Hallo Herr Neubecker,
Ihre Fallkonstellation ist in der DKR-Psych PP005 geregelt:
"Bezugsdatum von Leistungsperioden bei Fallzusammenführung
Bei mehreren Aufenthalten, die gemäß der Vereinbarung über die pauschalierenden Entgelte für die Psychiatrie und Psychosomatik (PEPPV) zu einem Abrechnungsfall zusammengefasst werden müssen, ist hinsichtlich der Angabe des Bezugsdatums für die jeweiligen Leistungsperioden folgendes zu beachten:
Für den in der chronologischen Reihenfolge ersten Aufenthalt, ist als Bezugsdatum für die jeweils zu kodierende Leistungsperiode der erste Tag der vom Kode bestimmten Periode anzugeben (siehe auch Beispiel 1).
Dies gilt gleichermaßen für alle Aufenthalte, die gemäß PEPPV zu einem Abrechnungsfall zusammengefasst werden müssen. Das bedeutet, dass keine Anpassung der Bezugsdaten an den ersten bzw. einen anderen vorherigen Aufenthalt erfolgt, der unter die Regel der Fallzusammenführung fällt. "
Sollten Sie allerdings eine Entlassung eines Eintagesfalles und Wiederaufnahme am selben Tag haben, bekommen Sie das Problem, dass Sie in einer Fehler-PEPP landen und die Daten wohl manuell "frisieren" müssen.
Grüße,
dw-mhtr