?

    Liebe Frau Klein!

    Das Bethesda AK Bergedorf ist aus der Fusion eines LBK-Hauses und eines frei gemeinnützigen Hauses entstanden und eine eigene gGmbH, daher sind wir an diesbezüglichen Aktivitäten des LBK nicht beteiligt. Ich weiß auch nicht, ob es schon viele CPs im LBK zu bewundern gibt.
    Ich teile die Ansicht, dass eine DRG-Kalkulation ohne CPs wenig Sinn macht; man würde Einzelfälle kalkulieren, von denen man nicht sicher sagen kann, ob sie repräsentativ sind oder nicht. Von daher ist es erforderlich, das Thema gleichzeitig mit der DRG-Kalkulation anzupacken. Es bleibt dann aber oft das Problem, dass die Pathways in der Luft hängen, weil es keine passende Organisationsstruktur dazu gibt.
    Die Unterstützung zumindest der zweiten Managementebene (darf man sowas im Zusammenhang mit Krankenhäusern schon sagen???) ist in diesem Zusammenhang ein wesentlicher Erfolgs- oder Mißerfolgsfaktor. Einzige Möglichkeit für einen Medizincontroller ist aus meiner Sicht, die Verantwortung dorthin zu transportieren, damit sie nicht vor der eigenen Tür liegenbleibt.

    Gruß aus dem sonnigen Hamburg


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    Manfred Nast
    Medizincontrolling Bethesda AK Bergedorf Hamburg

    Hallo Dr. Simmel!

    Das Erarbeiten von Behandlungspfaden ist die eine Sache, die Implementierung in die (hoffentlich vorhandene) Organisationsstruktur eine andere und die Evaluation der Umsetzung eine dritte.
    Bei der Diskussion über Behandlungspfade werden die Anforderungen an die Organisation nach meinem subjektiven Empfinden häufig ignoriert. Die Folge sind umfangreiche Verfahrensanweisungen, deren einziger produktiver Wert die Assimilation von Schwebeteilchen ist (weswegen sie auch möglichst wenig bewegt werden sollten, weil die Schwebeteilchen dann wieder in die Raumluft gelangen).
    Die Schaffung einer Organisationsstruktur, die geeignet ist, Behandlungspfade aufzunehmen und umzusetzen, erfordert wiederum viel Zeit und Aufwand. Da die Zeit drängt und man aber nun schon den Aufwand mit den Behandlungspafaden treibt, geht das nun mit der Organisationsstruktur mangels Ressourcen überhaupt nicht mehr umzusetzen.:boom: Die Zähigkeit, die Organisationsstrukturen zu überarbeiten, um dann später etwas wie Behandlungspfade darauf aufzusetzen, haben m. E. nur die wenigsten Häuser.
    Mich würden in diesem Zusammenhang die Eindrücke und Erfahrungen anderer Forumsteilnehmer sehr interessieren.
    --
    Manfred Nast
    Medizincontrolling Bethesda AK Bergedorf Hamburg

    Hallo Herr Dr. Cramer!;)

    Unser Vorgehen hier (allerdings mit medico von SMS):
    Beispiel doppelseitige Leistenhernie:
    Für die Fallpauschalen / Sonderentgelte wird 2 x K 40.90 kodiert, einmal links, einmal rechts. Eine davon ist die medizinische Hauptdiagnose. Dazu werden die entsprechenden Prozeduren kodiert.
    Die Hauptdiagnose laut DKR ist K 40.20 beidseitige Leistenhernie. Die beiden K 40.90-Diagnosen werden für das DRG-Grouping gesperrt. An die Krankenkasse werden alle drei Diagnosen + Nebendiagnosen +Prozeduren übermittelt.

    Manfred Nast
    Medizincontrolling
    Bethesda AK Bergedorf

    Hallo Dr. Simmel!

    Die Diskussion ist nicht ganz neu. Seit einigen Jahren gibt es auch innerhalb der Fachgesellschaften lebhafte Auseinandersetzungen über dieses Thema. Auch die Weiterbildungsordnung z. B. für Chirurgie ist dadurch berührt. Was m. E. fehlt, sind valide Studien zur Anzahl von Eingriffen, ab der sich qualitative oder wirtschaftliche Verbesserungen wirklich nachweisen lassen. In vielen Fällen werden sich solche Zahlen nicht erheben lassen.

    Gruß

    Manfred Nast
    Medizincontrolling
    Bethesda AK Bergedorf

    Liebe Forumsteilnehmer!

    Vielen Dank für die Beiträge zu meiner Frage. Ich habe folgendes gelernt:
    1. Die Schnittstellen des DRG-Systems zu den anderen patientenbezogenen Teilsystemen des Gesundheitswesens sind noch nicht in allen Qualitäten ausreichend entwickelt.
    2. Die Frage der Falldefinition wird noch erhebliche Probleme bereiten. Mein Mitleid gilt besonders den Softwareherstellern, die in ihren Datenmodellen häufig den Fall als zentrale Entität betrachten. Übel, wenn eine solche Entität nicht klar definiert ist...
    [paranoia-mode]3. Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass die absehbar auftretenden Probleme durch ad-hoc-Lösungen behandelt werden (es muß ja jetzt alles schnell gehen, damit die Umsetzung des DRG-Systems sich nicht verzögert), die die Problematik noch verschlimmern.[/paranoia-mode]

    Einen schönen Sonntagabend noch!

    Manfred Nast
    Medizincontrolling
    Bethesda AK Bergedorf

    [/quote]

    lieber herr kaiser, hallo ng, frohes neues jahr :drink: ,

    jetzt muß ich mal wieder mein bekanntes fass aufmachen:

    was ist eine routinemäßige anwendung?? selbst leitlinien sind da wenig hilfreich. die zahl der leitlinienen in der anästhesie ist immer noch begrenzt !! nur außerplanmäßige sachen sollte man kodieren ??
    [/quote]

    Hallo Herr Kaiser, hallo Herr Merguet!

    Genau das ist einer der vielen Schwachpunkte der Prozedurendefinition. Meines Wissens ist eben nirgendwo exakt festgehalten, was in welcher Prozedur auch wirklich enthalten ist. Wenn auch für die DRG-Definition 2 Prozeduren genügen (wenn es denn die richtigen sind...), braucht man für die Festlegung von Behandlungspfaden etc. einen Überblick über alle vorgenommenen Maßnahmen. Will man die jetzt redundant gesondert erfassen(möglichst noch in GOÄ), droht ein Friedhof von (u. U. inkonsistenten) Daten, von denen einige für die DRG-Gruppierung notwendig sind, einige für die Definition von Behandlungspfaden genutzt werden und ein großer Teil, der erfaßt wurde, weil er vielleicht mal für irgendwas gebraucht werden könnte. So richtig hilfreich ist das nicht.

    Gruß aus dem (heute wirklich schönen) eisigen Hamburg


    Manfred Nast
    Medizincontrolling
    Bethesda AK Bergedorf

    Zunächst einmal ein frohes neues Jahr!

    Ich habe ein vertracktes Problem:

    Wir sind ein Haus mit einer Psychiatrischen Abteilung, und es kommt immer wieder vor, dass es Verlegungen zwischen somatischen und psychiatrischen Stationen gibt, z. B. Intensivaufenthalte bei Suizidversuchen.
    Wie ist das in diesem Fall mit der Gruppierung? Zählt nur der Aufenthalt auf der Somatik oder der gesamte Aufenthalt?
    Wenn jemand nach einem Suizidversuch zunächst auf die Intensivstation kommt und dann später auf die Psychiatrie verlegt wird, später dann aber wieder wegen blutender Hämorrhoiden auf die Chirurgie verlegt wird uns anschließend wiederum auf die Psychiatrie rückverlegt wird: Wieviel DRG-Fälle sind das dann? Welches ist/sind denn dann die Hauptdiagnose(n)? Wo steht etwas dazu?

    Ein etwas ratloser


    M. Nast